Es werden nachfolgende Arbeitsgruppen pp. gebildet:
Mitglieder:
a) Arbeitsgruppe Ortsbesichtigung 7 Ratsmitglieder
sowie
weitere beratende Mitglieder der Fraktionen, soweit die Fraktionen nicht als
ordentliche Mitglieder vertreten
sind.
b) Arbeitsgruppe Kinderspielplätze
u.
Jugendtreffpunkte 7 Ratsmitglieder
sowie
weitere beratende Mitglieder der Fraktionen, soweit die Fraktionen nicht als
ordentliche Mitglieder vertreten
sind.
und
1
sachkundiger Einwohner des
Kinderschutzbundes Eschweiler
als
beratendes Mitglied
c) Arbeitsgruppe Strukturwandel
7 Ratsmitglieder
Bürgermeisterin
als Vorsitzende (Allgemeiner Vertreter als stv.
Vorsitzender)
sowie
weitere beratende Mitglieder der Fraktionen, soweit die Fraktionen nicht als
ordentliche Mitglieder vertreten
sind.
d) Arbeitsgruppe Städtepartnerschaften 4 Ratsmitglieder
sowie
weitere beratende Mitglieder der Fraktionen, soweit die Fraktionen nicht als
ordentliche Mitglieder vertreten
sind.
und
3 sachkundige Bürger, davon
1
sachkundiger Bürger des
Partnerschaftsvereins Eschweiler
e.V.
als
beratendes Mitglied
e) Beirat für Inklusion und gesellschaftliche 7 Ratsmitglieder
Teilhabe
sowie
weitere beratende Mitglieder der Fraktionen, soweit die Fraktionen nicht als
ordentliche Mitglieder vertreten
sind.
und
Vertreter
folgender Verbände
1
Sozialverband
VdK Deutschland e.V.
1
Sozialverband
Deutschland e.V. (SoVD)
1
Caritas-Behindertenwerk
Eschweiler GmbH
1
Blinden-
und Sehbehindertenverein der StädteRegion Aachen
e.V. 1907 (BSVAC)
1
Förderverein
für die Rehabilitation psychisch Kranker und
Behinderter e.V.
als
sachkundige Einwohner
Die Festlegung der Mitgliederstärken der Arbeitsgruppen pp. sollte in
analoger Anwendung der §§ 58 Abs. 1 Satz 1 und 50 Abs. 3 GO NRW erfolgen
(Verhältniswahlsystem).
Anmerkung:
Die Bürgermeisterin bei dieser Beschlussfassung Stimmrecht.
keine
keine