Betreff
Budgetbericht zum 30.06.2020
Vorlage
316/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Budgetbericht zum Stand 30.06.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Vorjahrespraxis folgend (siehe VV 353/19) wird dem Rat der Stadt Eschweiler auch im Haushaltsjahr 2020 zum Stichtag 30.06.2020 ein Budgetbericht zum Verlauf und Stand der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung zur Kenntnis gegeben.

 

Für den Budgetbericht 2020 waren alle budgetverantwortlichen Ämter und Abteilungen der Verwaltung aufgefordert, auf Basis des Bewirtschaftungsstandes zum 30.06.2020 mitzuteilen, ob in der Prognose zum Jahresende 2020 Planabweichungen im Rahmen der Haushaltsausführung in einer Größenordnung von mehr als +/- 50.000 Euro zu erwarten sind.

 

Die Corona-Pandemie wird nicht nur im lfd. Haushaltsjahr drastische haushaltswirtschaftliche Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge bzw. steigender Aufwendungen nach sich ziehen. Im Rahmen des vom Landeskabinett beschlossenen „Kommunalschutz-Paket“ wurde mit Erlass des MHKBG vom 06.04.2020 u.a. geregelt, die pandemiebedingten Finanzschäden mittels außerordentlichen Ergebnisses im Jahresabschluss zu isolieren. Zur Vorbereitung der Umsetzung des noch in der Entwurfsfassung befindlichen „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) werden seit April 2020 die corona-bedingten Auswirkungen in den Dienststellen gesondert erfasst. Insoweit enthält die als Anlage beigefügte Aufstellung neben den wesentlichen, ergebniswirksamen Abweichungen in Höhe von mehr als +/- 50.000 Euro auch eine erste Einschätzung der corona-bedingten Auswirkungen bezogen auf die jeweiligen Produktsachkonten.

 

Unter Berücksichtigung der mitgeteilten Abweichungen würde sich das Jahresergebnis von +951.600 Euro zum Stichtag 31.12.2020 um rd. 10,9 Mio Euro verschlechtern. Nach der zum Stichtag 30.06.2020 vorgenommenen vorsichtigen Einschätzung beläuft sich der darin enthaltene, corona-bedingte Schaden auf rd. 10,0 Mio Euro. Hiervon entfallen allein rd. 6,1 Mio. Euro auf den Produktbereich 16 – Allgemeine Finanzwirtschaft, da sich die Corona-Pandemie insbesondere ergebnisverschlechternd auf die Erträge aus Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile aus der Einkommens- bzw. Umsatzsteuer auswirkt.

Nach den vorgesehenen Regelungen des Entwurfes des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz würde dieser corona-bedingte Schaden als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt, gesondert aktiviert und beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 ergebniswirksam abgeschrieben.

 


Siehe Sachverhalt.

 


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