Betreff
Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
Vorlage
280/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Ratsmitglieder wählen folgende Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Ratsmitglieder:

1.        

 

2.        

 

3.        

 

4.        

 

5.        

 

6.        

 

7.        

 

 

sowie folgende beratende Mitglieder nach § 58 Abs.1 S. 7 GO NRW:

8.        

 

9.        

 

 


Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe b) GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der Ausschussmitglieder.

 

Der Rat regelt gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse. Neben dem Haupt- und Finanzausschuss zählt der Rechnungsprüfungsausschuss zu den Pflichtausschüssen (§ 57 Abs. 2 GO NRW).

 

Wegen der Anzahl der Ausschussmitglieder und des Verfahrens für die Durchführung der Wahl wird auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 275/20 und Nr. 278/20 Bezug genommen.

 

 


keine 

 


keine