Für die Wahlzeit des Stadtrates werden als Vertreter für die auf Vorschlag der Stadtratsfraktionen gewählten Ausschussmitglieder folgende Ratsmitglieder - getrennt nach Fraktionszugehörigkeit - in der angegebenen alphabetischen Reihenfolge gewählt, soweit Vertreter namentlich nicht gewählt sind:
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SPD |
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CDU |
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BASIS |
1. |
Badura, Günter |
1. |
Berndt, Hans-Josef |
1. |
Cremer, Michael |
2. |
Broschk, Willi |
2. |
Berndt, Wilfried |
2. |
Häfner, Christoph |
3. |
Dickmeis, Nicole |
3. |
Bündgens, Willi |
3. |
Milar, Holmer |
4. |
Engels, Ramona |
4. |
dos Santos Firnhaber, Catarina |
4. |
Sauerbier, Lambert |
5. |
Fehr, Klaus |
5. |
Frings, Heinz-Theo |
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6. |
Gran, Hans-Josef |
6. |
Grafen, Renée |
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FDP |
7. |
Greven, Rainer |
7. |
Graff, Thomas |
1. |
Göbbels, Ulrich |
8. |
Haustein, Marion |
8. |
Leuchter, Bernd |
2. |
Schulze, Stefan |
9. |
Dr. Herzog, Christoph |
9. |
Müller, Marc |
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10. |
Kämmerling, Stefan |
10. |
Mund, Maria |
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AfD |
11. |
Kommer, Harald |
11. |
Peters, Wolfgang |
1. |
Upadek, Elisabeth |
12. |
Krauthausen, Dietmar |
12. |
Pützer, Mark |
2. |
Winterich, Michael |
13. |
Löhmann, Stephan |
13. |
Schlenter, Thomas |
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14. |
Lohmüller, Elke |
14. |
Schmitz, Bernd |
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15. |
Medic, Monika |
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16. |
Moll, Claudia |
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GRÜNE |
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17. |
Möller, Aaron |
1. |
Paul, Horst |
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18. |
Roth, Michael |
2. |
Pieta, Franz-Dieter |
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19. |
Schultheis, Dietmar |
3. |
Pieta, Gabriele |
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20. |
Schyns, Achim |
4. |
Widell, Dietmar |
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21. |
Thoma, Heinz |
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22. |
Uzungelis, Ugur |
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23. |
Wagner, Frank |
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Aus der vorstehenden Reihenfolge
scheiden jeweils die Ratsmitglieder aus, die dem Ausschuss angehören, in dem
Ausschussmitglieder zu vertreten sind. Soweit persönliche Vertreter für die
Ausschussmitglieder benannt worden sind und diese eine Vertretung nicht
wahrnehmen können, erfolgt die Vertretung wie zuvor beschrieben. Dies gilt
nicht für den Jugendhilfeausschuss und den Wahlausschuss, da in diesen Fällen
die Vertretung nach sondergesetzlichen Vorschriften abschließend geregelt wird.
Die Bestellung stellvertretender Ausschussmitglieder steht im Ermessen
des Rates. Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ist allerdings die Reihenfolge der
Vertretung zu regeln, soweit der Rat stellvertretende Ausschussmitglieder
bestellt.
Auch die stellvertretenden Ausschussmitglieder müssen vom Rat gewählt
werden. Notwendig ist eine Wahl nach den Grundsätzen des § 50 Abs. 3 GO.
Hierbei bieten sich folgende Möglichkeiten an:
a) Entweder wird für jedes Ausschussmitglied ein namentlich
bestimmter Stellvertreter gewählt, wobei das in § 58 Abs. 3 GO festgelegte
Zahlenverhältnis beachtet werden muss.
b) Oder es werden für jeden Ausschuss aufgrund eines entsprechenden
Wahlvorschlags der Fraktionen oder Gruppen mehrere Stellvertreter gewählt, die
in der Reihenfolge des Vorschlags zur Vertretung verhinderter
Ausschussmitglieder berufen sind. Soll sichergestellt sein, dass ein
verhindertes Ausschussmitglied auch von einem Mitglied der Ratsfraktion
vertreten wird, der es zum Zeitpunkt der Wahl angehörte, ist dies bei der
Stellvertreterwahl differenziert festzuhalten.
c) Es ist auch eine Kombination aus den unter a) und b)
geschilderten Varianten möglich, d.h., dass zunächst der gewählte persönliche
Stellvertreter bei dessen Verhinderung die nach den o.g. Kriterien aufgestellte
Liste greift.
Im Übrigen ist auch die Bestellung von Vertretern für die in einen
Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger zulässig.
Unzulässig ist, von der Wahl von Stellvertretern ganz abzusehen und die
Bestimmung der Stellvertreter den Fraktionen oder Gruppen des Rates zur freien
Verfügung zu überlassen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, alle Ratsmitglieder in die
Wahlvorschläge aufzunehmen und der Rat einigt sich darauf, dass alle nicht als
Mitglied eines Ausschusses gewählten Ratsmitglieder in alphabetischer
Reihenfolge als stellvertretende Ausschussmitglieder tätig werden können,
soweit Vertreter nicht namentlich gewählt sind.
keine
keine