Betreff
Sofortausstattungsprogramm an Schulen - Ausstattung der Schüler*innen an städtischen Schulen
Vorlage
312/20
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittel, die nach der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.7.2020, beantragt werden können, in vollem Umfang zu beantragen und zur Ausstattung bedürftiger Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen zu verwenden. Die Aufteilung sollte – wie im Sachverhalt dieser Vorlage näher erläutert – gemäß Verteilungsvorschlag der Verwaltung erfolgen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den von den städt. Schulen gemeldeten Bedarf an mobilen Endgeräten für Schüler*innen, der nicht über die Fördermittel gedeckt werden kann, als zusätzliche Investition aus städtischen Mitteln parallel in 2020 zu finanzieren, wie im Sachverhalt dargestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Beschaffungsmaßnahmen inklusive aller Begleitmaßnahmen (z. B. Beauftragung Support) umgehend in die Wege zu leiten.

 


Wie bereits im letzten Schulausschuss am 25.6.2020 mündlich von der Verwaltung berichtet wurde, konnte der Präsenzunterricht aufgrund der weltweiten Pandemie in der Zeit von März bis zu den Sommerferien 2020 nur eingeschränkt stattfinden, so dass es einen hohen Bedarf an Ergänzung durch u.a. digitale Angebote und Formate gibt. Seitens der Verwaltung wurde bereits darüber berichtet, dass Bund und Land bereits vor den Sommerferien angekündigt haben, über den DigitalPakt Schule hinausgehende Mittel im Rahmen eines Sofortausstattungsprogramms speziell zur Sicherstellung des Distanzunterrichts zur Verfügung stellen zu wollen.

 

Tatsächlich stellt das Land NRW insgesamt 350 Millionen Euro für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien bereit. Mit Runderlass (RdErl.) des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.07.2020 wurde die Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und Regionen in Nordrhein-Westfalen erlassen.

 

Ziel des „Sofortausstattungsprogramms“ ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern.

 

Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:

 

  1. Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schüler*innen mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs.
  2. Ausstattung der Schulen für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote. Förderfähig sind benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software.

 

Die mobilen Endgeräte sollen den Schüler*innen mit Bedarf zur entgeltlosen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Schüler*innen haben nach Ziffer 4 der o.g. Richtlinie Bedarf, „wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können.“ Der Schulträger als Zuwendungsempfänger entscheidet über die bedarfsgerechte Verteilung in den Schulen. Die anzuschaffenden Geräte werden somit entsprechenden Schülerinnen und Schülern im Wege der Ausleihe zur Verfügung gestellt. Eine Zustimmung der Nutzer zu den Nutzungsbedingungen für die schulgebundenen mobilen Endgeräte für Schüler*innen ist sicherzustellen. Hierzu erarbeitet das Medienzentrum des Landes im Auftrag des Städte- und Gemeindebundes NRW eine Mustervereinbarung.

 

Förderfähig sind Sachausgaben

  • für die Anschaffung von mobilen Endgeräten einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben)
  • für benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software und notwendigen Ausgaben für Schulungen.

 

Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

 

Gemäß vorgesehenem Verteilungsschlüssel sind für die Stadt Eschweiler Zuwendungen in Höhe von 327.839,31 € als Höchstbetrag vorgesehen. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zuwendungsempfänger (Schulträger) erbringen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Zweckbindungsfrist beträgt vier Jahre.

 

Bis zum 31.12.2020 nicht für die Zwecke des Sofortausstattungsprogramms verbrauchte Mittel sind an die Bezirksregierung ohne Zinsaufschlag unverzüglich zurückzuzahlen, wenngleich der Minister Lienenkämper in der 77. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 19.8.2020 die Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2021 in Aussicht gestellt hat. Sobald die Mittelübertragung in das Haushaltsjahr 2021 sichergestellt ist, wird der Förderzeitraum der Richtlinie angepasst und voraussichtlich bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

 

Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms in der Stadt Eschweiler:

 

Nach Intention des Landes sollen alle sozialbenachteiligten Schüler*innen mit mobilen Endgeräten ausgestattet werden. Die Richtlinie zum Sofortausstattungsprogramm definiert Bedürftigkeit als „besonderen Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger“, der besteht, wenn die Schüler*innen in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können.

 

 

Hieraus ergibt sich folgender Beschaffungsumfang:

 

  1. Ermittelter Bedarf:

Die Verwaltung hat direkt nach Bekanntwerden der Richtlinie über die Schulen den Bedarf vor Ort abgefragt. Dabei wurden alle Schulen gebeten, den tatsächlich Bedarf an ihren Schulen unter Beteiligung der Klassenlehrer*innen oder Schulsozialarbeiter*innen (die auch Kenntnisse über den Anteil an BUT-Anträgen haben) zu ermitteln oder zu schätzen. Daraus ergab sich ein Bedarf an 465 Geräten bei den Grundschulen und 995 Geräten bei den weiterführenden Schulen. Der Gesamtbedarf liegt bei 1.460 mobilen Endgeräten bei einer Gesamtschühleranzahl von 4.845 (Amtliche Schulstatistik 2019/2020). Dieser gemeldete Bedarf liegt deutlich über der Anzahl der förderfähigen Endgeräte. Oberste Priorität hat eine Versorgung aller bedürftigen Schüler*innen mit mobilen Endgeräten, um im Falle eines zwingend erforderlichen Distanzunterrichts eine größtmögliche Chancengleichheit herzustellen.

 

  1. Angestrebt ist eine möglichst einheitliche Ausstattung der Schulen durch mobile Endgeräte nach Schulform auf Grundlage des bestehenden Medienkonzepts.

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist ein Tablet iPad 25,92cm (10,2‘‘); 128 GB, A10 Chip; Wi-Fi mit Schutzhülle inkl. Bluetooth-Tastatur und Displayschutzfolie unter Zugrundelegung der Medienkonzepte geeignet und zum Preis von insgesamt 468,64 € brutto über die regio iT erhältlich. Die Kosten für die Beschaffung von Lenovo ThinkPad E15 belaufen sich auf 465,55 €. Um erforderliches Zubehör (Tasche, Maus) zu berücksichtigen, wird mit einem Gesamtpreis i. H. v. 500,00 € je Laptop inkl. Zubehör kalkuliert.

Die Bestellung der Geräte soll aufgrund der hohen Nachfrage und der äußerst kurzfristig durchzuführenden Versorgung der Schüler*innen mit mobilen Endgeräten möglichst gebündelt und nicht durch einzelne Kommunen erfolgen. Aus diesem Grund soll die Beschaffung über die regio iT durchgeführt werden.

 

3.       Die Anschaffung der mobilen Endgeräte zieht zwingend notwendige technische Kosten (wie z.B. techn. Vorbereitung, Software zur Verwaltung der Geräte, pädagogische Software) nach sich, die für den Betrieb und dauerhaften Einsatz der Geräte Voraussetzung sind. Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierte Aufstellung erfolgen, da diese derzeit mit den Schulen abgestimmt wird. Die Gesamtkosten hierfür betragen ca. 136.000,00 €. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

 

 

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren:

 

  1. Es wird ein Förderantrag über die komplette Fördersumme bei der Bezirksregierung gestellt. Nach Erhalt der Bewilligung erfolgt die Beschaffung der benötigten Hard- und Software im oben geschilderten Rahmen unverzüglich. Die Geräte werden nach dem Verteilungsvorschlag der Verwaltung gemäß dem gemeldeten Bedarf an die Schulen ausgegeben.
  2. Darüber hinaus ist die pädagogische Software förderfähig. Die Schulen haben bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage nicht alle abschließend ihren diesbezüglichen Bedarf gemeldet. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Fördersumme zunächst ausschließlich in die Hardware zu investieren und die Software aus dem laufenden Haushalt mit städtischen Mitteln zu finanzieren.
  3. Sollte sich noch bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 eine abschließende weitergehende Bedarfsfeststellung eruieren lassen, schlägt die Verwaltung vor, die dafür benötigten Mittel aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung zu stellen.

 


Für die Versorgung der ermittelten Anzahl an Schülern mit Bedarf mit digitalen Endgeräten (1.433 Tablets und 27 Laptops) fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 685.061,12 € für die Endgeräte und zwingend notwendige technische Kosten (wie z.B. techn. Vorbereitung, Software zur Verwaltung der Geräte, pädagogische Software) von rund 136.000,00 €. Dadurch entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 821.061,12 €. Abzüglich der Fördersumme von 327.839,31 € entstehen voraussichtlich Mehrkosten zu Lasten des städtischen Haushalts in Höhe von insgesamt 493.221,81 € im investiven Bereich. Bei allen genannten Kosten handelt es sich um Bruttobeträge.

Die die Förderung überschreitenden vorgenannten einmaligen investiven Mehrkosten zur Anschaffung der digitalen Endgeräte u.a. werden über die Mittel Medienentwicklung Schulen, Produkt 011111002 gedeckt. Die hier zur Verfügung stehenden Mittel werden im laufenden Jahr aufgrund zeitlicher Verschiebungen von Projekten nicht mehr in voller Höhe in Anspruch genommen.

 

Jährliche Folgekosten ab 2021:

Die laufenden Kosten umfassen den MDM-Standardbetrieb (Mobile-Device-Management) der Tablets von voraussichtlich 68.210,80 € brutto jährlich. Die Kosten des Standardbetriebs der 27 Laptops konnten in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Um den Virenschutz der Laptops zu gewährleisten, sind jährliche Kosten in Höhe von 141,49 € zu erwarten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Geräte über die Stadt für die Nutzung in der Schule und bei den Schülern zuhause versichern lassen. Nach derzeitigen Kenntnissen betragen die Versicherungskosten für die Endgeräte 29.200,00 €. Insgesamt entstehen demnach Kosten in Höhe von 97.552,29 € brutto jährlich.

Weiterhin ist die aus der vorgenannten Beschaffung resultierende Abschreibung (Nutzungsdauer 3 Jahre) entsprechend ergebniswirksam zu berücksichtigen.

 


Durch das Sofortausstattungsprogramm Bund wird erheblicher Mehraufwand in verschiedensten Dienststellen verursacht, der aufgrund der Terminsetzung in kürzester Zeit abzuleisten ist. Von daher wird die Umsetzung dieses Programmes in enger Abstimmung der regio iT aachen als Dienstleister und dem Medienzentrum Aachen realisiert.