Änderung des Bauprogramms im Zuge der Ausführung der Arbeiten
Den Änderungen des
Bauprogramms im Rahmen der Ausführung der Arbeiten gegenüber dem in den
Vorlagen 003/18 „Umgestaltung der Straße "Am Burgfeld";
hier: Überarbeitete
Planung nach der Informationsveranstaltung“ und
349/18 Umgestaltung
der Straße "Am Burgfeld";
hier: Änderung der
Planung im Bereich "Pastor-Zohren-Haus“
vorgestellten
Bauprogramm wird zugestimmt.
Das Bauprogramm zum Ausbau der Straße „Am Burgfeld“
wurde dem Planungs- Umwelt und Bauausschuss in der Sitzung vom 22.02.2018 unter
der Vorlagen-Nummer 003/18 vorgestellt. Im Nachgang hierzu wurde wegen
geplanter Hochbaumaßnahmen am Pastor-Zohren-Haus eine Umplanung der Straße
erforderlich, die in der Sitzung vom 22.11.2018 unter der Vorlagen-Nr. 349/18
vorgestellt wurde. Beiden Vorlagen wurde einstimmig zugestimmt.
Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten wurde das
Bauprogramm zum Ausbau der Straße „Am Burgfeld“ den örtlichen Gegebenheiten
angepasst und somit geändert; diese Änderungen werden im Weiteren erläutert:
Die genauen Beleuchtungsstandorte wurden in der
Örtlichkeit festgelegt und weichen von den ursprünglich vorgesehenen Standorten
eventuell leicht ab. Generell mussten alle am Fahrbahnrand geplanten Leuchten
nach hinten an die Grundstücksgrenze verschoben werden, da durch die
vorhandenen Versorgungsleitungen ein Einbau am ursprünglich vorgesehenen
Standort nicht möglich war.
Weiterhin können die in der Örtlichkeit tatsächlich
hergestellten Ausbaubreiten leicht von den tatsächlich ausgeführten Breiten
abweichen.
Weitere Änderungen
sind in den beigefügten Anlagen dargestellt:
Anlage 1: Lageplan
Teil 1
Der Bereich um das Pastor-Zohren-Haus wurde
nochmals umgeplant, dies wird in der Anlage 3 genauer erläutert.
Die Leuchte vor dem Haus Am Burgfeld 17
wurde auf Wunsch des Eigentümers geringfügig in Richtung Süden
(Von-der-Horst-Straße) verschoben.
Anlage 2: Lageplan
Teil 2
Hier wurde nachträglich das Ende der
Aufpflasterung „Von-der-Horst-Straße“ um ca. 5 m in Richtung Fischerstraße
verschoben. Durch die Vergrößerung der Zufahrt zu Haus Am Burgfeld 20 wäre ein
Einbau der Schwelle an der ursprünglichen Stelle weder technisch noch optisch sinnvoll
gewesen.
Am Ausbauende im Anschluss zur
Fischerstraße musste die Fahrbahnachse in nordöstliche Richtung verschwenkt
werden. Weitere Angaben hierzu werden in der Anlage 4 gemacht.
Die Leuchte am Gehweg zwischen der
Fischerstraße und der Burgstraße wurde näher an die Straße „Am Burgfeld“
verlegt, um den Aufwand für die Verlegung des entsprechenden Stromkabels zu
minimieren.
Anlage 3: Bereich
Pastor-Zohren-Haus
Dieser Bereich wurde im Vorfeld der
Baumaßnahme bereits wegen der geplanten Hochbaumaßnahme am Pastor-Zohren-Haus
umgeplant (siehe Vorlage 349/18).
Im Nachgang wurde hier auf Wunsch der
Interessenvertretung der Anlieger der Anfang der Aufplasterung um ca. 20 m in
Richtung Bourscheidtstraße verschoben, damit diese die gesamte Länge des
Pastor-Zohren-Hauses umfasst. Dadurch mussten auch die Nebenanlagen auf der
südwestlichen Fahrbahnseite umgestaltet werden. Der hierbei zwischen den
Häusern Am Burgfeld 8 und 10 geplante Baum musste entfallen, um die Zufahrt zu
dem hinter dem Haus 8 liegenden Baugrundstück zu ermöglichen. Der Wunsch,
dieses Grundstück zu bebauen, wurde kurzfristig während der Straßenbauarbeiten
an die Stadt herangetragen.
Da die Nebenanlagen zu diesem Zeitpunkt
bereits weitestgehend fertig gestellt waren, wurde auf einen alternativen
Baumstandort verzichtet.
Anlage 4:
Einmündungsbereich Fischerstraße:
Die ursprüngliche Planung sah eine Kurve
im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen den Häusern 27 und 29 vor. Hierdurch
wurde die Fahrbahn im weiteren Verlauf in etwa parallel zur südwestlichen
Grundstücksgrenze (vor den Häusern Am Burgfeld 26 und 28) gelegt. Durch den neu
hergestellten Verteilerschrank der Telekom hätte dies jedoch zur Folge gehabt,
dass die Restgehwegbreite in diesem Bereich zu gering gewesen wäre und dadurch
zwei Stellplätze entfallen wären. Da auf der gegenüberliegenden Seite
ausreichend Fläche zur Verfügung stand, wurde die Fahrbahn geradlinig
fortgeführt.
Das Ausbauende musste in die Fischerstraße verlegt
werden, da ansonsten der richtlinienkonforme höhenmäßige Anschluss an den
Bestand nicht möglich gewesen wäre.
Die Umplanung hat keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Baumaßnahme.
Die Umplanung hat in
geringem Umfang Arbeitskraft bei der Fachabteilung gebunden.