Betreff
Satzungsreform des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V.;
hier: Vorbereitende Entscheidungen der kommunalen VHS-Träger
Vorlage
309/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Den nach dem vorliegenden Satzungsentwurf vorgesehenen Änderungen wird zugestimmt.

2.       Der Vertreter/die Vertreterin der Verwaltung werden als Stimmführer/stellv. Stimmführerin der Stadt Eschweiler in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V. (LV VHS NRW) beauftragt, ihr einheitliches Stimmrecht dahingehend auszuüben, dass der Satzungsreformprozess zum Abschluss gebracht werden kann. Die einzelnen Maßgaben werden der finalen Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) zu entnehmen sein, die rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zu erwarten ist.

 

3.       Ebenso werden der Stimmführer/die stellv. Stimmführerin damit beauftragt, das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW dahingehend auszuüben, dass die abgestimmten Personalvorschläge umgesetzt werden können. Die einzelnen Maßgaben werden auch insoweit der finalen Empfehlung des StGB NRW zu entnehmen sein, die rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung erfolgt.

 

4.       Der Kulturausschuss wird als zuständiges Fachgremium des Rates in seiner ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode über die Arbeit des LV VHS NRW als Interessenvertretung der kommunalen VHS-Träger (einschließlich der dann vollzogenen Satzungsreform und der personellen Besetzung der Verbandsgremien) insgesamt informiert.

 


 

Der Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V. (LV VHS NRW) ist ein spartenspezifischer kommunaler Trägerverband. Er vertritt seit seiner Gründung im Jahr 1947 als größte Landesorganisation der Weiterbildung die bildungspolitischen und finanziellen Interessen von derzeit 131 Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft in Nordrein-Westfalen. Mitglieder des LV VHS NRW sind die Städte, Kreise und Gemeinden beziehungsweise die von ihnen getragenen VHS-Zweckverbände. Im Dezember 2020 soll die Satzung des LV VHS NRW geändert werden. Der aktuelle Entwurfsstand der neuen Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

In der jüngeren Vergangenheit hat sich innerhalb des LV VHS NRW die Meinung herausgebildet, dass die bestehenden Strukturen verändert werden sollten. Die kommunalen Spitzenverbände stehen dabei in der Verantwortung, die anstehende Satzungsreform im Interesse ihrer jeweiligen Mitgliedschaft konstruktiv zu begleiten. Der Verbandsausschuss für Schule, Kultur und Sport hat der Geschäftsstelle des StGB NRW dementsprechend durch Beschlussfassung im Rahmen seiner 117. Sitzung am 02.05.2019 in Voerde aufgegeben, die erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

 

Nunmehr soll die für den Dezember 2020 geplante, ordentliche Mitgliederversammlung über die lange vorbereitete Reform der Satzung des LV VHS NRW entscheiden. Nach entsprechendem Vorstandsbeschluss im August d.J., der Mitgliederversammlung einen Satzungsentwurf vorzulegen, wird der Entwurf den Bezirksarbeitsgemeinschaften des LV VHS NRW vorgestellt und parallel einer finalen Prüfung durch den begleitenden Rechtsanwalt und die zu befassenden staatlichen Stellen zugeführt.

 

Mitglieder des LV VHS NRW sind die Städte, Kreise und Gemeinden beziehungsweise die von ihnen getragenen VHS-Zweckverbände. Für Satzungsänderungen gilt ein Quorum von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen in der Mitgliederversammlung. Auf die Mitgliedskommunen des StGB NRW beziehungsweise die von ihnen getragenen Zweckverbände entfällt mehr als die Hälfte der Stimmen in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW. Ohne ihre Zustimmung kann die Satzungsreform de facto also nicht beschlossen werden. Die Stadt Eschweiler wird in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW von Herrn Beigeordneten und Stadtkämmerer Stefan Kaever (Stimmführer) sowie der 1. Stellv. Bürgermeisterin, Helen Weidenhaupt, vertreten (Stellvertretung: Leiterin der VHS Eschweiler, Silvia Hannemann - auch als stellv. Stimmführerin -, sowie Ratsmitglied Regina Rehahn); der Bezirksarbeitsgemeinschaft gehören die Leiterin der VHS Eschweiler, Silvia Hannemann (Stimmführerin), sowie die 1. Stellv. Bürgermeisterin, Helen Weidenhaupt (stellv. Stimmführerin), an.

 

Die in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren ausgearbeiteten Änderungsvorschläge würden das bestehende Satzungskonstrukt sinnvoll weiterentwickeln; gleichwohl sind die angestrebten Veränderungen aber so bedeutend, dass davon auszugehen ist, dass die Entscheidung über die Ausübung des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung auf Seiten der Mitgliedstädte und -gemeinden des StGB NRW kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) darstellt. Der StGB NRW empfahl daher - auch vor dem Hintergrund der am 13.09.2020 stattfindenden Kommunalwahl und der sich daran anschließenden Sitzungspause - eine vorbereitende Beschlussfassung durch die Räte beziehungsweise die Zweckverbandsversammlungen nach den diesjährigen Sommerferien. Der Verbandsausschuss für Schule, Kultur und Sport hat sich im Rahmen einer Videokonferenz am 24.06.2020 erneut mit der Satzungsreform befasst und spricht sich auf der Grundlage der dortigen Erörterungen für eine Zustimmung zur Satzungsreform durch die Mitgliedskommunen des StGB NRW aus. Es ist damit zu rechnen, dass diese Fassung im Laufe des weiteren Verfahrens zwar noch kleine Änderungen erfahren, in den wesentlichen Punkten aber Bestand haben wird. Die kommunalen VHS-Träger werden in jedem Fall rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung eine finale Empfehlung für die Ausübung des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung seitens des StGB RW erhalten; der jetzt zu treffende Vorbereitungsbeschluss trägt dem Rechnung. Auch dieses Verfahren der verbandsinternen Koordination ist mit dem StGB-Verbandsausschuss für Schule, Kultur und Sport abgestimmt.

 

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des LV VHS NRW vom 18.06.2020 hat Herrn Klaus Hebborn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages und des Städtetages Nordrhein-Westfalen als Leiter des dortigen Dezernats Bildung, Kultur und Sport sowie Vorstandsmitglied des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV), zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. In die Position der ersten stellvertretenden Vorsitzenden ist Frau Monika Engel, Leiterin der Volkshochschule Herten und aktuelles Vorstandsmitglied als Vorsitzende der Bezirksarbeitsgemeinschaft Münster, gewählt worden.


Der Vorstand nach bürgerlichem Recht ist somit wieder vervollständigt und handlungsfähig. Die verbleibende Amtszeit ist allerdings relativ kurz, da im Dezember 2020 turnusmäßige Wahlen im LV VHS NRW anstehen, bei denen alle ehrenamtlichen Führungspositionen des LV neu besetzt werden müssen. Der StGB NRW wird sich um eine Abstimmung der Personalvorschläge mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden bemühen, damit die - dann wahrscheinlich auf der Grundlage der neuen Satzung agierende - ehrenamtliche Führungsebene des LV VHS NRW im allseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Interessenlagen der Einrichtungsträgerinnen und -träger besetzt werden kann.

 

Dies ist auch erforderlich, weil der LV VHS NRW vor großen Herausforderungen steht, die nur durch Bündelung der Kompetenzen bewältigt werden können. Der vorgenannte Beschlussentwurf berücksichtigt auch die Vorbereitung der anstehenden Personalentscheidungen.

 

Die seitens des StGB NRW (und der anderen kommunalen Spitzenverbände in ihrer jeweiligen Mitgliedschaft) erbetene Unterstützung durch die Mitgliedstädte und -gemeinden ist auch für dessen eigene Verbandsarbeit von Relevanz. Selbstverständlich vertritt der StGB NRW die Interessen seiner Mitgliedschaft umfassend, also auch in weiterbildungspolitischen Belangen. Das besondere Fachwissen spartenspezifischer Fachverbände und ihre Dienstleistungen für die Einrichtungen sind aber ein echter Mehrwert und haben sich in der Vergangenheit auch im Rahmen der Verhandlungen mit der Landesseite positiv bemerkbar gemacht. Deshalb sollten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre Mitgestaltungs- und Einflussnahmemöglichkeiten in diesen Verbänden auch aktiv wahrnehmen und so dazu beitragen, dass gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die Belange der Einrichtungen und ihrer kommunalen Träger möglichst effektiv vertreten werden.

 

Der Kulturausschuss wird als zuständiges Fachgremium des Rates in seiner ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode über die Arbeit des LV VHS NRW als Interessenvertretung der kommunalen VHS-Träger (einschließlich der dann vollzogenen Satzungsreform und der personellen Besetzung der Verbandsgremien) insgesamt informiert.

 


 

Die Arbeit des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V. wird unter anderem durch Mitgliedsbeiträge der ihm angehörigen kommunalen VHS-Träger finanziert. Hierfür ist in der Haushaltssatzung 2020 sowie in jedem Folgejahr der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2023 bei Produkt 042710101 „Volkshochschule“, Sachkonto 54990200 „Mitgliedsbeiträge“, eine Aufwandsposition in Höhe von 3.500 € vorgesehen.

 


 

Keine personellen Auswirkungen.