Betreff
Amtseinführung und Vereidigung der Bürgermeisterin
Vorlage
271/20
Art
Einführung und Verpflichtung

Die Bürgermeisterin wird vom Altersvorsitzenden eingeführt und verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

 

Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

 

„So wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Nach Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses in der Sitzung des Wahlausschusses am 17.09.2020 und Bekanntmachung des Wahlergebnisses im Amtsblatt Nr. 22 vom 22.09.2020 erfolgt die Amtseinführung und Vereidigung der Bürgermeisterin gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW durch den Altersvorsitzenden.

 

Der Diensteid der Bürgermeisterin richtet sich nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Bestimmungen des § 38 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 46 Landesbeamtengesetz NRW.

 


keine 

 


keine