1. Mit Blick auf die Ermäßigung der Niederschlagsgebühren, u. a. bei
entsprechender Dachbegrünung (VV 390/20), wird ein städtisches Förderprogramm
für Dach- und Fassadenbegrünung derzeit nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung
wird jedoch beauftragt, das Förderprogramm der StädteRegion Aachen zur Dach-
und Fassadenbegrünung weiterhin zu bewerben und interessierte Hauseigentümer
entsprechend zu beraten.
2. Die bisher für dieses Projekt im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellten
Mittel von 10.000 € im Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“ und dort im
Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ sollen für die
Anlage und Pflege von weiteren Bienenweiden, Blühstreifen usw. auf städtischen
Grünflächen verwendet werden, um damit einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt
der Artenvielfalt in Eschweiler zu leisten.
Ein entsprechender Ansatz in Höhe von 10.000 € für die Fortführung dieser
Maßnahmen wird in die Haushaltsberatungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021
und der mittelfristigen Finanzplanung eingebracht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderbedingungen des
Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des
Landes Nordrhein-Westfalen zu prüfen und entsprechende Maßnahmen für die
kommunalen Gebäude aber auch für private und gewerbliche Gebäude durch die
verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Umwelt, Klima und Artenvielfalt“ im Rahmen
ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten zu lassen. Über dieses Maßnahmenpaket
soll in einer der nächsten Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
gesondert beschlossen werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2020 ff beantragte die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler mit Schreiben vom 11.11.2019 die
Einstellung von jährlich 30.000 € für die Förderung von Gründächern
(Veränderungsnachweis D 21). Ein entsprechendes Förderprogramm „Dachgrün in
Eschweiler“ sowie die dazu notwendige Satzung seien zu erarbeiten.
Im gleichen Kontext stellte die Fraktion Die Linke & Piratenpartei
den Antrag zur Erhöhung des Ansatzes im Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“
und dort im Sachkonto 52419600 „Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ um
10.000 € (Veränderungsnachweis D 20). Diese Mittel sollten zur Förderung von
„urbanem Grün“ mit Schwerpunkt Fassadenbegrünung und „Urbanes Gärtnern“
verwendet werden.
In den Haushaltsberatungen des Haupt- und Finanzausschusses in seiner
Sitzung am 19.11.2019 wurden die beiden Anträge mehrheitlich abgelehnt.
Stattdessen wurde dem mündlichen Antrag der SPD-Fraktion, den Ansatz im o.g.
Produkt 135510101 „Öffentliches Grün“ und dort im Sachkonto 52419600
„Unterhaltung Grünflächen und Aufbauten“ um 10.000 € für ein Förderprogramm
„Dachgrün in Eschweiler“ zu erhöhen, mehrheitlich, bei Enthaltungen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion, zugestimmt.
Die Rahmenbedingungen für ein Programm zur Förderung von Dach- und/oder
Fassadenbegrünungen in Eschweiler wurden von der Verwaltung geprüft. Da die
StädteRegion Aachen bereits seit Mai 2020 eine Förderung von Dach- und
Fassadenbegrünungen anbietet, sollte die Erarbeitung eines gleichlautenden
Förderprogramms in Eschweiler nicht weiter verfolgt werden, auch um eine
Doppelförderung auszuschließen.
Über das Programm der StädteRegion Aachen können Dach- und
Fassadenbegrünungen in der Stadt Eschweiler mit bis zu 3.000 € je Maßnahme
gefördert werden. Die Stadt Eschweiler informiert interessierte Hauseigentümer
entsprechend, sowohl telefonisch als auch auf der Internetseite der Stadt (https://www.eschweiler.de/leben-wohnen/natur-umwelt-entsorgung/klimaanpassung/foerderung-dach-und-fassadenbegruenung/).
Die Bereitstellung von jährlich 50.000 € für das Förderprogramm (für 2020
und die mittelfristige Finanzplanung) wurde mit dem Erlass der Haushaltssatzung
2020 durch den Städteregionstag in seiner Sitzung am 12.12.2019 beschlossen
(SRT 2019/0550). Von einer Fortführung des Förderprogramms in 2021 ff ist
derzeit auszugehen.
Daher empfiehlt die Verwaltung, ein städtisches Förderprogramm für Dach-
und Fassadenbegrünung in Eschweiler derzeit nicht anzubieten, das
Förderprogramm der StädteRegion Aachen aber weiterhin zu bewerben und
interessierte Hauseigentümer entsprechend zu beraten.
Stattdessen empfiehlt die Verwaltung, die im o.g. Produkt bisher
zusätzlich bereitgestellten Mittel von 10.000 € für die Anlage und Pflege von
weiteren Bienenweiden, Blühstreifen usw. auf städtischen Grünflächen zu
verwenden, um damit einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in
Eschweiler zu leisten. Der entsprechende Ansatz im Entwurf der Haushaltssatzung
2021 ist für dieses Projekt auch in der mittelfristigen Finanzplanung um 10.000
€ zu erhöhen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 19.10.2020 ein Sonderprogramm
„Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe erlassen. Damit sollen
Fassaden- und Dachbegrünungen kommunaler Gebäude aber auch privater und
gewerblicher Gebäude bis zu 100% gefördert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage dieses Sonderprogramms ein
Maßnahmenpaket durch die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Umwelt, Klima und
Artenvielfalt“ im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten zu lassen
und dieses dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer seiner nächsten
Sitzungen zum Beratung bzw. zum Beschluss vorzulegen.
Die im Produkt
135510101 „Öffentliches Grün“ und dort im Sachkonto 52419600 „Unterhaltung
Grünflächen und Aufbauten“ für das Förderprogramm „Dachgrün in Eschweiler“
vorgesehenen Mittel von 10.000 € sind zweckgebunden für die Anlage und
Unterhaltung von Bienenweiden, Blühstreifen usw. auf städtischen Flächen zu
verwenden. Ein
entsprechender Ansatz in Höhe von 10.000 € für die Fortführung dieser Maßnahmen
wird in die Haushaltsberatungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021 und der
mittelfristigen Finanzplanung eingebracht.
Die zusätzlichen Maßnahmen zur Anlage und Unterhaltung von Bienenweiden,
Blühstreifen, usw. binden personelle Kapazitäten im Amt für Tiefbau,
Grünflächen und Baubetriebshof und dort in der Abteilung Freiraum und
Grünordnung.