Betreff
Wahl der vom Rat in den Integrationsrat zu entsendenden Mitglieder
Vorlage
346/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.            Die Anzahl der Ratsmitglieder, die in den Integrationsrat zu wählen sind, wird auf

 

8 Ratsmitglieder

 

                festgelegt.

 

2.            Der Rat wählt die nachfolgenden Mitglieder in den Integrationsrat:

 

1.              

 

2.        

 

3.        

 

4.        

 

5.        

 

6.        

 

7.        

 

8.        

 

 


Zeitgleich mit der Kommunalwahl am 13.09.2020 wurde auch der Integrationsrat neu gewählt. Gem. § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler besteht der Integrationsrat aus 11 Mitgliedern, die gem. § 27 Abs. 2 S. 1 GO NRW direkt gewählt werden, sowie aus Ratsmitgliedern, deren Zahl der Rat unmittelbar nach der Kommunalwahl bestimmt. Die Zahl der Ratsmitglieder darf hierbei die Zahl der gewählten Migrantenvertreter nicht erreichen. Die Ratsmitglieder werden in analoger Anwendung von § 50 Abs. 2 GO NRW bestellt. Die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder darf somit maximal 10 betragen.

 


keine


keine