Betreff
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter der Bürgermeisterin
Vorlage
274/20
Art
Einführung und Verpflichtung

Die Stellvertreter der Bürgermeisterin werden von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben als stv. Bürgermeister/in nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und alle übrigen Rechtsvorschriften beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.”

 

Die Erklärung kann durch religiöse Beteuerung mit den Worten:

 

“Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.”

 

bekräftigt werden.

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Nach Durchführung der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter der Bürgermeisterin in der konstituierenden Sitzung werden die gewählten Kandidaten von ihr gefragt, ob sie die Wahl annehmen.

 

Anschließend werden die Stellvertreter nach Abgabe ihrer Annahmeerklärung gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW von der Bürgermeisterin in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

 

Anmerkung:

Vordrucke für die Verpflichtung werden in der Sitzung vorgelegt.

 


keine 

 


keine