Betreff
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Vorlage
360/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Mit Blick auf die Ermäßigung der Niederschlagsgebühren, u. a. bei entsprechender Dachbegrünung (VV 390/20), wird ein städtisches Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung derzeit nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, das Förderprogramm der StädteRegion Aachen zur Dach- und Fassadenbegrünung weiterhin zu bewerben und interessierte Hauseigentümer entsprechend zu beraten.

 

2. Die bisher für dieses Projekt im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellten Mittel von 10.000 € im Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“ und dort im Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ sollen für die Anlage und Pflege von weiteren Bienenweiden, Blühstreifen usw. auf städtischen Grünflächen verwendet werden, um damit einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Eschweiler zu leisten.
Ein entsprechender Ansatz in Höhe von 10.000 € für die Fortführung dieser Maßnahmen wird in die Haushaltsberatungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung eingebracht.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderbedingungen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen zu prüfen und entsprechende Maßnahmen für die kommunalen Gebäude aber auch für private und gewerbliche Gebäude durch die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Umwelt, Klima und Artenvielfalt“ im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten zu lassen. Über dieses Maßnahmenpaket soll in einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses gesondert beschlossen werden.

 


Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2020 ff beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler mit Schreiben vom 11.11.2019 die Einstellung von jährlich 30.000 € für die Förderung von Gründächern (Veränderungsnachweis D 21). Ein entsprechendes Förderprogramm „Dachgrün in Eschweiler“ sowie die dazu notwendige Satzung seien zu erarbeiten.

Im gleichen Kontext stellte die Fraktion Die Linke & Piratenpartei den Antrag zur Erhöhung des Ansatzes im Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“ und dort im Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ um 10.000 € (Veränderungsnachweis D 20). Diese Mittel sollten zur Förderung von „urbanem Grün“ mit Schwerpunkt Fassadenbegrünung und „Urbanes Gärtnern“ verwendet werden.

In den Haushaltsberatungen des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 19.11.2019 wurden die beiden Anträge mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wurde dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion, den Ansatz im o.g. Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“ und dort im Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ um 10.000 € für ein Förderprogramm „Dachgrün in Eschweiler“ zu erhöhen, mehrheitlich, bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, zugestimmt.

 

Die Rahmenbedingungen für ein Programm zur Förderung von Dach- und/oder Fassadenbegrünungen in Eschweiler wurden von der Verwaltung geprüft. Da die StädteRegion Aachen bereits seit Mai 2020 eine Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen anbietet, sollte die Erarbeitung eines gleichlautenden Förderprogramms in Eschweiler nicht weiter verfolgt werden, auch um eine Doppelförderung auszuschließen.

 

Über das Programm der StädteRegion Aachen können Dach- und Fassadenbegrünungen in der Stadt Eschweiler mit bis zu 3.000 € je Maßnahme gefördert werden. Die Stadt Eschweiler informiert interessierte Hauseigentümer entsprechend, sowohl telefonisch als auch auf der Internetseite der Stadt (https://www.eschweiler.de/leben-wohnen/natur-umwelt-entsorgung/klimaanpassung/foerderung-dach-und-fassadenbegruenung/).

Die Bereitstellung von jährlich 50.000 € für das Förderprogramm (für 2020 und die mittelfristige Finanzplanung) wurde mit dem Erlass der Haushaltssatzung 2020 durch den Städteregionstag in seiner Sitzung am 12.12.2019 beschlossen (SRT 2019/0550). Von einer Fortführung des Förderprogramms in 2021 ff ist derzeit auszugehen.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung, ein städtisches Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung in Eschweiler derzeit nicht anzubieten, das Förderprogramm der StädteRegion Aachen aber weiterhin zu bewerben und interessierte Hauseigentümer entsprechend zu beraten.

Stattdessen empfiehlt die Verwaltung, die im o.g. Produkt bisher zusätzlich bereitgestellten Mittel von 10.000 € für die Anlage und Pflege von weiteren Bienenweiden, Blühstreifen usw. auf städtischen Grünflächen zu verwenden, um damit einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Eschweiler zu leisten. Der entsprechende Ansatz im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 ist für dieses Projekt auch in der mittelfristigen Finanzplanung um 10.000 € zu erhöhen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 19.10.2020 ein Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe erlassen. Damit sollen Fassaden- und Dachbegrünungen kommunaler Gebäude aber auch privater und gewerblicher Gebäude bis zu 100% gefördert werden.

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage dieses Sonderprogramms ein Maßnahmenpaket durch die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Umwelt, Klima und Artenvielfalt“ im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten zu lassen und dieses dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zum Beratung bzw. zum Beschluss vorzulegen.

 


Die im Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“ und dort im Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ für das Förderprogramm „Dachgrün in Eschweiler“ vorgesehenen Mittel von 10.000 € sind zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Bienenweiden, Blühstreifen usw. auf städtischen Flächen zu verwenden. Ein entsprechender Ansatz in Höhe von 10.000 € für die Fortführung dieser Maßnahmen wird in die Haushaltsberatungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung eingebracht.

 

 


Die zusätzlichen Maßnahmen zur Anlage und Unterhaltung von Bienenweiden, Blühstreifen, usw. binden personelle Kapazitäten im Amt für Tiefbau, Grünflächen und Baubetriebshof und dort in der Abteilung Freiraum und Grünordnung.