Betreff
Umgestaltung der Straße "Am Burgfeld -
Änderung des Bauprogramms im Zuge der Ausführung der Arbeiten
Vorlage
257/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Den Änderungen des Bauprogramms im Rahmen der Ausführung der Arbeiten gegenüber dem in den Vorlagen 003/18 „Umgestaltung der Straße "Am Burgfeld";

hier: Überarbeitete Planung nach der Informationsveranstaltung“ und

349/18 Umgestaltung der Straße "Am Burgfeld";

hier: Änderung der Planung im Bereich "Pastor-Zohren-Haus“

vorgestellten Bauprogramm wird zugestimmt.

 


 

Das Bauprogramm zum Ausbau der Straße „Am Burgfeld“ wurde dem Planungs- Umwelt und Bauausschuss in der Sitzung vom 22.02.2018 unter der Vorlagen-Nummer 003/18 vorgestellt. Im Nachgang hierzu wurde wegen geplanter Hochbaumaßnahmen am Pastor-Zohren-Haus eine Umplanung der Straße erforderlich, die in der Sitzung vom 22.11.2018 unter der Vorlagen-Nr. 349/18 vorgestellt wurde. Beiden Vorlagen wurde einstimmig zugestimmt.

 

Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten wurde das Bauprogramm zum Ausbau der Straße „Am Burgfeld“ den örtlichen Gegebenheiten angepasst und somit geändert; diese Änderungen werden im Weiteren erläutert:

 

 

Die genauen Beleuchtungsstandorte wurden in der Örtlichkeit festgelegt und weichen von den ursprünglich vorgesehenen Standorten eventuell leicht ab. Generell mussten alle am Fahrbahnrand geplanten Leuchten nach hinten an die Grundstücksgrenze verschoben werden, da durch die vorhandenen Versorgungsleitungen ein Einbau am ursprünglich vorgesehenen Standort nicht möglich war.

 

Weiterhin können die in der Örtlichkeit tatsächlich hergestellten Ausbaubreiten leicht von den tatsächlich ausgeführten Breiten abweichen.

 

Weitere Änderungen sind in den beigefügten Anlagen dargestellt:

 

 

Anlage 1: Lageplan Teil 1

 

        Der Bereich um das Pastor-Zohren-Haus wurde nochmals umgeplant, dies wird in der Anlage 3 genauer erläutert.

        Die Leuchte vor dem Haus Am Burgfeld 17 wurde auf Wunsch des Eigentümers geringfügig in Richtung Süden (Von-der-Horst-Straße) verschoben.

       

 

 

Anlage 2: Lageplan Teil 2

 

        Hier wurde nachträglich das Ende der Aufpflasterung „Von-der-Horst-Straße“ um ca. 5 m in Richtung Fischerstraße verschoben. Durch die Vergrößerung der Zufahrt zu Haus Am Burgfeld 20 wäre ein Einbau der Schwelle an der ursprünglichen Stelle weder technisch noch optisch sinnvoll gewesen.

        Am Ausbauende im Anschluss zur Fischerstraße musste die Fahrbahnachse in nordöstliche Richtung verschwenkt werden. Weitere Angaben hierzu werden in der Anlage 4 gemacht.

        Die Leuchte am Gehweg zwischen der Fischerstraße und der Burgstraße wurde näher an die Straße „Am Burgfeld“ verlegt, um den Aufwand für die Verlegung des entsprechenden Stromkabels zu minimieren.

 

 

Anlage 3: Bereich Pastor-Zohren-Haus

 

Dieser Bereich wurde im Vorfeld der Baumaßnahme bereits wegen der geplanten Hochbaumaßnahme am Pastor-Zohren-Haus umgeplant (siehe Vorlage 349/18).

Im Nachgang wurde hier auf Wunsch der Interessenvertretung der Anlieger der Anfang der Aufplasterung um ca. 20 m in Richtung Bourscheidtstraße verschoben, damit diese die gesamte Länge des Pastor-Zohren-Hauses umfasst. Dadurch mussten auch die Nebenanlagen auf der südwestlichen Fahrbahnseite umgestaltet werden. Der hierbei zwischen den Häusern Am Burgfeld 8 und 10 geplante Baum musste entfallen, um die Zufahrt zu dem hinter dem Haus 8 liegenden Baugrundstück zu ermöglichen. Der Wunsch, dieses Grundstück zu bebauen, wurde kurzfristig während der Straßenbauarbeiten an die Stadt herangetragen.

Da die Nebenanlagen zu diesem Zeitpunkt bereits weitestgehend fertig gestellt waren, wurde auf einen alternativen Baumstandort verzichtet.

 

 

Anlage 4: Einmündungsbereich Fischerstraße:

 

Die ursprüngliche Planung sah eine Kurve im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen den Häusern 27 und 29 vor. Hierdurch wurde die Fahrbahn im weiteren Verlauf in etwa parallel zur südwestlichen Grundstücksgrenze (vor den Häusern Am Burgfeld 26 und 28) gelegt. Durch den neu hergestellten Verteilerschrank der Telekom hätte dies jedoch zur Folge gehabt, dass die Restgehwegbreite in diesem Bereich zu gering gewesen wäre und dadurch zwei Stellplätze entfallen wären. Da auf der gegenüberliegenden Seite ausreichend Fläche zur Verfügung stand, wurde die Fahrbahn geradlinig fortgeführt.

Das Ausbauende musste in die Fischerstraße verlegt werden, da ansonsten der richtlinienkonforme höhenmäßige Anschluss an den Bestand nicht möglich gewesen wäre.

 


 

Die Umplanung hat keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten der Baumaßnahme.

 


 

Die Umplanung hat in geringem Umfang Arbeitskraft bei der Fachabteilung gebunden.