Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte 10. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler
In seiner Sitzung am 24.09.2019 hat der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund
Vorlage 258/19 die neunte Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den
Rettungsdienst der Stadt Eschweiler beschlossen. Diese Änderung ist am
02.10.2019 in Kraft getreten. Die Gebühr wurde danach bei den
Krankentransporten auf 205 EUR und bei den Rettungstransporten auf 309 EUR
festgesetzt.
Als Anlage 1 legt die Verwaltung die inzwischen abgeschlossene
Betriebsabrechnung für das Jahr 2018 und die darauf basierende Kalkulation für
das Jahr 2020 vor.
Im Ergebnis ist festzustellen und wird hiermit als zehnte Änderung der
Gebührensatzung (s. Anlage 2)
vorgeschlagen, dass sich der Grundbetrag für einen Rettungseinsatz von 309 €
auf 325 € erhöhen wird, was angesichts gestiegener Personal- und Sachkosten
erwartet werden konnte.
Bei den Krankentransportgebühren ist eine deutlichere Anhebung um 60 € -
von 205 € auf 265 € - für einen Standardeinsatz erforderlich. Hauptausschlaggebend hierfür ist der weitere
stetige Rückgang der abrechnungsfähigen Krankentransporte, welcher auch in 2020
– u. a. bedingt durch die Corona-Pandemie – keine Umkehr erfährt.
Der städteregionsweite Vergleich der Gebühren für den Rettungsdienst
sowie die Krankentransporte macht aber sehr deutlich, dass selbst bei der
erforderlichen spürbaren Gebührenanhebung die Transportleistungen in Eschweiler
mit zum Teil großem Abstand am günstigsten sind (siehe Anlage).
Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen
e.V. Nordrhein wurden nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst
sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen
(Rettungsgesetz NRW – RettG) am Verfahren beteiligt und haben ihr Einvernehmen
zum vorgelegten Entwurf einer Gebührensatzung mit den geplanten Gebührenerhöhungen
erteilt.
Erträge aus Gebühren für Rettungs- und Krankentransporte werden im Produkt 021271701 – Kranken- und Rettungstransportdienst wie folgt vereinnahmt:
Sachkonto: 43210600 Gebühren Krankentransporte - Ansatz 2020: 810.000 EUR
Sachkonto: 43210700 Gebühren Rettungstransporte - Ansatz 2020: 1.870.000 EUR
Der Gebührenhaushalt ist gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich kostendeckend zu führen, was erwartungsgemäß mit den vorgeschlagenen, neuen Gebührensätzen zu erzielen sein wird.
keine