Betreff
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates am 13.09.2020
Vorlage
260/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Wahlausschuss beschließt die Zulassung folgender fristgerecht eingereichter Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Eschweiler am 13.09.2020:

 

SPD:                            je 1 Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1

                                    und für die Reserveliste 50 Bewerber lt. Anlage 2

 

CDU:                           je 1 Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1

                                    und für die Reserveliste die Listenplätze 1 – 29 sowie die Listenplätze 31 – 40 des                                   eingereichten Wahlvorschlages – mithin insgesamt 39 Bewerber lt. Anlage 2

 

Bündnis 90/Die Grünen: je 1 Bewerber für die  25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1

                                    und für die Reserveliste 15 Bewerber lt. Anlage 2

 

DIE LINKE:                  je 1 Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1

                                    und für die Reserveliste 9 Bewerber lt. Anlage 2

 

FDP:                            je 1 Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1

                                    und für die Reserveliste 18 Bewerber lt. Anlage 2

 

AfD:                             je 1 Bewerber für die Wahlbezirke 1, 2, 4 – 11, 13, 15, 16, 18 – 20, 22, 24 und 25 lt.                                 Anlage 1 und für die Reserveliste die Listenplätze 1 – 6 sowie 8 des eingereichten                                   Wahlvorschlages – mithin 7 Bewerber lt. Anlage 2

 

BASIS:                         je 1 Bewerber für die 25 Wahlbezirke des Wahlgebietes Stadt Eschweiler lt. Anlage 1

                                    und für die Reserveliste 15 Bewerber lt. Anlage 2

 

Die beigefügten Aufstellungen „Anlage 1 – zugelassene Wahlvorschläge für die Wahlbezirke“ und „Anlage 2 – zugelassene Wahlvorschläge für die Reservelisten“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Wahlausschuss beschließt des Weiteren,

 

a)      den auf der Reserveliste der CDU ursprünglich unter lfd. Nr. 30 eingereichten Wahlvorschlag, in dem Herr Frank Laufs als Bewerber benannt ist, zurückzuweisen, da der Wahlvorschlag bezogen auf diesen Bewerber unvollständig war und der Bewerber keine Zustimmungserklärung abgegeben hat.

 

b)      den von der AfD für den Wahlbezirk 17 eingereichten Wahlvorschlag, in dem Frau Agnes Linzen als Bewerberin benannt ist, zurückzuweisen, da eine wirksame Zustimmungserklärung der Bewerberin nicht eingereicht wurde.

 

c)       den von der AfD für den Wahlbezirk 23 eingereichten Wahlvorschlag, in dem Herr Timo Pawlak als Bewerber benannt ist, zurückzuweisen, da eine wirksame Zustimmungserklärung des Bewerbers nicht eingereicht wurde.

d)      den von der AfD für den Reservelistenplatz 7 eingereichten Wahlvorschlag, in dem Herr Timo Pawlak als Bewerber benannt ist, zurückzuweisen, da eine wirksame Zustimmungserklärung des Bewerbers nicht eingereicht wurde.

 


 

Gemäß § 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. § 6 des Gesetzes zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 vom 29.05.2020 konnten bis zum 27.07.2020, 18.00 Uhr (= 48. Tag vor der Wahl), von politischen Parteien im Sinne des § 21 GG (Parteien), von mitgliedschaftlich organisierten Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern) Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Eschweiler am 13.09.2020 eingereicht werden. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist wurden Wahlvorschläge von den im Beschlussentwurf genannten Parteien und Wählergruppen eingereicht.

 

Die eingereichten Wahlvorschläge wurden durch den Wahlleiter vorgeprüft. Den Wahlvorschlagsträgern wurde Gelegenheit gegeben, die im Rahmen der Vorprüfung festgestellten Mängel fristgerecht auszuräumen.

 

Die unter Ziff. 1 des Beschlussentwurfes aufgeführten Wahlvorschläge entsprechen nunmehr den gesetzlichen Erfordernissen und können daher zur Wahl zugelassen werden.

 

Die unter Ziff. 2 des Beschlussentwurfes aufgeführten Wahlvorschläge entsprechen den gesetzlichen Erfordernissen nicht, so dass empfohlen wird, diese zurückzuweisen. Bei der Reserveliste wird nicht der ganze Wahlvorschlag zurückgewiesen, sondern nur die mit Mängeln behaftete Bewerbung aus der Reserveliste gestrichen (§ 18 Abs. 2 S. 2 KWahlG). Die nachfolgenden Listenbewerber rücken auf.

 

Die beim Wahlleiter eingereichten Unterlagen werden während der Sitzung zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 


keine

 


keine