Der Wahlausschuss
der Stadt Eschweiler stellt gem. § 27 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 34 KWahlG und §
61 KWahlO
a)
das als
Anlage 1 beigefügte amtliche Endergebnis der Wahl des Integrationsrates der
Stadt Eschweiler vom 13.09.2020
b)
die
Sitzverteilung sowie die gewählten Bewerber gem. Anlage 2
fest. Die Anlagen 1
und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Gem. § 5 Abs. 1 S. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eschweiler besteht der
Integrationsrat aus 11 Mitgliedern, die gem. § 27 Abs. 2 GO NRW direkt gewählt
werden. Des Weiteren gehören dem Integrationsrat Mitglieder des Rates an, deren
Anzahl die Zahl der gewählten Migrantenvertreter nicht erreichen darf. Die
Ratsmitglieder werden voraussichtlich in der konstituierenden Sitzung des Rates
am 10.11.2020 bestellt.
Die Migrantenvertreter wurden nach den Vorgaben des § 27 GO NRW am
13.09.2020 direkt gewählt.
Nach Prüfung der Wahlniederschriften durch den Wahlleiter stellt der
Wahlausschuss gem. § 27 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 34 KWahlG und § 61 KWahlO
- die Zahl der Wahlberechtigten,
- die Zahl der Wähler,
- die Zahlen der gültigen und ungültigen
Stimmen,
- die Zahlen der für jeden der
Listenwahlvorschläge abgegebenen Stimmen,
- wieviel Sitze den Wählergruppen gem. §
33 Abs. 1 – 5 KWahlG zuzuteilen sind,
- welche Bewerber aus den
Listenwahlvorschlägen demnach gewählt sind
fest. Die Daten zu Ziff. 1 – 4 sind aus der als Anlage 1 beigefügten
Zusammenstellung des amtlichen Endergebnisses über die Wahl des
Integrationsrates vom 13.09.2020, die Daten zu Ziff. 5 und 6 aus der als Anlage
2 beigefügten Aufstellung über die Sitzverteilung und die gewählten Bewerber
ersichtlich.
keine
keine