Betreff
14. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Frankenplatz -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
267/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Beschluss zur Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Frankenplatz - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.04.2016 (VV 085/16) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Mit Schreiben vom 20.10.2015 beantragte der Förderverein für die Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter e.V. die im Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplans liegenden gewerblichen Baufläche zukünftig als Gemischte Baufläche darzustellen (s. Abbildung 1 und 2 und VV 085/16).

 

        

Abb. 1:     Auszug aus dem FNP 2009                                                       Abb. 2:     Entwurf der 14. Änderung des FNP 2009

 

Anlass dieses Änderungsantrags war der Wunsch, auf einem bisher unbebauten Grundstück nördlich der Max-Planck-Straße eine heilpädagogische Einrichtung für Menschen mit geistiger und meist auch psychischer oder körperlicher Behinderung zu errichten.

 

Da die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes NRW nicht möglich ist, wenn der Neubau einer solchen heilpädagogischen Einrichtung innerhalb einer gewerblichen Baufläche bzw. eines Gewerbegebiets errichtet wird, beantragte der Förderverein für die projektierte Fläche die Änderung des Flächennutzungsplans und der entsprechenden Bebauungspläne.

 

In seiner Sitzung am 21.04.2016 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Frankenplatz - und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen (VV 085/16).

 

Die frühzeitige Beteiligung wurde gleichzeitig mit der landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln durchgeführt.

 

Die Bezirksplanungsbehörde kam zu dem Ergebnis, dass aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen. Aus städtebaulicher Sicht sollte allerdings bereits auf Flächennutzungsplanebene nachgewiesen werden, dass die Planung trotz möglicher immissionsschutzrechtlicher Konflikte umsetzbar ist und dargelegt werden, wie diese Konflikte lösbar sind.

 

Zwischenzeitlich hatte der Antragsteller die Vorplanung seiner heilpädagogischen Betreuungseinrichtung vor der förmlichen Antragstellung mit dem zuständigen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr abgestimmt. Das Ministerium äußerte sich extrem ablehnend gegen den vorgesehenen Standort. Zitat: „… Wir wissen um die Schwierigkeiten der Träger, geeignete Baugrundstücke für Bauprojekte für Menschen mit Behinderung zu beschaffen. Es ist leichter, benachteiligte - und benachteiligende - Standorte zu finden als integrierte Standorte „mitten unter uns“. Im Sinne einer Politik der Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen müssen diese Schwierigkeiten durch gemeinsame Anstrengungen überwunden werden. …“

 

Eine weitere Beratung bei der StädteRegion Aachen ließ erkennen, dass der Träger bereit und in der Lage ist, die Planung an einem anderen, besser integrierten Standort weiter zu betreiben. Daher werden vom Förderverein für die Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter e.V. die Planungen für den Standort an der Max-Planck-Straße nicht weiter verfolgt.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss vom 21.04.2016 zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans - Westlich Frankenplatz - aufzuheben.

 


 

Das Bauleitplanverfahren war haushaltsrechtlich nicht relevant, anfallende Kosten trug der Antragsteller.

 


 

Die Aufstellung des vorbereitenden Bauleitplans band als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.