Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Stadtrates werden bis auf Widerruf bestellt:
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Hesselmann,
Karolin
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Jahn,
Lisa,
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Jumpertz,
Lea,
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Kilsch,
Alina
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Reinke,
Janina,
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Schyns,
David,
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Wegmann,
Alena,
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Zakowski,
Jana.
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.
Nach § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der Bürgermeisterin und einem vom Rat
zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Bevor der Stadtrat in seiner konstituierenden Sitzung in die weitere
Tagesordnung eintritt, sind die Schriftführer zwecks Protokollierung des
weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen.
Es wird empfohlen, die Bestellung der Schriftführer nicht auf die aktuelle
Wahlperiode zu beschränken, sondern diese bis auf Widerruf, auch über die
Wahlperiode hinaus, zu bestellen.
Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
keine
keine