Betreff
10.Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler
Vorlage
293/20
Aktenzeichen
37
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler

 


In seiner Sitzung am 24.09.2019 hat der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund Vorlage 258/19 die neunte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler beschlossen. Diese Änderung ist am 02.10.2019 in Kraft getreten. Die Gebühr wurde danach bei den Krankentransporten auf 205 EUR und bei den Rettungstransporten auf 309 EUR festgesetzt.

 

Als Anlage 1 legt die Verwaltung die inzwischen abgeschlossene Betriebsabrechnung für das Jahr 2018 und die darauf basierende Kalkulation für das Jahr 2020 vor.

 

Im Ergebnis ist festzustellen und wird hiermit als zehnte Änderung der Gebührensatzung  (s. Anlage 2) vorgeschlagen, dass sich der Grundbetrag für einen Rettungseinsatz von 309 € auf 325 € erhöhen wird, was angesichts gestiegener Personal- und Sachkosten erwartet werden konnte.

 

Bei den Krankentransportgebühren ist eine deutlichere Anhebung um 60 € - von 205 € auf 265 € - für einen Standardeinsatz erforderlich.  Hauptausschlaggebend hierfür ist der weitere stetige Rückgang der abrechnungsfähigen Krankentransporte, welcher auch in 2020 – u. a. bedingt durch die Corona-Pandemie – keine Umkehr erfährt.

 

Der städteregionsweite Vergleich der Gebühren für den Rettungsdienst sowie die Krankentransporte macht aber sehr deutlich, dass selbst bei der erforderlichen spürbaren Gebührenanhebung die Transportleistungen in Eschweiler mit zum Teil großem Abstand am günstigsten sind (siehe Anlage).

 

Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen e.V. Nordrhein wurden nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG) am Verfahren beteiligt und haben ihr Einvernehmen zum vorgelegten Entwurf einer Gebührensatzung mit den geplanten Gebührenerhöhungen erteilt.

 


Erträge aus Gebühren für Rettungs- und Krankentransporte werden im Produkt 021271701 – Kranken- und Rettungstransportdienst wie folgt vereinnahmt:

                                                          

Sachkonto: 43210600 Gebühren Krankentransporte  -  Ansatz 2020:   810.000 EUR

Sachkonto: 43210700 Gebühren Rettungstransporte - Ansatz 2020: 1.870.000 EUR

 

Der Gebührenhaushalt ist gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich kostendeckend zu führen, was erwartungsgemäß mit den vorgeschlagenen, neuen Gebührensätzen zu erzielen sein wird.

 

 

 


  keine