1.) Die Ratsmitglieder wählen
folgende stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:
a) Ratsmitglieder:
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Mitglied: |
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Stellvertreter/in: |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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b) weitere
stimmberechtigte Mitglieder:
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Mitglied: |
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Stellvertreter/in: |
1.
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Herr Leo
Rath |
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Herr
Manfred Schoenen |
2.
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Frau
Andrea Pfeiffer |
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Herr Ralf
Schmalbrock |
3.
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Herr
Heinz-Peter Wiesen |
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Herr
Wienand Schönchens |
4.
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Frau
Martina Krause |
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Frau
Andrea Ecker |
5.
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Frau
Mariethres Kaleß |
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Frau Anni
El Beily |
6.
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Frau Petra
Kogel |
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Herr Jan
Esser |
2.) Von der Bestellung der folgenden
beratenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gemäß entsprechender Regelung
in § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung nimmt der Rat Kenntnis:
§ 4 Abs. 3 ... |
Mitglied: |
Persönlicher
Stellvertreter: |
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Buchstabe
a |
Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte
oder eine/ein von ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter |
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Buchstabe
b |
Leiterin/Leiter
des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter |
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Buchstabe c |
Richterin/Richter des
Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder
Jugendrichterin/Jugendrichter |
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Richter
am Amtsgericht Thomas Laurs |
Direktor
des Amtsgerichts Rainer Harnacke |
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Buchstabe d |
Vertreterin/Vertreter der Bundesagentur für
Arbeit |
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Herr Axel Köhnke |
Herr Uwe Voigtländer |
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Buchstabe
e |
Vertreterin/Vertreter
des Jobcenters der StädteRegion Aachen |
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Frau Doris Bastian |
Frau Maike Nieveler |
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Buchstabe f |
Vertreterin/Vertreter der Schulen |
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Frau
Katrin Berentzen |
Frau
Michaela Silbernagel |
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Buchstabe g |
Vertreterin/Vertreter der Polizei |
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Frau Kriminalhauptkommissarin Vera Vanderheiden |
Herr Kriminalhauptkommissar Peter Arz |
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Buchstabe h |
Vertreterin/Vertreter der Katholischen
Kirche |
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Herr
Tobias Kölling |
Herr
Hannokarl Weishaupt |
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Buchstabe h |
Vertreterin/Vertreter der Evangelischen
Kirche |
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Pfarrer Wolfgang Theiler |
Frau Anja Hack |
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Buchstabe i |
Ärztin/Arzt des zuständigen
Gesundheitsamtes |
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Herr Dr. Josef Michels |
Frau Dr. Sabine Deisz |
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Buchstabe j |
Vertreterin/Vertreter Integrationsrat,
der/die nicht Ratsmitglied ist |
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Entscheidet sich in der konstituierenden
Sitzung des Integrationsrates |
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Buchstabe
k |
Vertreterin/Vertreter
der Ratsfraktionen, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind |
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FDP-Fraktion:
Dorothea Weßels |
Nadine
Jelic |
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AfD-Fraktion:
Elisabeth Upadek |
Lothar
Upadek |
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Buchstabe
l |
Vertreterin/Vertreter
des Jugendamtselternbeirates |
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Frau
Andrea Rahmen |
Frau
Cara Graafen |
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Buchstabe
m |
Vertreterin/Vertreter
der Kindertagesstätten |
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Frau
Anita Permantier |
Herr
Guido Dohmen |
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Gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. b) GO NRW
i.V.m. § 58 GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der Ausschussmitglieder,
wobei die Vorschriften der GO NRW für Bildung, Kompetenzen, Besetzung und
Verfahren nur insoweit gelten, als nicht das jeweilige Spezialgesetz besondere
Bestimmungen trifft.
§ 71 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. §§ 4 und 5 AG KJHG sowie die
Jugendamtssatzung regeln für den Jugendhilfeausschuss Zusammensetzung und
Verfahren in besonderer Weise und gehen insofern den Vorschriften des
kommunalen Verfassungsrechts vor.
Wegen des Verfahrens für die Durchführung der Wahl wird auf die
Verwaltungsvorlage Nr. 275/120 Bezug genommen.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) in Verbindung mit
§ 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler gehören dem
Jugendhilfeausschuss höchstens 15 stimmberechtigte Mitglieder an.
Entsprechend § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII - Kinder- und
Jugendhilfe) sind hiervon mit 3/5 (9 Ratsmitglieder) des Anteils der Stimmen
Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
sowie mit 2/5 (6 stimmberechtigte Mitglieder) des Anteils der Stimmen Frauen
und Männer, die von den im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und
anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden, zu wählen.
Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu
berücksichtigen.
Mit Schreiben vom 31.07.2020 und durch Bekanntmachung vom 14.08.2020 im
Amtsblatt Nr. 17/2020 wurden die im Bereich des Jugendamtes wirkenden und
anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gebeten, ihre
Besetzungsvorschläge zu unterbreiten. Den Fraktionsvertretern wurden die
eingegangenen Vorschläge im Vorfeld zur konstituierenden Ratssitzung übersandt;
sie finden sich im Beschlussvorschlag wieder.
Gemäß § 5 Absätze 1 und 3 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung gehören
dem Jugendhilfeausschuss außerdem noch folgende Mitglieder mit beratender
Stimme an:
a) die
Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein von ihr/ihm
bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter,
b) die Leiterin/der Leiter des
Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter,
c) eine Richterin/ein Richter
des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine
Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der Präsidentin/dem Präsidenten
des Landgerichts Aachen bestellt wird,
d) eine Vertreterin/ein
Vertreter der Bundesagentur für Arbeit,
Agentur für Arbeit Aachen,
e) eine Vertreterin/ein
Vertreter des Jobcenters Städteregion Aachen
f) eine Vertreterin/ein
Vertreter der Schulen, die/der von der Regierungspräsidentin/dem
Regierungspräsidenten Köln bestellt wird,
g) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der
Polizeipräsidentin/dem Polizeipräsidenten Aachen bestellt wird,
h) je eine Vertreterin/ein
Vertreter der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, die/der von der
zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird,
i) eine Ärztin/ein Arzt des
zuständigen Gesundheitsamtes,
j) eine Vertreterin/ ein
Vertreter des Integrationsrates, welche/r nicht Ratsmitglied ist,
k) je eine Vertreterin/ein
Vertreter der Ratsfraktionen, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind,
l) eine Vertreterin/ein
Vertreter des Jugendamtselternbeirates,
m) eine Vertreterin/ein Vertreter
der Kindertagesstätten, der/die von der Trägerversammlung aller Träger benannt
wird.
Die Vorschläge wurden - soweit sie bereits vorlagen - in den
Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Für jedes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist im Übrigen ein
Stellvertreter zu wählen.
keine
keine