Betreff
Bürgerantrag Nr. 3 der Sensibilisierungsgruppe BASIS - "Parkraumsituation Dechant-Kirschbaum- bzw. Steinstraße"
Vorlage
327/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat den „Bürgerantrag“ vom 17.07.2020 geprüft und empfiehlt dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, den Anregungen nicht zu folgen.

 


Mit Datum vom 17.07.2020 reichten Vertreter der Sensibilisierungsgruppe Basis einen Bürgerantrag bei der Stadt Eschweiler ein (als Anlage beigefügt). Mit diesem Antrag wird unter Heranziehung des § 24 GO NRW die Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Parkraumsituation Dechant-Kirschbaum- bzw. Steinstraße / Eschweiler-West“ begehrt.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird nachfolgend zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrags Stellung genommen:

 

 

Punkt 1 (Ausweisung von Parkplätzen der im Neubau befindlichen Kindertagesstätte):

 

Mit dem Neubau der Kindertagesstätte Dechant-Kirschbaum-Straße ist auch die Errichtung von Stellplätzen verbunden. Hierbei handelt es sich um bauordnungsrechtlich notwendigerweise nachzuweisende Stellplätze, die der Kindertagesstätte unmittelbar zuzuordnen sind. Eine alternative Schaffung von PKW-Stellflächen für die Kindertagesstätte wäre nur im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung möglich und würde eine Zuordnung zur Kindertagesstätte im Wege einer Baulast erforderlich machen; insofern ist der Vorschlag der Anmietung von Stellflächen am Fachmarktzentrum Langwahn als Ersatz für die Stellplätze an der Kindertagesstätte rechtlich nicht umsetzbar.

Die Stellplätze dienen nicht -wie im Antrag dargestellt- dem Kindertagesstätten-Personal; vielmehr sind Sie für den gesamten Kindertagesstätten-Betrieb (Parkmöglichkeiten für das Personal, aber beispielsweise auch  Stellplätze für einen Beratungstermin wahrnehmende Eltern, Parkplatz für plötzlich erkrankte Kinder usw.) notwendig und die Anzahl orientiert sich an der Zahl der betreuten Kinder.

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits im Rahmen der Planung vorgesehen wurde, voraussichtlich drei Stellplätze über Bedarf zu errichten; diese sollen an Dritte (z.B. unmittelbar betroffene Anwohner) vergeben werden.

 

 

Punkt 2 (Ausweisung der Dechant-Kirschbaum-Straße als verkehrsberuhigter Bereich)

 

Der Vorschlag, die Dechant-Kirschbaum-Straße ab Steinstraße als „verkehrsberuhigten Bereich“ auszuweisen würde eine Umplanung der Fahrbahnoberfläche notwendig machen.

 

Die Dechant-Kirschbaum-Straße ist aus fachlicher Sicht in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand. Momentan wird keine Veranlassung gesehen hier straßenbauliche Tätigkeiten zu entfalten. Dem Grunde nach wäre ein Umbau der Straße zu einem späteren Zeitpunkt denkbar, stünde dann aber in einem direkten Zusammenhang mit einer Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW. Insofern wird die Anregung durch das Fachamt im Rahmen einer Sanierung in der Zukunft berücksichtigt.

 

 

Punkt 3 (Verlegung der Elternhaltestellen)

 

Die Verwendung des Begriffs „Elternhaltestelle“ in Bezug auf Kindertagesstätten ist irreführend. An einer Elternhaltestelle findet ein Haltevorgang statt; ein Schulkind verabschiedet sich dort von seinen Eltern und setzt den Schulweg alleine fort. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von K+R – Plätzen (Kiss and Ride);  hier wird also lediglich die Möglichkeit des kurzzeitigen Haltens eröffnet.

 

Ein Kindergartenkind wird jedoch von seinen Eltern i.d.R. bis in die Kindergartengruppe begleitet, d.h. das Fahrzeug muss verlassen werden; somit findet ein Parkvorgang statt. Dieser Vorgang dauert üblicherweise ca. 5 bis 10 Minuten, erst danach wird der Parkstand wieder verlassen. Daher betrifft die Anregung Kurzzeitparkstände, deren Beschilderung lediglich Geltung während der Zeiten der stärksten Frequentierung (Hol- und Bringzeiten) hat.

 

Es ist beabsichtigt, die Eignung zur Einrichtung von Elternhaltestellen (Schulen im Bereich der Jahnstraße) sowie Kurzzeitparkplätzen (Kindertagesstätte) in einer der nächsten Verkehrsbesprechungen, einer Zusammenkunft aller an straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen zu beteiligenden Dienststellen und Behörden (z.B. Polizei, Ordnungsamt, Straßenbaulastträger) abschließend zu prüfen und im Rahmen einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zu informieren.

Punkt 4 (Maßnahmen zur verpflichtenden Nutzung einrichtungseigener Parkmöglichkeiten)

 

Die im Bereich Eschweiler-West vorhandenen Parkmöglichkeiten befinden sich vorwiegend im öffentlichen Verkehrsraum, der sich dadurch auszeichnet, dass seine Nutzung jeder Person im Rahmen der Widmung (vorliegend das Gehen, Fahren, Parken etc.) gestattet ist. Insofern existiert auch keine Rechtsgrundlage, nach der ein Parken im öffentlichen Verkehrsraum als Alternative zu betriebs- oder einrichtungseigenen Parkplätzen verboten werden könnte.

 

Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass bereits im September 2017 Gespräche mit dem Berufskolleg Eschweiler der Städteregion Aachen mit dem Ziel einer Optimierung des Parkplatz-Angebots (z.B. Errichtung eines Parkhauses) geführt wurden; im Ergebnis wurde die Notwendigkeit einer Umsetzung solcher Maßnahmen von Seiten der Städteregion Aachen jedoch nicht gesehen; allerdings wurde von dort erklärt, im Rahmen des Unterrichts den Themenkomplex „Mobilität“ zu behandeln, um die Schülerinnen/Schülern für alle Arten der Mobilität (z.B. ÖPNV) zu sensibilisieren.

 

 

Punkt 5 (Parkraumkonzept für Eschweiler-West)

 

Im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzepts „Quartier Eschweiler-West“ wurden bereits Fördermittel -u.a. für die Erstellung eines Parkraumkonzepts für das Quartier- beantragt. Eine Umsetzung steht noch aus; über den Fortgang der Maßnahme wird im Rahmen der jeweils zuständigen politischen Gremien berichtet.

 


keine


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