Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Propsteier Wald - (ehemals Camp CO2-Zero); hier Aufhebung der Beschlüsse und erneuter Aufstellungsbeschluss
Vorlage
362/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Camp CO2-Zero - gemäß
    § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 02.12.2010 (VV 348/10) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben. Gleichzeitig wird auch der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 02.12.2010 (VV348/10) aufgehoben.

 

  1. Die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Propsteier Wald - gemäß
    § 2 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 


Im Südwesten von Eschweiler, angrenzend an die Stadtgebiete von Würselen und Stolberg, liegt der mit
ca. 270 ha Größe überwiegende Teil des ehemals von den belgischen Streitkräften als Nachschub- und Instandsetzungslager sowie Munitionslager genutzte „Camp Astrid“. Das Militärgelände liegt südlich der Autobahn A 4 inmitten des Propsteier Waldes. Von hier aus wurden sämtliche Stützpunkte der Belgier im Rheinland mit Material und Munition versorgt. Das Gelände wurde im Jahr 1995 geräumt und liegt seit Abzug der belgischen Streitkräfte brach. Das gesamte Areal einschließlich der Waldflächen ist durchzogen von befestigten Wegen und von einem rund 10 km langen Zaun umschlossen. Der Zutritt für Unbefugte ist bislang noch verboten. Abseits der befestigten Wege und Plätze sowie der Bauruinen erschließt sich ein fast unberührtes und artenreiches Waldgebiet, dessen historischer Ursprung weit in die Vergangenheit zurückreicht. Der Propsteier Wald gehört zu einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete im Nordkreis Aachen, mit hohem Freizeit- und Erholungswert.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Camp CO2-Zero - gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt zentral inmitten des Propsteier Waldes und umfasst drei Teilflächen, die militärisch genutzt wurden (Fahrzeug-Wartungsbereich, Munitionslagerplätze, Munitionsbaracken). Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem in der Anlage 1 abgedruckten Kartenausschnitt. Ziel des Bauleitplanverfahrens war es, eine umwelt- und landschaftsverträgliche Sondernutzung der versiegelten und teilweise bebauten Konversionsflächen als Standort für die Erzeugung regenerativer Energien sowie für die Erforschung innovativer Umweltschutztechnologien vorzubereiten. Das Bauleitplanverfahren wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Januar 2011 bisher nicht weitergeführt, weil es einen hohen Abstimmungsbedarf mit den zuständigen Behörden und dem Eigentümer (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA) gab.

 

Zwischenzeitlich wurde durch die untere Naturschutzbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen das Verfahren zur 4. Änderung des Landschaftsplans III „Eschweiler - Stolberg“ begonnen, u.a. mit dem Ziel, die Schutzwürdigkeit des gesamten Propsteier Waldes als Naturschutzgebiet zu prüfen. (vgl. VV 200/19 bzw. bei der StädteRegion Aachen UMW 2015/0188).

 

In den letzten Jahren wurden von der Verwaltung intensive Abstimmungen und Gespräche mit dem Grundstückseigentümer (BImA), der Politik und den zuständigen Behörden sowie dem Förderverein Propsteier Wald e.V. über eine nachhaltige öffentliche Nutzung des Propsteier Waldes im Einklang mit den unterschiedlichen ökonomischen und naturschutzfachlichen Zielvorstellungen geführt. Die im Jahre 2010 noch beabsichtigte Planung, die versiegelten Flächen für Gewerbebetriebe und Forschungseinrichtungen für innovative Umweltschutztechnologien sowie den Wald als Standort für Windenergieanlagen zu nutzen, wurde nach intensiven Diskussionen aufgegeben. Aus diesem Grund soll das geplante Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Camp CO2-Zero - in der 2010 vorgelegten Form nicht weiter verfolgt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die damaligen Beschlüsse dazu aufzuheben. Die ursprünglich im Projekt Camp CO2-Zero verorteten Entwicklungs- und Forschungsperspektiven, insbesondere für den Bereich der nachhaltigen Ressourcenwende in der Bauwirtschaft, wurden mit der Faktor X-Strategie aufgegriffen und können an anderer Stelle umgesetzt werden, z.B. in der geplanten „Change Factory Eschweiler“ oder im geplanten Faktor X-Gewerbegebiet am Kraftwerk.

 

Weiterhin unterstützt die Stadt mit großem Interesse eine nachhaltige Nutzung des Propsteier Waldes, mit dem Ziel einer Öffnung des Waldes für die Bürger unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange.

 

Die Projektbeteiligten verfolgen das Ziel, in einem ersten Schritt eine wirtschaftliche Nutzung der seit Jahrzehnten versiegelten Flächen des ehemaligen Fahrzeug-Wartungsbereiches zu ermöglichen. Auf dieser Fläche an der Grenze zum Stolberger Gewerbegebiet soll daher durch einen Investor ein „Solarpark“ mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden. Geplant sind die Aufstellung von gleichmäßig verteilten, so genannten „Modultischen“ mit Photovoltaikmodulen sowie die dazugehörigen Nebenanlagen. Die sehr gut geeignete Projektfläche mit einer Größe von ca. 3,38 ha wird über die Straße „Glücksburg“ sowie über den im ehemaligen belgischen Camp Astrid vorhandenen Wirtschaftsweg von Norden erschlossen.

 

Die Stadt unterstützt dieses Projekt um die Entwicklungen in Eschweiler hinsichtlich Bau und Betrieb baulicher Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie (Photovoltaik) zu intensivieren und einen weiteren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Die Stadt hat sich zudem mit der Rahmenvereinbarung „Konversionspartnerschaft zwischen der Stadt Eschweiler und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ vom 16.12.2013 sowie in der zugehörigen Ergänzung vom Mai 2020 (VV 085/20) verpflichtet, den „Zentralbereich (Bereich für das ehemals geplante Camp CO2-Zero) … zur Nutzung als Fläche für Erneuerbare Energien“ vorzusehen, und „die dafür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen“ zu schaffen.

 

 

Im Gegensatz zu Windenergieanlagen und privilegierten energetischen Biomasseanlagen sind Freiflächen-Solarenergieanlagen bauplanungsrechtlich nicht privilegiert. Zur Umsetzung des Projektes ist daher ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, wie auch in einem zweiten Schritt, die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Dabei müssen die beiden Bauleitpläne grundsätzlich an die landesplanerischen Vorgaben aus den textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans angepasst sein. Nach einer ersten Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung Köln ist die Änderung des Regionalplans nicht erforderlich, da der geplante Änderungsbereich im Süden den im Regionalplan dargestellten Gewerbe- und Industriebereich (GIB) auf Stolberger Seite unmittelbar tangiert und daher eine regionalplanerische Zuordnung gegeben ist.

Die geplante Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen in diesem Bereich des Stadtgebietes muss auch mit den Zielen des Landschaftsplans kompatibel sein. In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wird im weiteren Verfahren der Flächennutzungsplanänderung eine Umweltprüfung gemäß BauGB durchgeführt werden, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt, in einem Umweltbericht beschrieben und - einschließlich einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung - bewertet werden.

 

Die geplante 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit der neuen Bezeichnung - Solarpark Propsteier Wald - und dem nunmehr einzigen Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4,62 ha (vgl. Anlage 2).

 

Als nächster Verfahrensschritt nach dem Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung ist die Zusammenstellung der Unterlagen für den Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans - Solarpark Propsteier Wald - mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich zu beschließen.

 

 

 


Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen -  zur Verfügung.

 


Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.