Betreff
Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Neu-Lohn
Vorlage
263/20
Aktenzeichen
651 für 650
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Neu-Lohn wird zugestimmt.

 

Der Mittelbedarf wird – unter dem Vorbehalt eines positiven Fördermittelbescheids –  im Jahr 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 


Das Feuerwehrgerätehaus Neu-Lohn wurde 1971 als reine Fahrzeughalle zur Unterbringung eines Löschfahrzeugs errichtet. Im Jahr 1997 erfolgte der nachträgliche Anbau von  Sozial- und Aufenthaltsräumen. Derzeit sind in der Fahrzeughalle ein Löschfahrzeug sowie ein zusätzlicher Mannschaftstransportwagen untergebracht.

 

In den Brandschutzbedarfsplänen der Stadt Eschweiler aus den Jahren 2008 sowie 2017 (s. Anhang) wird auf bestehende Situation hingewiesen. Es werden fehlende Lagerflächen, renovierungsbedürftige Sanitäreinrichtungen und insbesondere der fehlende zweite Stellplatz für den Mannschaftstransportwagen bemängelt. Nach DGUV DIN14092 Teil 1 ist für Fahrzeuge bis 8 m Länge eine Stellplatzgröße von 4,5 m x 10 m mit zusätzlicher allseitiger Bewegungsfläche von 0,5m vorzusehen. Das Löschfahrzeug allein benötigt demnach eine Stellplatzbreite von 5,50 m. Die bestehende Fahrzeughalle weist eine innere Breite von lediglich 6,01 m auf. Um den Mannschaftstransportwagen ordnungsgemäß unterbringen zu können, soll nun eine bauliche Erweiterung der Fahrzeughalle erfolgen.

 

Die geplante Erweiterung ist in Form eines Anbaus an das Bestandsgebäude vorgesehen. Die Breite des Anbaus beträgt durch Einhaltung der Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze und gemäß dem vorliegenden Entwurf rund 2,43 m bei einer Höhe gemäß des Pultdaches der Bestands-Fahrzeughalle von 4,80 m. Die Erweiterung der Fahrzeughalle umfasst eine Brutto-Grundfläche von 42 m² und einen Brutto-Rauminhalt von 172 m³. Der Vorentwurf ist als Anlage beigefügt und wurde mit der Feuerwehr abgestimmt. Aufgrund der Dringlichkeit anderer Projekte (Neubau Gerätehaus Weisweiler, Erweiterung Feuerwache und Gerätehaus Bohl) wurde die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Neu-Lohn in der Vergangenheit aufgeschoben. Die Gesamtkostenschätzung für die Maßnahme liegt bei 190.000,00 € brutto. Eine Förderung der Maßnahme soll nach Beschlussfassung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW beantragt werden.

 


Für die Maßnahme sollen Fördermittel vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW beantragt werden. Das Förderprogramm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ umfasst eine Beteiligung in Höhe von 50 % an den förderfähigen Kosten von rund 150.000,00 €. Es ergibt sich hieraus ein Förderbetrag von 75.000,00 €. Der Restbetrag von 115.000,00 € ist als städtischer Eigenanteil zu erbringen.

 

Der Mittelbedarf für den städtischen Eigenanteil von 115.000,00 € ist - unter dem Vorbehalt eines positiven Fördermittelbescheids - im Jahr 2020 unter Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Eine Deckung der Mittel ist durch IV16 AIB014 – Wilhelmstraße – im Produkt 12 541 0101 gegeben, da die Mittel hier in 2020 aufgrund von Projektverzögerungen nicht benötigt werden.

 

 

 


Die Abwicklung erfolgt durch das Technische Gebäudemanagement sowie durch ein externes Architektur- und Ingenieurbüro.