- Der Beschluss zur Aufstellung der 5.
Änderung des Flächennutzungsplans - Camp CO2-Zero - gemäß
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 02.12.2010 (VV 348/10) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben. Gleichzeitig wird auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 02.12.2010 (VV348/10) aufgehoben.
- Die Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans - Solarpark Propsteier Wald - gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
Im Südwesten von Eschweiler, angrenzend an die Stadtgebiete von Würselen
und Stolberg, liegt der mit
ca. 270 ha Größe überwiegende Teil des ehemals von den belgischen Streitkräften
als Nachschub- und Instandsetzungslager sowie Munitionslager genutzte „Camp
Astrid“. Das Militärgelände liegt südlich der Autobahn A 4 inmitten des
Propsteier Waldes. Von hier aus wurden sämtliche Stützpunkte der Belgier im
Rheinland mit Material und Munition versorgt. Das Gelände wurde im Jahr 1995
geräumt und liegt seit Abzug der belgischen Streitkräfte brach. Das gesamte
Areal einschließlich der Waldflächen ist durchzogen von befestigten Wegen und
von einem rund 10 km langen Zaun umschlossen. Der Zutritt für Unbefugte ist
bislang noch verboten. Abseits der befestigten Wege und Plätze sowie der
Bauruinen erschließt sich ein fast unberührtes und artenreiches Waldgebiet,
dessen historischer Ursprung weit in die Vergangenheit zurückreicht. Der
Propsteier Wald gehört zu einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete im
Nordkreis Aachen, mit hohem Freizeit- und Erholungswert.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Eschweiler
hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 die Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans - Camp CO2-Zero - gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt zentral inmitten des Propsteier Waldes
und umfasst drei Teilflächen, die militärisch genutzt wurden
(Fahrzeug-Wartungsbereich, Munitionslagerplätze, Munitionsbaracken). Die
Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem in der Anlage 1
abgedruckten Kartenausschnitt. Ziel des Bauleitplanverfahrens war es, eine
umwelt- und landschaftsverträgliche Sondernutzung der versiegelten und
teilweise bebauten Konversionsflächen als Standort für die Erzeugung
regenerativer Energien sowie für die Erforschung innovativer
Umweltschutztechnologien vorzubereiten. Das Bauleitplanverfahren wurde nach der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Januar 2011
bisher nicht weitergeführt, weil es einen hohen Abstimmungsbedarf mit den
zuständigen Behörden und dem Eigentümer (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
BImA) gab.
Zwischenzeitlich wurde durch die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt
der StädteRegion Aachen das Verfahren zur 4. Änderung des Landschaftsplans III
„Eschweiler - Stolberg“ begonnen, u.a. mit dem Ziel, die Schutzwürdigkeit des
gesamten Propsteier Waldes als Naturschutzgebiet zu prüfen. (vgl. VV 200/19
bzw. bei der StädteRegion Aachen UMW 2015/0188).
In den letzten Jahren wurden von der Verwaltung intensive Abstimmungen
und Gespräche mit dem Grundstückseigentümer (BImA), der Politik und den
zuständigen Behörden sowie dem Förderverein Propsteier Wald e.V. über eine
nachhaltige öffentliche Nutzung des Propsteier Waldes im Einklang mit den
unterschiedlichen ökonomischen und naturschutzfachlichen Zielvorstellungen
geführt. Die im Jahre 2010 noch beabsichtigte Planung, die versiegelten Flächen
für Gewerbebetriebe und Forschungseinrichtungen für innovative
Umweltschutztechnologien sowie den Wald als Standort für Windenergieanlagen zu
nutzen, wurde nach intensiven Diskussionen aufgegeben. Aus diesem Grund soll
das geplante Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Camp CO2-Zero
- in der 2010 vorgelegten Form nicht weiter verfolgt werden. Die Verwaltung
empfiehlt daher, die damaligen Beschlüsse dazu aufzuheben. Die ursprünglich im
Projekt Camp CO2-Zero verorteten Entwicklungs- und
Forschungsperspektiven, insbesondere für den Bereich der nachhaltigen
Ressourcenwende in der Bauwirtschaft, wurden mit der Faktor X-Strategie
aufgegriffen und können an anderer Stelle umgesetzt werden, z.B. in der
geplanten „Change Factory Eschweiler“ oder im geplanten Faktor X-Gewerbegebiet
am Kraftwerk.
Weiterhin unterstützt die Stadt mit großem Interesse eine nachhaltige
Nutzung des Propsteier Waldes, mit dem Ziel einer Öffnung des Waldes für die
Bürger unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange.
Die Projektbeteiligten verfolgen das Ziel, in einem ersten Schritt eine
wirtschaftliche Nutzung der seit Jahrzehnten versiegelten Flächen des
ehemaligen Fahrzeug-Wartungsbereiches zu ermöglichen. Auf dieser Fläche an der
Grenze zum Stolberger Gewerbegebiet soll daher durch einen Investor ein
„Solarpark“ mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden. Geplant sind
die Aufstellung von gleichmäßig verteilten, so genannten „Modultischen“ mit
Photovoltaikmodulen sowie die dazugehörigen Nebenanlagen. Die sehr gut
geeignete Projektfläche mit einer Größe von ca. 3,38 ha wird über die Straße
„Glücksburg“ sowie über den im ehemaligen belgischen Camp Astrid vorhandenen
Wirtschaftsweg von Norden erschlossen.
Die Stadt unterstützt dieses Projekt um die Entwicklungen in Eschweiler hinsichtlich
Bau und Betrieb baulicher Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie
(Photovoltaik) zu intensivieren und einen weiteren Beitrag zum Klima- und
Umweltschutz zu leisten. Die Stadt hat sich zudem mit der Rahmenvereinbarung
„Konversionspartnerschaft zwischen der Stadt Eschweiler und der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben“ vom 16.12.2013 sowie in der zugehörigen Ergänzung vom
Mai 2020 (VV 085/20) verpflichtet, den „Zentralbereich (Bereich für das ehemals
geplante Camp CO2-Zero) … zur Nutzung als Fläche für Erneuerbare
Energien“ vorzusehen, und „die dafür notwendigen planungsrechtlichen
Voraussetzungen“ zu schaffen.
Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und privilegierten energetischen
Biomasseanlagen sind Freiflächen-Solarenergieanlagen bauplanungsrechtlich nicht
privilegiert. Zur Umsetzung des Projektes ist daher ein Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans, wie auch in einem zweiten Schritt, die Aufstellung
eines Bebauungsplans notwendig. Dabei müssen die beiden Bauleitpläne
grundsätzlich an die landesplanerischen Vorgaben aus den textlichen und
zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans angepasst sein. Nach einer ersten
Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung Köln ist die
Änderung des Regionalplans nicht erforderlich, da der geplante Änderungsbereich
im Süden den im Regionalplan dargestellten Gewerbe- und Industriebereich (GIB)
auf Stolberger Seite unmittelbar tangiert und daher eine regionalplanerische
Zuordnung gegeben ist.
Die geplante Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen in diesem
Bereich des Stadtgebietes muss auch mit den Zielen des Landschaftsplans
kompatibel sein. In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wird im
weiteren Verfahren der Flächennutzungsplanänderung eine Umweltprüfung gemäß BauGB
durchgeführt werden, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt,
in einem Umweltbericht beschrieben und - einschließlich einer
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung - bewertet werden.
Die geplante 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit der neuen
Bezeichnung - Solarpark Propsteier Wald - und dem nunmehr einzigen
Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4,62 ha (vgl. Anlage 2).
Als nächster Verfahrensschritt nach dem Aufstellungsbeschluss der
Flächennutzungsplanänderung ist die Zusammenstellung der Unterlagen für den
Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans - Solarpark Propsteier Wald - mit dem in der Anlage 2
dargestellten Geltungsbereich zu beschließen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des
o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.