Betreff
Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Eschweiler
Vorlage
336/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Wahlausschuss der Stadt Eschweiler stellt gem. § 27 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 34 KWahlG und § 61 KWahlO

 

a)       das als Anlage 1 beigefügte amtliche Endergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt Eschweiler vom 13.09.2020

b)      die Sitzverteilung sowie die gewählten Bewerber gem. Anlage 2

 

fest. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 


Gem. § 5 Abs. 1 S. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler besteht der Integrationsrat aus 11 Mitgliedern, die gem. § 27 Abs. 2 GO NRW direkt gewählt werden. Des Weiteren gehören dem Integrationsrat Mitglieder des Rates an, deren Anzahl die Zahl der gewählten Migrantenvertreter nicht erreichen darf. Die Ratsmitglieder werden voraussichtlich in der konstituierenden Sitzung des Rates am 10.11.2020 bestellt.

 

Die Migrantenvertreter wurden nach den Vorgaben des § 27 GO NRW am 13.09.2020 direkt gewählt.

 

Nach Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter stellt der Wahlausschuss gem. § 27 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 34 KWahlG und § 61 KWahlO

 

  1. die Zahl der Wahlberechtigten,
  2. die Zahl der Wähler,
  3. die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
  4. die Zahlen der für jeden der Listenwahlvorschläge abgegebenen Stimmen,
  5. wieviel Sitze den Wählergruppen gem. § 33 Abs. 1 – 5 KWahlG zuzuteilen sind,
  6. welche Bewerber aus den Listenwahlvorschlägen demnach gewählt sind

 

fest. Die Daten zu Ziff. 1 – 4 sind aus der als Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung des amtlichen Endergebnisses über die Wahl des Integrationsrates vom 13.09.2020, die Daten zu Ziff. 5 und 6 aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung über die Sitzverteilung und die gewählten Bewerber ersichtlich.

 

 


keine

 


keine