Betreff
Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2020
Vorlage
300/20
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss in seiner Sitzung am 18.03.2020 die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2020.“  Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die entsprechende Verwaltungsvorlage Nr. 072/20 verwiesen.

 

Da große Veranstaltungen wie beispielsweise Stadtfeste aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie bis  zum 31. Dezember 2020 untersagt wurden, erfolgte zunächst eine Absage des für den 27.-29. März beabsichtigten Stadtfests mit verkaufsoffenem Sonntag.

 

Mit Runderlass vom 09.07.2020 bzw. 14.07.2020 (als Anlage 1 beigefügt) wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit eröffnet, trotz veränderter Rahmenbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen auf der Grundlage des LÖG NRW verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zuzulassen.

 

Daher beantragte der Citymanagement Eschweiler e.V. mit Email vom 12.07.2020 (Anlage 2) die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im September, November und Dezember 2020. Zudem wurde ein angepasstes Konzept für den Termin im September vorgelegt (Anlage 3); hierbei handelt es sich um ein kleines, den verkaufsoffenen Sonntag begleitendes Rahmenprogramm anstelle des (weiterhin untersagten) Stadtfests.

 

Nach Ansicht der Verwaltung ist eine Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage einschließlich Begleitprogramm mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar. Wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 072/20 dargestellt, bedarf es für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage eines öffentlichen Interesses, das wiederum durch im Ladenöffnungsgesetz (LÖG) genannte Sachgründe begründet werden kann.

 

Im Rahmen der Entscheidungsfindung im März 2020 wurde die Vereinbarkeit mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen auf das Vorliegen der Sachgründe 1,2 und 5 gegründet.

 

Die für das Stadtgebiet Eschweiler freigegebenen, verkaufsoffenen Sonntage sind regelmäßig an die Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Stadtfeste, geknüpft. Diese sind jedoch gemäß den aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung bis einschließlich 31.12.2020 verboten, so dass der im LÖG enthaltene Sachgrund Nr. 1 (Ladenöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen) im Jahr 2020 nicht als erfüllt angesehen werden kann.

 

Die im o.a. Runderlass aufgeführte Sachgründe Nr. 2 (Ladenöffnung, die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient) und 5 (Ladenöffnung, die die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert) wurden bereits im Rahmen der ursprünglichen Entscheidungsfindung als erfüllt angesehen und erhalten nun aufgrund der Corona-Thematik zusätzliches Gewicht.

 

Die über Wochen andauernden, coronabedingten Einschränkungen reduzierten die Möglichkeiten des Einkaufs auf das notwendige Minimum (z.B. Lebensmittelgeschäfte). Neben einer (zusätzlich zur ohnehin bereits bestehenden, zusätzlich beschleunigten) Verlagerung des Einkaufsverhaltens hin zum Online-Handel war und ist die Verunsicherung der Bevölkerung im Hinblick auf die nach wie vor bestehende Corona-Pandemie stetig spürbar. Als Folge waren auch nach Wiedereröffnung der Geschäfte reduzierte Kundenströme offenkundig. Insofern kann die Durchführung verkaufsoffener Sonntage in Eschweiler zu einer Belebung der Innenstadt und einer größeren Wahrnehmung des stationären Einzelhandels beitragen und so den negativen Folgeerscheinungen (bis hin zu einer Verödung) entgegenwirken. Insofern ist nach Ansicht der Verwaltung auch der vom Gesetzgeber im LÖG NRW vorgesehene Sachgrund Nr. 4 (Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- und Ortsteilzentren) als erfüllt anzusehen.

 

Der von Seiten des Ministeriums aufgeführte, nicht normierte (aber ebenfalls zutreffende) Sachgrund "Bekämpfung der Corona-Pandemie-Auswirkungen" unterstützt den Bedarf weiter. Schließlich wurde der lokale, stationäre Handel durch die über Wochen andauernden Einschränkungen sehr geschwächt. Neben o.a. Ausführungen zur notwendigen Belebung der Innenstadt wird es nach Ansicht der Verwaltung als sachgerecht erachtet, verkaufsoffene Sonntage als zusätzlichen Impuls für eine zusätzliche Umsatzmöglichkeit durch Händler anzusehen. Eine Entzerrung des Einkaufsverhaltens Einzelner (mit der Folge, dass sich Kunden auf verschiedene Tage verteilen und hierdurch das Infektionsrisiko reduziert werden kann) kommt begünstigend hinzu.

 

Insgesamt weicht die Begründung für die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2020 –bedingt durch die Corona-Pandemie– gegenüber den Ausführung in der Verwaltungsvorlage Nr. 072/20 ab; gemessen an der Tatsache, dass demnach für das Jahr 2020 nur drei der ursprünglich vier verkaufsoffenen Sonntage realisiert werden sollen und im Hinblick auf die erfüllten Sachgründe Nr. 2, 4, 5  sowie den nicht normierten Sachgrund „Bekämpfung der Corona-Pandemie-Auswirkungen“ können die ursprünglich freigegebenen verkaufsoffenen Sonntage im September, November und Dezember nach Ansicht der Verwaltung -wenn auch mit angepasster Planung- durchgeführt werden.

 

Da die nächste Sitzung des Stadtrats auf den 9. September (also einen Zeitpunkt nach dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag im September) terminiert wurde, die grundsätzliche Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2020 jedoch bereits durch den Rat der Stadt Eschweiler beschlossen wurde, erfolgte mit Email vom 17.07.2020 eine Information gegenüber den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen verbunden mit der Bitte um Rückmeldung zu der Frage, ob gegen die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags im September Bedenken erhoben werden.

 

Die SPD-, die CDU sowie die FDP-Fraktion stimmten einer wie beantragten Durchführung telefonisch zu. Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN teilte mit Email vom 24.07.2020 mit, dass von dort nach Durchsicht des vorgelegten Konzeptes zwar Änderungen im Hinblick auf nicht mehr vorgesehene Verkaufsstände bzw. Vergnügungsgeräte, jedoch keine Regelungen bezüglich Abstand oder Hygiene oder ähnliches wie bei anderen Veranstaltungen oder die Möglichkeiten der Durchsetzung derselben erkennbar seien. Insofern wurden von dort Bedenken gegen das Konzept angemeldet. Der Veranstalter und die Verwaltung waren zu diesem Zeitpunkt jedoch noch in Gesprächen mit dem Gesundheitsamt hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der notwendigerweise zu veranlassenden Regelungen und Hygienemaßnahmen; hierüber wurde die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN telefonisch informiert.

 

Zwischenzeitlich (36. KW 2020) wurde das durch den Veranstalter erstellte Konzept zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonntags im September einschließlich Rahmenprogramm durch das Gesundheitsamt der Städteregion Aachen genehmigt. Insofern wird den Notwendigkeiten der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Coronaschutzverordnung Rechnung getragen. Es ist vorgesehen, für die verkaufsoffenen Sonntage im November und Dezember gleichermaßen zu verfahren und im Rat der Stadt Eschweiler entsprechend zu informieren.

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keine

 


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