Betreff
Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
283/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.)       Die Ratsmitglieder wählen folgende stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:

 

a)     Ratsmitglieder:

                  

 

Mitglied:

 

Stellvertreter/in:

1.        

 

 

 

2.        

 

 

 

3.        

 

 

 

4.        

 

 

 

5.        

 

 

 

6.        

 

 

 

7.        

 

 

 

8.        

 

 

 

9.        

 

 

 

 

 

b)     weitere stimmberechtigte Mitglieder:

 

 

Mitglied:

 

Stellvertreter/in:

1.        

Herr Leo Rath
(AWO Stadtverband Eschweiler)

 

Herr Manfred Schoenen
(AWO Stadtverband Eschweiler)

2.        

Frau Andrea Pfeiffer
(Kinder- und Ferienwerk Röhe)

 

Herr Ralf Schmalbrock
(Kinder- und Ferienwerk Röhe)

3.        

Herr Heinz-Peter Wiesen
(Stadtjugendring Eschweiler)

 

Herr Wienand Schönchens
(Stadtjugendring Eschweiler)

4.        

Frau Martina Krause
(Karnevals-Komitee)

 

Frau Andrea Ecker
(Karnevals-Komitee)

5.        

Frau Mariethres Kaleß
(Kinderschutzbund Eschweiler e.V.)

 

Frau Anni El Beily
(Kinderschutzbund Eschweiler e.V.)

6.        

Frau Petra Kogel
(SkF e.V.)

 

Herr Jan Esser
(SkM e.V.)

 

2.)       Von der Bestellung der folgenden beratenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gemäß entsprechender Regelung in § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung nimmt der Rat Kenntnis:

 

§ 4 Abs. 3 ...

Mitglied:

Persönlicher Stellvertreter:

Buchstabe a

Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein von ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter

Buchstabe b

Leiterin/Leiter des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter

Buchstabe c

Richterin/Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder Jugendrichterin/Jugendrichter

 

Richter am Amtsgericht Thomas Laurs

Direktor des Amtsgerichts Rainer Harnacke

Buchstabe d

Vertreterin/Vertreter der Bundesagentur für Arbeit

 

Herr Axel Köhnke

Herr Uwe Voigtländer

Buchstabe e

Vertreterin/Vertreter des Jobcenters der StädteRegion Aachen

 

Frau Doris Bastian

Frau Maike Nieveler

Buchstabe f

Vertreterin/Vertreter der Schulen

 

Frau Katrin Berentzen

Frau Michaela Silbernagel

Buchstabe g

Vertreterin/Vertreter der Polizei

 

Frau Kriminalhauptkommissarin Vera Vanderheiden

Herr Kriminalhauptkommissar Peter Arz

Buchstabe h

Vertreterin/Vertreter der Katholischen Kirche

 

Herr Tobias Kölling

Herr Hannokarl Weishaupt

Buchstabe h

Vertreterin/Vertreter der Evangelischen Kirche

 

Pfarrer Wolfgang Theiler

Frau Anja Hack

Buchstabe i

Ärztin/Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes

 

Herr Dr. Josef Michels

Frau Dr. Sabine Deisz

Buchstabe j

Vertreterin/Vertreter Integrationsrat, der/die nicht Ratsmitglied ist

 

Entscheidet sich in der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates

Buchstabe k

Vertreterin/Vertreter der Ratsfraktionen, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind

 

FDP-Fraktion:    Dorothea Weßels

Nadine Jelic

 

AfD-Fraktion:    Elisabeth Upadek

Lothar Upadek

Buchstabe l

Vertreterin/Vertreter des Jugendamtselternbeirates

 

Frau Andrea Rahmen

Frau Cara Graafen

Buchstabe m

Vertreterin/Vertreter der Kindertagesstätten

 

Frau Anita Permantier

Herr Guido Dohmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. b) GO NRW  i.V.m. § 58 GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der Ausschussmitglieder, wobei die Vorschriften der GO NRW für Bildung, Kompetenzen, Besetzung und Verfahren nur insoweit gelten, als nicht das jeweilige Spezialgesetz besondere Bestimmungen trifft.

 

§ 71 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. §§ 4 und 5 AG KJHG sowie die Jugendamtssatzung regeln für den Jugendhilfeausschuss Zusammensetzung und Verfahren in besonderer Weise und gehen insofern den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts vor.

 

Wegen des Verfahrens für die Durchführung der Wahl wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 275/120 Bezug genommen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) in Verbindung mit   § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler gehören dem Jugendhilfeausschuss höchstens 15 stimmberechtigte Mitglieder an.

 

Entsprechend § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII - Kinder- und Jugendhilfe) sind hiervon mit 3/5 (9 Ratsmitglieder) des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie mit 2/5 (6 stimmberechtigte Mitglieder) des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die von den im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden, zu wählen. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Mit Schreiben vom 31.07.2020 und durch Bekanntmachung vom 14.08.2020 im Amtsblatt Nr. 17/2020 wurden die im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gebeten, ihre Besetzungsvorschläge zu unterbreiten. Den Fraktionsvertretern wurden die eingegangenen Vorschläge im Vorfeld zur konstituierenden Ratssitzung übersandt; sie finden sich im Beschlussvorschlag wieder.

 

Gemäß § 5 Absätze 1 und 3 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung gehören dem Jugendhilfeausschuss außerdem noch folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

 

a)     die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein von ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter,

 

b)     die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter,

 

c)      eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der Präsidentin/dem Präsidenten des Landgerichts Aachen bestellt wird,

 

d)     eine Vertreterin/ein Vertreter der  Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Aachen,

 

e)     eine Vertreterin/ein Vertreter des Jobcenters Städteregion Aachen

 

f)      eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Regierungspräsidentin/dem Regierungspräsidenten Köln bestellt wird,

 

g)     eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der Polizeipräsidentin/dem Polizeipräsidenten Aachen bestellt wird,

 

h)     je eine Vertreterin/ein Vertreter der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, die/der von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird,

 

i)       eine Ärztin/ein Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes,

 

j)      eine Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates, welche/r nicht Ratsmitglied ist,

 

k)     je eine Vertreterin/ein Vertreter der Ratsfraktionen, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind,

 

l)       eine Vertreterin/ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates,

 

m)    eine Vertreterin/ein Vertreter der Kindertagesstätten, der/die von der Trägerversammlung aller Träger benannt wird.

 

Die Vorschläge wurden - soweit sie bereits vorlagen - in den Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Für jedes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist im Übrigen ein Stellvertreter zu wählen.

 

 


keine 

 


keine