Der Aufnahme des
Posaunenchors der evangelischen Kirchengemeinde in das Verzeichnis der
kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler wird zugestimmt.
Weiter wird
zugestimmt, dass die Eintragungen der Gruppen „Vocalensemble“, „The Trinity
Gospel Company“ und „Singkreis“ der evangelischen Kirchengemeinde im
Vereinsverzeichnis bestehen bleiben.
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Mit Antrag vom
02.09.2013 (Anlage I) beantragte Frau Ehm (evangelische Kirchengemeinde
Eschweiler) die Aufnahme in das Vereinsverzeichnis der kulturtreibenden Vereine
der Stadt Eschweiler für den Posaunenchor der evangelischen Kirchengemeinde.
Gemäß § 8 Satz 2
Buchstabe i) der Zuständigkeitsordnung (Anlage zur Hauptsatzung der Stadt
Eschweiler) entscheidet der Kulturausschuss über die Aufnahme von Vereinen in
die Liste der Kulturvereine.
Voraussetzung für
die Aufnahme in die Liste der Kulturvereine der Stadt Eschweiler ist gemäß § 5
Satz 3 der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen
zur Kulturförderung, dass der Verein seinen Sitz in Eschweiler hat und bei
Antragsstellung mindestens seit einem Jahr bestanden haben muss. Beide
Voraussetzungen werden, wie dem Antrag (Anlage I) entnommen werden kann, vom
Posaunenchor der evangelischen Kirchengemeinde Eschweiler erfüllt. Frau Ehm
listet in Ihrem Antrag nicht nur die Aktivitäten seit dem Gründungstreffen am
18.01.2012 auf, sondern belegt einzelne Punkte mit Zeitungsartikeln und einem
Flyer (siehe Anlage II).
Neben dem
Posaunenchor gehören auch die Gruppen „Vocalensemble“, „The Trinity Gospel
Company“ und „Singkreis“ der evangelischen Kirchengemeinde
Eschweiler/Weisweiler an und haben folglich ihren Sitz in Eschweiler. Die
mehrjährige aktive Tätigkeit der genannten Gruppen ist der Verwaltung bekannt
und regelmäßig auch Berichten der lokalen Medien zu entnehmen. Die oben
genannten Chöre sind in die Liste der kulturtreibenden Vereine der Stadt
Eschweiler eingetragen. Das Vocalensemble erhielt darüber hinaus gemäß dem
Beschluss des Kulturausschusses vom 23.05.2012 bereits einen Zuschuss für die
Durchführung eines Weihnachtsoratoriums. Bezüglich der Aufnahme in das
Vereinsverzeichnis der kulturtreibenden Vereine der Stadt Eschweiler fand
jedoch in der Vergangenheit irrtümlich keine Entscheidung des Kulturausschusses
statt. Um die Eintragung nicht versagen zu müssen, wird seitens der Verwaltung
angeregt, die Zustimmung des Kulturausschusses nachträglich einzuholen.
keine
keine