Betreff
Aufnahmen von Vereinen in das Vereinsverzeichnis der kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler
Vorlage
344/13
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Aufnahme des Posaunenchors der evangelischen Kirchengemeinde in das Verzeichnis der kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler wird zugestimmt.

 

Weiter wird zugestimmt, dass die Eintragungen der Gruppen „Vocalensemble“, „The Trinity Gospel Company“ und „Singkreis“ der evangelischen Kirchengemeinde im Vereinsverzeichnis bestehen bleiben. 

 

 


Mit Antrag vom 02.09.2013 (Anlage I) beantragte Frau Ehm (evangelische Kirchengemeinde Eschweiler) die Aufnahme in das Vereinsverzeichnis der kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler für den Posaunenchor der evangelischen Kirchengemeinde.

Gemäß § 8 Satz 2 Buchstabe i) der Zuständigkeitsordnung (Anlage zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler) entscheidet der Kulturausschuss über die Aufnahme von Vereinen in die Liste der Kulturvereine.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler ist gemäß § 5 Satz 3 der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung, dass der Verein seinen Sitz in Eschweiler hat und bei Antragsstellung mindestens seit einem Jahr bestanden haben muss. Beide Voraussetzungen werden, wie dem Antrag (Anlage I) entnommen werden kann, vom Posaunenchor der evangelischen Kirchengemeinde Eschweiler erfüllt. Frau Ehm listet in Ihrem Antrag nicht nur die Aktivitäten seit dem Gründungstreffen am 18.01.2012 auf, sondern belegt einzelne Punkte mit Zeitungsartikeln und einem Flyer (siehe Anlage II).

 

Neben dem Posaunenchor gehören auch die Gruppen „Vocalensemble“, „The Trinity Gospel Company“ und „Singkreis“ der evangelischen Kirchengemeinde Eschweiler/Weisweiler an und haben folglich ihren Sitz in Eschweiler. Die mehrjährige aktive Tätigkeit der genannten Gruppen ist der Verwaltung bekannt und regelmäßig auch Berichten der lokalen Medien zu entnehmen. Die oben genannten Chöre sind in die Liste der kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler eingetragen. Das Vocalensemble erhielt darüber hinaus gemäß dem Beschluss des Kulturausschusses vom 23.05.2012 bereits einen Zuschuss für die Durchführung eines Weihnachtsoratoriums. Bezüglich der Aufnahme in das Vereinsverzeichnis der kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler fand jedoch in der Vergangenheit irrtümlich keine Entscheidung des Kulturausschusses statt. Um die Eintragung nicht versagen zu müssen, wird seitens der Verwaltung angeregt, die Zustimmung des Kulturausschusses nachträglich einzuholen.

 


keine

 


keine