hier: Vorbereitende Entscheidungen der kommunalen VHS-Träger
1. Den nach dem vorliegenden Satzungsentwurf
vorgesehenen Änderungen wird zugestimmt.
2.
Der
Vertreter/die Vertreterin der Verwaltung werden als Stimmführer/stellv.
Stimmführerin der Stadt Eschweiler in der Mitgliederversammlung des
Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V. (LV VHS NRW) beauftragt, ihr
einheitliches Stimmrecht dahingehend auszuüben, dass der Satzungsreformprozess
zum Abschluss gebracht werden kann. Die einzelnen Maßgaben werden der finalen
Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) zu entnehmen sein, die
rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung zu erwarten ist.
3.
Ebenso
werden der Stimmführer/die stellv. Stimmführerin damit beauftragt, das
Stimmrecht in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW dahingehend auszuüben, dass
die abgestimmten Personalvorschläge umgesetzt werden können. Die einzelnen
Maßgaben werden auch insoweit der finalen Empfehlung des StGB NRW zu entnehmen
sein, die rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung erfolgt.
4.
Der
Kulturausschuss wird als zuständiges Fachgremium des Rates in seiner ersten
Sitzung in der neuen Wahlperiode über die Arbeit des LV VHS NRW als
Interessenvertretung der kommunalen VHS-Träger (einschließlich der dann
vollzogenen Satzungsreform und der personellen Besetzung der Verbandsgremien)
insgesamt informiert.
Der Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V. (LV
VHS NRW) ist ein spartenspezifischer kommunaler Trägerverband. Er vertritt seit
seiner Gründung im Jahr 1947 als größte Landesorganisation der Weiterbildung
die bildungspolitischen und finanziellen Interessen von derzeit 131
Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft in Nordrein-Westfalen. Mitglieder
des LV VHS NRW sind die Städte, Kreise und Gemeinden beziehungsweise die von
ihnen getragenen VHS-Zweckverbände. Im Dezember 2020 soll die Satzung des LV
VHS NRW geändert werden. Der aktuelle Entwurfsstand der neuen Satzung ist als
Anlage beigefügt.
In der jüngeren Vergangenheit hat sich innerhalb des LV VHS NRW die
Meinung herausgebildet, dass die bestehenden Strukturen verändert werden
sollten. Die kommunalen Spitzenverbände stehen dabei in der Verantwortung, die
anstehende Satzungsreform im Interesse ihrer jeweiligen Mitgliedschaft
konstruktiv zu begleiten. Der Verbandsausschuss für Schule, Kultur und Sport
hat der Geschäftsstelle des StGB NRW dementsprechend durch Beschlussfassung im
Rahmen seiner 117. Sitzung am 02.05.2019 in Voerde aufgegeben, die
erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Nunmehr soll die für den Dezember 2020 geplante, ordentliche
Mitgliederversammlung über die lange vorbereitete Reform der Satzung des LV VHS
NRW entscheiden. Nach entsprechendem Vorstandsbeschluss im August d.J., der
Mitgliederversammlung einen Satzungsentwurf vorzulegen, wird der Entwurf den
Bezirksarbeitsgemeinschaften des LV VHS NRW vorgestellt und parallel einer
finalen Prüfung durch den begleitenden Rechtsanwalt und die zu befassenden
staatlichen Stellen zugeführt.
Mitglieder des LV VHS NRW sind die Städte, Kreise und Gemeinden
beziehungsweise die von ihnen getragenen VHS-Zweckverbände. Für
Satzungsänderungen gilt ein Quorum von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen in
der Mitgliederversammlung. Auf die Mitgliedskommunen des StGB NRW
beziehungsweise die von ihnen getragenen Zweckverbände entfällt mehr als die
Hälfte der Stimmen in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW. Ohne ihre
Zustimmung kann die Satzungsreform de facto also nicht beschlossen werden. Die
Stadt Eschweiler wird in der Mitgliederversammlung des LV VHS NRW von Herrn
Beigeordneten und Stadtkämmerer Stefan Kaever (Stimmführer) sowie der 1.
Stellv. Bürgermeisterin, Helen Weidenhaupt, vertreten (Stellvertretung:
Leiterin der VHS Eschweiler, Silvia Hannemann - auch als stellv. Stimmführerin
-, sowie Ratsmitglied Regina Rehahn); der Bezirksarbeitsgemeinschaft gehören
die Leiterin der VHS Eschweiler, Silvia Hannemann (Stimmführerin), sowie die 1.
Stellv. Bürgermeisterin, Helen Weidenhaupt (stellv. Stimmführerin), an.
Die in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren ausgearbeiteten
Änderungsvorschläge würden das bestehende Satzungskonstrukt sinnvoll
weiterentwickeln; gleichwohl sind die angestrebten Veränderungen aber so
bedeutend, dass davon auszugehen ist, dass die Entscheidung über die Ausübung
des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung auf Seiten der Mitgliedstädte und
-gemeinden des StGB NRW kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des §
41 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
darstellt. Der StGB NRW empfahl daher - auch vor dem Hintergrund der am
13.09.2020 stattfindenden Kommunalwahl und der sich daran anschließenden
Sitzungspause - eine vorbereitende Beschlussfassung durch die Räte
beziehungsweise die Zweckverbandsversammlungen nach den diesjährigen
Sommerferien. Der Verbandsausschuss für Schule, Kultur und Sport hat sich im
Rahmen einer Videokonferenz am 24.06.2020 erneut mit der Satzungsreform befasst
und spricht sich auf der Grundlage der dortigen Erörterungen für eine
Zustimmung zur Satzungsreform durch die Mitgliedskommunen des StGB NRW aus. Es
ist damit zu rechnen, dass diese Fassung im Laufe des weiteren Verfahrens zwar
noch kleine Änderungen erfahren, in den wesentlichen Punkten aber Bestand haben
wird. Die kommunalen VHS-Träger werden in jedem Fall rechtzeitig vor der
Mitgliederversammlung eine finale Empfehlung für die Ausübung des Stimmrechts
in der Mitgliederversammlung seitens des StGB RW erhalten; der jetzt zu
treffende Vorbereitungsbeschluss trägt dem Rechnung. Auch dieses Verfahren der
verbandsinternen Koordination ist mit dem StGB-Verbandsausschuss für Schule,
Kultur und Sport abgestimmt.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung des LV VHS NRW vom 18.06.2020
hat Herrn Klaus Hebborn, Beigeordneter des Deutschen Städtetages und des
Städtetages Nordrhein-Westfalen als Leiter des dortigen Dezernats Bildung,
Kultur und Sport sowie Vorstandsmitglied des Deutschen Volkshochschul-Verbandes
(DVV), zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. In die Position der ersten
stellvertretenden Vorsitzenden ist Frau Monika Engel, Leiterin der
Volkshochschule Herten und aktuelles Vorstandsmitglied als Vorsitzende der
Bezirksarbeitsgemeinschaft Münster, gewählt worden.
Der Vorstand nach bürgerlichem Recht ist somit wieder vervollständigt und
handlungsfähig. Die verbleibende Amtszeit ist allerdings relativ kurz, da im
Dezember 2020 turnusmäßige Wahlen im LV VHS NRW anstehen, bei denen alle
ehrenamtlichen Führungspositionen des LV neu besetzt werden müssen. Der StGB
NRW wird sich um eine Abstimmung der Personalvorschläge mit den anderen
kommunalen Spitzenverbänden bemühen, damit die - dann wahrscheinlich auf der
Grundlage der neuen Satzung agierende - ehrenamtliche Führungsebene des LV VHS
NRW im allseitigen Einvernehmen und unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Voraussetzungen und Interessenlagen der
Einrichtungsträgerinnen und -träger besetzt werden kann.
Dies ist auch erforderlich, weil der LV VHS NRW vor großen
Herausforderungen steht, die nur durch Bündelung der Kompetenzen bewältigt
werden können. Der vorgenannte Beschlussentwurf berücksichtigt auch die
Vorbereitung der anstehenden Personalentscheidungen.
Die seitens des StGB NRW (und der anderen kommunalen Spitzenverbände in
ihrer jeweiligen Mitgliedschaft) erbetene Unterstützung durch die
Mitgliedstädte und -gemeinden ist auch für dessen eigene Verbandsarbeit von
Relevanz. Selbstverständlich vertritt der StGB NRW die Interessen seiner
Mitgliedschaft umfassend, also auch in weiterbildungspolitischen Belangen. Das
besondere Fachwissen spartenspezifischer Fachverbände und ihre Dienstleistungen
für die Einrichtungen sind aber ein echter Mehrwert und haben sich in der
Vergangenheit auch im Rahmen der Verhandlungen mit der Landesseite positiv
bemerkbar gemacht. Deshalb sollten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
ihre Mitgestaltungs- und Einflussnahmemöglichkeiten in diesen Verbänden auch
aktiv wahrnehmen und so dazu beitragen, dass gemeinsam mit den kommunalen
Spitzenverbänden die Belange der Einrichtungen und ihrer kommunalen Träger
möglichst effektiv vertreten werden.
Der Kulturausschuss wird als zuständiges Fachgremium des Rates in seiner
ersten Sitzung in der neuen Wahlperiode über die Arbeit des LV VHS NRW als
Interessenvertretung der kommunalen VHS-Träger (einschließlich der dann
vollzogenen Satzungsreform und der personellen Besetzung der Verbandsgremien)
insgesamt informiert.
Die Arbeit des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e.V. wird unter anderem durch Mitgliedsbeiträge der ihm angehörigen kommunalen VHS-Träger finanziert. Hierfür ist in der Haushaltssatzung 2020 sowie in jedem Folgejahr der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2023 bei Produkt 042710101 „Volkshochschule“, Sachkonto 54990200 „Mitgliedsbeiträge“, eine Aufwandsposition in Höhe von 3.500 € vorgesehen.
Keine personellen
Auswirkungen.