Der Wahlausschuss
der Stadt Eschweiler stellt gem. § 34 KWahlG i. V. m. § 61 KWahlO
a)
das als
Anlage 1 beigefügte amtliche Endergebnis der Wahl des Rates der Stadt
Eschweiler vom 13.09.2020
b)
die
Sitzverteilung im Rat sowie die in den Wahlbezirken direkt und aus den
Reservelisten gewählten Bewerber gem. Anlage 2
fest. Die Anlagen 1
und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Nach Prüfung der
Wahlniederschriften durch den Wahlleiter stellt der Wahlausschuss gem. § 34
KWahlG i. V. m. § 61 KWahlO
- die
Zahl der Wahlberechtigten,
- die
Zahl der Wähler,
- die
Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
- die
Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegebenen Stimmen und
die danach gewählten Bewerber,
- die
Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die
Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen,
- wieviel
Sitze den Parteien und Wählergruppen gem. § 33 Abs. 1 – 5 KWahlG
zuzuteilen sind,
- welche
Bewerber gem. § 33 Abs. 6 KWahlG aus den Reservelisten gewählt sind
fest.
Die Daten zu Ziff. 1
– 5 sind aus der als Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung des amtlichen
Endergebnisses über die Wahl des Rates am 13.09.2020, die Daten zu Ziff. 6 und
7 aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung über die Sitzverteilung und die
gewählten Bewerber ersichtlich.
keine
keine