Die Stellvertreter der Bürgermeisterin werden von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als stv. Bürgermeister/in nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”
Die Erklärung kann durch religiöse Beteuerung mit den Worten:
“Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.”
bekräftigt werden.
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Nach Durchführung der Wahl der ehrenamtlichen
Stellvertreter der Bürgermeisterin in der konstituierenden Sitzung werden die
gewählten Kandidaten von ihr gefragt, ob sie die Wahl annehmen.
Anschließend werden die Stellvertreter nach Abgabe
ihrer Annahmeerklärung gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW von der Bürgermeisterin in ihr
Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Anmerkung:
Vordrucke
für die Verpflichtung werden in der Sitzung vorgelegt.
keine
keine