hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Der Beschluss zur Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -
Westlich Frankenplatz - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.04.2016
(VV 085/16) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird
aufgehoben.
Mit Schreiben vom 20.10.2015 beantragte der Förderverein für die
Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter e.V. die im Geltungsbereich
der 14. Änderung des Flächennutzungsplans liegenden gewerblichen Baufläche
zukünftig als Gemischte Baufläche darzustellen (s. Abbildung 1 und 2 und VV
085/16).
Abb. 1: Auszug aus dem FNP 2009 Abb.
2: Entwurf der 14. Änderung des FNP
2009
Anlass dieses Änderungsantrags war der Wunsch, auf einem bisher
unbebauten Grundstück nördlich der Max-Planck-Straße eine heilpädagogische
Einrichtung für Menschen mit geistiger und meist auch psychischer oder
körperlicher Behinderung zu errichten.
Da die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes NRW nicht möglich
ist, wenn der Neubau einer solchen heilpädagogischen Einrichtung innerhalb
einer gewerblichen Baufläche bzw. eines Gewerbegebiets errichtet wird,
beantragte der Förderverein für die projektierte Fläche die Änderung des
Flächennutzungsplans und der entsprechenden Bebauungspläne.
In seiner Sitzung am 21.04.2016 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -
Westlich Frankenplatz - und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit beschlossen (VV 085/16).
Die frühzeitige Beteiligung wurde gleichzeitig mit der landesplanerischen
Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln
durchgeführt.
Die Bezirksplanungsbehörde kam zu dem Ergebnis, dass aus
landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen. Aus städtebaulicher Sicht
sollte allerdings bereits auf Flächennutzungsplanebene nachgewiesen werden,
dass die Planung trotz möglicher immissionsschutzrechtlicher Konflikte
umsetzbar ist und dargelegt werden, wie diese Konflikte lösbar sind.
Zwischenzeitlich hatte der Antragsteller die Vorplanung seiner
heilpädagogischen Betreuungseinrichtung vor der förmlichen Antragstellung mit
dem zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
abgestimmt. Das Ministerium äußerte sich extrem ablehnend gegen den vorgesehenen
Standort. Zitat: „… Wir wissen um die Schwierigkeiten der Träger, geeignete
Baugrundstücke für Bauprojekte für Menschen mit Behinderung zu beschaffen. Es
ist leichter, benachteiligte - und benachteiligende - Standorte zu finden als
integrierte Standorte „mitten unter uns“. Im Sinne einer Politik der
Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen müssen diese
Schwierigkeiten durch gemeinsame Anstrengungen überwunden werden. …“
Eine weitere Beratung bei der StädteRegion Aachen ließ erkennen, dass der
Träger bereit und in der Lage ist, die Planung an einem anderen, besser
integrierten Standort weiter zu betreiben. Daher werden vom Förderverein für
die Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter e.V. die Planungen für den
Standort an der Max-Planck-Straße nicht weiter verfolgt.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss
vom 21.04.2016 zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich
Frankenplatz - aufzuheben.
Das Bauleitplanverfahren war haushaltsrechtlich nicht relevant, anfallende Kosten trug der Antragsteller.
Die Aufstellung des vorbereitenden Bauleitplans band als Pflichtaufgabe
der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.