Betreff
Bürgerantrag Nr. 4 der Sensibilisierungsgruppe BASIS - "Bebauung Auestraße"
Vorlage
326/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Anregungen - wie im Bauleitplanverfahren üblich - in das Bauleitplanverfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Auestraße - aufzunehmen.

 


Mit Datum vom 31.07.2020 haben die Herren C. Häfner und F. Gehlen im Namen der „Sensibilisierungsgruppe BASIS - Bürger für Eschweiler“, sowie Herr F.-J. Faymonville und Herr H. Krieweth für die Anwohner der Auestraße eine Anregung (Bürgerantrag Nr. 4) gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW eingereicht. Darin wird angeregt, die Planungen im Bereich Auestraße zur Bebauung einer Grünfläche mit einer Produktions- und Lagerhalle zu überdenken. Auf den in der Anlage 1 beigefügten „Bürgerantrag Nr. 4“ wird verwiesen. Diesem beigefügt ist weiterhin ein Brief von Herrn F.-J. Faymonville an Herrn C. Häfner vom 22.07.2020 mit einer Unterschriftenliste mit insgesamt 39 Unterschriften. Auf einen Abdruck dieser Unterschriftenliste wird aus Datenschutzgründen verzichtet. (Die in dem Brief genannten Fotos der Grünfläche waren dem Bürgerantrag nicht beigefügt).

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

Am 31.10.2019 hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss des Rates der Stadt Eschweiler die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Auestraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 durchgeführt.

Das ca. 1,48 ha große Plangebiet befindet sich im Südwesten des Eschweiler Stadtgebietes im Stadtteil Aue. Die Fläche ist Bestandteil einer Grünfläche, die die Wohnbauflächen an der Auestraße zur Bahnlinie und zu den nördlich angrenzenden gewerblichen Flächen abschirmt. Planungsziel ist die Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Auestraße. Die nördlich des Plangebietes vorhandenen gewerblichen Bauflächen sollen in Richtung Süden um die derzeit als ‘Grünfläche‘ ausgewiesene Fläche als ‘Gewerbliche Bauflächen‘ erweitert werden.

Am 19.08.2020 haben Bürgermeister Rudi Bertram und der Erste und Technische Beigeordnete Hermann Gödde an einer Bürgerinformation vor Ort in der Auestraße teilgenommen. Dort erläuterten sie den ca. 40 anwesenden Bürgern zunächst den Prozess einer Bauleitplanung. Die Vertreter der Stadt machten deutlich, dass das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans sich in einem sehr frühen Stadium befinde und Anregungen noch in das Verfahren aufgenommen werden könnten. Sie verdeutlichten aber auch, dass es sich um einen "alltäglichen" Verwaltungsvorgang handele, bei dem ein Vorhabenträger einen Antrag gestellt habe, der nun entsprechend der rechtlichen Regularien abzuarbeiten sei. Offene Punkte aus der Beteiligung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden müsse der Vorhabenträger aktuell abarbeiten, bevor der nächste Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren eingeleitet werden könne. Im Rahmen dieses Schrittes - der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - haben die Bürger erneut die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung bei der Stadt einzureichen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, die Anregungen der Anwohner und der „Sensibilisierungsgruppe BASIS - Bürger für Eschweiler" in das laufende Bauleitplanverfahren der 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Auestraße - aufzunehmen.

Abschließend sei noch mitgeteilt, dass am 21.08.2020 ein weiterer Termin mit den Vertretern der Stadt und der Bürger aus der Auestraße stattgefunden hat, in dem offene Fragen (u.a. Abholzungen im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes) geklärt werden konnten. Bei den Rodungsarbeiten auf dem benachbarten Gewerbegrundstück (Lagerplatz) handelte es sich um rechtmäßige Maßnahmen des Eigentümers.

 


keine

 


keine