Betreff
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 9 - An Velau -; hier: Erlass einer Satzung
Vorlage
299/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten der auf den Wegen Gemarkung Kinzweiler, Flur 45, Flurstück 83 und Flur 46, Flurstücke 129, 8 tlw. und 127 tlw., Bereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9 – An Velau -, ruhenden Festsetzungen für die jeweiligen Benutzer wird beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen. 

 

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 (VV 279/18) beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Absicht auf Aufhebung der auf den Wegeparzellen Gemarkung Kinzweiler, Flur 45, Flurstück 83 und Flur 46, Flurstücke 129, 8 tlw. und 127 tlw. ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung gemäß § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung zu veranlassen.

Die Wegeparzelle Gemarkung Kinzweiler, Flur 45, Flurstück 83 ist im Rezess der Flurbereinigung Hehlrath 11621 aus dem Jahre 1979 entstanden und als Wirtschaftsweg und öffentlicher Fußweg ausgewiesen.

 

Die Wegeparzellen Gemarkung Kinzweiler, Flur 46, Flurstücke 129, 8 tlw. und 127 tlw. sind im Rezess der Flurbereinigung Kinzweiler 11741 aus dem Jahre 1979 entstanden und als Wirtschaftswege ausgewiesen.                          

Die vorgenannten Wegeparzellen liegen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 9 – An Velau -. Für die Realisierung des Bebauungsplanes, der u. a. die Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbauflächen  vorsieht, ist es erforderlich, die vorgenannten Wegeparzellen einzuziehen.

 

Die vorgenannten Wegeparzellen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9 – An Velau - als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und sollen nach endgültiger Herstellung gemäß § 6 des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Die Absicht der Einziehung wurde aufgrund des Ratsbeschlusses vom 18.09.2018 im Amtsblatt der Stadt Eschweiler Nr. 13 vom 27.09.2018 öffentlich bekannt gemacht, um vor dem Erlass der Aufhebungssatzung (Satzungsentwurf siehe Anlage 1) den Beteiligten aus den o. a. Auseinandersetzungsverfahren  - und deren Rechtsnachfolgern - Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Rechtsänderung zu äußern.

 

Weiter wurden die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen -Kreisstelle Aachen- sowie die Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Aachen, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - um Stellungnahme zu der beabsichtigten Einziehung gebeten.

Die Bezirksregierung Köln teilte hierzu mit Schreiben vom 25.09.2018 mit, dass aus den von dort zu vertretenden Belangen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung gegen die beabsichtigten Wegeeinziehungen keine Bedenken vorgebracht werden.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Aachen, teilte mit Schreiben vom 08.10.2018 mit, dass aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

Die Einwendungsfrist endete am 27.11.2018. Innerhalb dieser Frist wurden Einwendungen nicht erhoben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Erlass der Satzung in der Fassung des als Anlage 1) beigefügten Entwurfes zu beschließen.

 

 

 

 


Keine.

 


Keine.