Betreff
Neubau Sportlerheim Eschweiler-Ost
Vorlage
264/20
Aktenzeichen
651 für 650
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der im Sachverhalt dargestellten Planung für den Neubau des Sportlerheims Eschweiler-Ost wird zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 16.10.2019 beantragte der Eschweiler Fußball-Verein 1929 e.V. den Neubau eines Sportheims. Das bisherige Sportheim ist aus den 70er Jahren und weist altersbedingte Mängel auf. Ein neues, modernes Sportheim ermöglicht dem Verein, die zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragte die SPD-Fraktion für Planung und Errichtung eines Sportheims die Aufnahme von 500.000,- € in den Investitionsplan. Diesem Antrag wurde entsprochen und entsprechende Haushaltsmittel für das Jahr 2020 in den städtischen Haushalt eingestellt.

 

Geplant ist die Errichtung des neuen Sportheims auf dem Gelände des Sportplatzes in der Oststraße. Der Entwurf des Gebäudes soll überwiegend baugleich mit dem in 2011 fertiggestellten Sportheim in Nothberg realisiert werden, welches vom Architekturbüro Blum Breuer geplant wurde. Das Büro beziffert die Schätzkosten für die Maßnahme mit 750.000 €. Einzelheiten zu dem geplanten Bau sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Am 16.07.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ veröffentlicht. Förderfähig ist u.a. der Ersatzneubau von Sportstätten im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben.

Die Förderung erfolgt für eine Antragstellung in 2020 zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die den Gemeinden für die Vorbereitung und Durchführung einer Sportstätte entstehen. Maximal können bei Hochbaumaßnahmen 1.500.000 € gefördert werden.

Für das Jahr 2020 ist zwingend bei Antragstellung ein Ratsbeschluss vorzulegen, welcher bis zum 30.10.2020 nachgereicht werden kann. Die Antragstellung für 2020 muss bis zum 16.10.2020 erfolgt sein.


Laut Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für den Neubau auf 750.000,00 €.

Im Haushalt 2020 sind im Produkt 01 111 1203 – Technisches Gebäudemanagement – IV20AIB056 – Neubau Sportheim Eschweiler-Ost wie oben beschrieben  500.000 € bereitgestellt worden.

Die Fördermittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ wurden im Haushalt 2020 noch nicht berücksichtigt.

Die Kosten inkl. der Mehrkosten können durch die 100%tige Förderung gedeckt werden.

 


Das Bauvorhaben wird durch das Technische Gebäudemanagement sowie durch das beauftragte Architekten Büro Blum Breuer betreut.