Der Wahlausschuss beschließt die Zulassung folgender fristgerecht
eingereichter Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Eschweiler am
13.09.2020:
SPD: je 1
Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1
und
für die Reserveliste 50 Bewerber lt. Anlage 2
CDU: je 1
Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1
und
für die Reserveliste die Listenplätze 1 – 29 sowie die Listenplätze 31 – 40 des
eingereichten Wahlvorschlages –
mithin insgesamt 39 Bewerber lt. Anlage 2
Bündnis 90/Die Grünen: je 1 Bewerber
für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes
Stadt Eschweiler lt. Anlage 1
und
für die Reserveliste 15 Bewerber lt. Anlage 2
DIE LINKE: je 1
Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1
und
für die Reserveliste 9 Bewerber lt. Anlage 2
FDP: je 1
Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1
und
für die Reserveliste 18 Bewerber lt. Anlage 2
AfD: je
1 Bewerber für die Wahlbezirke 1, 2, 4 – 11, 13, 15, 16, 18 – 20, 22, 24 und 25
lt. Anlage 1 und für die Reserveliste
die Listenplätze 1 – 6 sowie 8 des eingereichten Wahlvorschlages – mithin 7 Bewerber
lt. Anlage 2
BASIS: je 1
Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1
und
für die Reserveliste 15 Bewerber lt. Anlage 2
Die beigefügten Aufstellungen „Anlage 1 – zugelassene Wahlvorschläge für
die Wahlbezirke“ und „Anlage 2 – zugelassene Wahlvorschläge für die Reservelisten“
sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Wahlausschuss beschließt des Weiteren,
a)
den auf
der Reserveliste der CDU ursprünglich unter lfd. Nr. 30 eingereichten
Wahlvorschlag, in dem Herr Frank Laufs als Bewerber benannt ist, zurückzuweisen,
da der Wahlvorschlag bezogen auf diesen Bewerber unvollständig war und der
Bewerber keine Zustimmungserklärung abgegeben hat.
b)
den von
der AfD für den Wahlbezirk 17 eingereichten Wahlvorschlag, in dem Frau Agnes
Linzen als Bewerberin benannt ist, zurückzuweisen, da eine wirksame
Zustimmungserklärung der Bewerberin nicht eingereicht wurde.
c)
den von
der AfD für den Wahlbezirk 23 eingereichten Wahlvorschlag, in dem Herr Timo
Pawlak als Bewerber benannt ist, zurückzuweisen, da eine wirksame
Zustimmungserklärung des Bewerbers nicht eingereicht wurde.
d)
den von
der AfD für den Reservelistenplatz 7 eingereichten Wahlvorschlag, in dem Herr
Timo Pawlak als Bewerber benannt ist, zurückzuweisen, da eine wirksame
Zustimmungserklärung des Bewerbers nicht eingereicht wurde.
Gemäß § 15 Abs. 1
des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. § 6 des Gesetzes zur Durchführung
der Kommunalwahlen 2020 vom 29.05.2020 konnten bis zum 27.07.2020, 18.00 Uhr (=
48. Tag vor der Wahl), von politischen Parteien im Sinne des § 21 GG (Parteien),
von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten
(Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern)
Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Eschweiler am 13.09.2020
eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden Wahlvorschläge
von den im Beschlussentwurf genannten Parteien und Wählergruppen eingereicht.
Die eingereichten
Wahlvorschläge wurden durch den Wahlleiter vorgeprüft. Den
Wahlvorschlagsträgern wurde Gelegenheit gegeben, die im Rahmen der Vorprüfung
festgestellten Mängel fristgerecht auszuräumen.
Die unter Ziff. 1
des Beschlussentwurfes aufgeführten Wahlvorschläge entsprechen nunmehr den
gesetzlichen Erfordernissen und können daher zur Wahl zugelassen werden.
Die unter Ziff. 2
des Beschlussentwurfes aufgeführten Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen
Erfordernissen nicht, so dass empfohlen wird, diese zurückzuweisen. Bei der
Reserveliste wird nicht der ganze Wahlvorschlag zurückgewiesen, sondern nur die
mit Mängeln behaftete Bewerbung aus der Reserveliste gestrichen (§ 18 Abs. 2 S.
2 KWahlG). Die nachfolgenden Listenbewerber rücken auf.
Die beim Wahlleiter
eingereichten Unterlagen werden während der Sitzung zur Einsichtnahme
bereitgehalten.
keine
keine