Betreff
Aufstellung des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital –;
Hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
285/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans 306 – St.-Antonius-Hospital – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

2.    Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Das St.-Antonius-Hospital ist die größte und wichtigste Gesundheitseinrichtung für die Stadt Eschweiler und ihre Umgebung, mit hochspezialisierten Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten. Um die medizinische Versorgung mittel- und langfristig zu optimieren und an moderne medizinische Standards anzupassen, beabsichtigt die St.-Antonius-Hospital gGmbH, in den nächsten Jahren mehrere Baumaßnahmen am Krankenhaus-Standort durchzuführen. Insgesamt neun Einzelmaßnahmen sollen im Zeitraum der nächsten fünf bis zehn Jahre realisiert werden.

 

Hierzu gehören vor allem ein Neubau der zentralen Notaufnahme, die Unterbringung der Versorgungsapotheke auf dem Krankenhausgrundstück, ein Neubau für die Radiologie, eine Erweiterung des Früh-Reha-Zentrums, die Sanierung einzelner Gebäude sowie die Errichtung eines Parkhauses an der Stelle des städtischen Parkplatzes und des Schwesternwohnheims. Zusätzlich können ein OP-Neubau und die Erweiterung des Bettenhauses hinzukommen. Die einzelnen Maßnahmen werden in der Begründung aufgeführt und näher erläutert (siehe Begründung, Anlage 2, Punkt 2.2).

 

Die Umsetzung dieser Umbaumaßnahmen ist teilweise im Rahmen des vorhandenen Baurechts nicht rechtssicher möglich. Aus diesem Grund ist die St.-Antonius-Hospital gGmbH an die Stadt herangetreten mit der Bitte, das entsprechende Baurecht durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 306 umfasst eine Fläche von insgesamt etwa 4,9 ha und überschneidet sich mit zahlreichen wirksamen Bebauungsplänen und Bebauungsplanänderungen. Bei Inkrafttreten des Bebauungsplanes 306 werden die Festsetzungen dieser Bebauungspläne und Bebauungs­planänderungen in den Überdeckungsbereichen entsprechend zurücktreten.

 

Im Geltungsbereich liegen das Krankenhaus-Gelände, die an die Hospitalgasse südlich angrenzenden, bebauten Grundstücke der Marienstraße und Grabenstraße, die Bestandsbebauung Langwahn 2 sowie der städtische Parkplatz an der Englerthstraße / Dechant-Deckers-Straße. Die bestehende Bebauung angrenzend an die Hospitalgasse wurde in den Geltungsbereich integriert, um für die Eigentümer und Nutzer mehr Spielraum gegenüber dem zurzeit hier geltenden Baurecht zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird hier als Nutzungsart Urbanes Gebiet festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.

 

Das Grundstück Langwahn 2 wird in den Geltungsbereich einbezogen, um die bestehende Situation des Gebäudes planungsrechtlich zu legitimieren, denn der bestehende Bebauungsplan bildet nicht die tatsächlich vorhandene Bebauung ab.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 306 – St.-Antonius-Hospital – ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die erforderlichen Gutachten werden durch die Vorhabenträgerin beauftragt. Die Ergebnisse aus den Gutachten werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplanes 306 – St.-Antonius-Hospital – und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für diesen Bebauungsplan zu beschließen.


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Die Vorhabenträgerin hat sich bereit erklärt, anfallende Kosten bspw. für ein Planungsbüro, externe Gutachter oder Erschließungsmaßnahmen zu übernehmen. Mit der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abgeschlossen, hier ist die Kostenübernahme festzulegen.


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.