Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt, die Anregungen - wie im Bauleitplanverfahren üblich - in das
Bauleitplanverfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Auestraße -
aufzunehmen.
Mit Datum vom 31.07.2020 haben die Herren C. Häfner und F. Gehlen im
Namen der „Sensibilisierungsgruppe BASIS - Bürger für Eschweiler“, sowie Herr
F.-J. Faymonville und Herr H. Krieweth für die Anwohner der Auestraße eine
Anregung (Bürgerantrag Nr. 4) gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW eingereicht. Darin
wird angeregt, die Planungen im Bereich Auestraße zur Bebauung einer Grünfläche
mit einer Produktions- und Lagerhalle zu überdenken. Auf den in der Anlage 1
beigefügten „Bürgerantrag Nr. 4“ wird verwiesen. Diesem beigefügt ist weiterhin
ein Brief von Herrn F.-J. Faymonville an Herrn C. Häfner vom 22.07.2020 mit
einer Unterschriftenliste mit insgesamt 39 Unterschriften. Auf einen Abdruck
dieser Unterschriftenliste wird aus Datenschutzgründen verzichtet. (Die in dem
Brief genannten Fotos der Grünfläche waren dem Bürgerantrag nicht beigefügt).
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:
Am 31.10.2019 hat der Planungs-, Umwelt und Bauausschuss des Rates der
Stadt Eschweiler die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans -
Auestraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
mit dem in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Die
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 06.12.2019 bis
20.12.2019 durchgeführt.
Das ca. 1,48 ha große Plangebiet befindet sich im Südwesten des
Eschweiler Stadtgebietes im Stadtteil Aue. Die Fläche ist Bestandteil einer
Grünfläche, die die Wohnbauflächen an der Auestraße zur Bahnlinie und zu den
nördlich angrenzenden gewerblichen Flächen abschirmt. Planungsziel ist die
Weiterentwicklung des Gewerbestandortes Auestraße. Die nördlich des
Plangebietes vorhandenen gewerblichen Bauflächen sollen in Richtung Süden um
die derzeit als ‘Grünfläche‘ ausgewiesene Fläche als ‘Gewerbliche Bauflächen‘
erweitert werden.
Am 19.08.2020 haben Bürgermeister Rudi Bertram und der Erste und Technische
Beigeordnete Hermann Gödde an einer Bürgerinformation vor Ort in der Auestraße
teilgenommen. Dort erläuterten sie den ca. 40 anwesenden Bürgern zunächst den
Prozess einer Bauleitplanung. Die Vertreter der Stadt machten deutlich, dass
das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans sich in einem sehr
frühen Stadium befinde und Anregungen noch in das Verfahren aufgenommen werden
könnten. Sie verdeutlichten aber auch, dass es sich um einen
"alltäglichen" Verwaltungsvorgang handele, bei dem ein Vorhabenträger
einen Antrag gestellt habe, der nun entsprechend der rechtlichen Regularien
abzuarbeiten sei. Offene Punkte aus der Beteiligung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden müsse der Vorhabenträger
aktuell abarbeiten, bevor der nächste Verfahrensschritt im Bauleitplanverfahren
eingeleitet werden könne. Im Rahmen dieses Schrittes - der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - haben die Bürger erneut die Möglichkeit,
Bedenken und Anregungen zur geplanten Flächennutzungsplanänderung bei der Stadt
einzureichen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, die Anregungen der Anwohner und
der „Sensibilisierungsgruppe BASIS - Bürger für Eschweiler" in das
laufende Bauleitplanverfahren der 21. Änderung des Flächennutzungsplans - Auestraße
- aufzunehmen.
Abschließend sei noch mitgeteilt, dass am 21.08.2020 ein weiterer Termin
mit den Vertretern der Stadt und der Bürger aus der Auestraße stattgefunden
hat, in dem offene Fragen (u.a. Abholzungen im unmittelbaren Umfeld des
Plangebietes) geklärt werden konnten. Bei den Rodungsarbeiten auf dem
benachbarten Gewerbegrundstück (Lagerplatz) handelte es sich um rechtmäßige
Maßnahmen des Eigentümers.
keine
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