Rechnungsprüfungsausschuss
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2019 zur Kenntnis.
2.
Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr
2019 kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass
Einwendungen nicht erhoben werden und der vom Kämmerer aufgestellte und vom
Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2019 in
der Fassung vom 21.07.2020 gebilligt werden.
Infolge dieser Feststellung gibt der Rechnungsprüfungsausschuss folgende
Stellungnahme an den Stadtrat ab:
„Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Eschweiler über das Ergebnis der Prüfung
des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 59 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Eschweiler geprüft.
Grundlage dieser Prüfung war der in der Sitzung des Stadtrates am 18.03.2020 (Vorl.-Nr. 075/20) von der Verwaltung eingebrachte Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Jahr 2019.
In die Prüfung einbezogen wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.08.2020, welcher mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk endet. Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes haben an der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses teilgenommen. Durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurden die vorgenommenen Änderungen zum Entwurf erläutert und Nachfragen beantwortet.
Nach Durchführung der Prüfung kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem abschließenden Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben werden und der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 in der Fassung vom 21.07.2020 gebilligt wird.“
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat gemäß § 96 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.
Beschlussvorschlag:
Rat
- Auf der Grundlage der Stellungnahme des
Rechnungsprüfungsausschusses
vom 01.09.2020 zur Prüfung
des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2019 und
unter Einbeziehung des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom
18.08.2020 stellt der Rat der Stadt
Eschweiler den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der Fassung vom
21.07.2020 fest.
- Die Ergebnisrechnung schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von -7.068.264,91 € ab.
Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe der Ausgleichsrücklage entnommen.
- Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu erteilen.
In der Sitzung des Stadtrates am 18.03.2020 hat die Verwaltung den prüffähigen Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zum Bilanzstichtag 31.12.2019 eingebracht. Der Stadtrat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.
Gem. § 102 Abs. 1 GO NRW sind der Jahresabschluss und der Lagebericht, vor Feststellung durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Der Lagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 18.08.2020 dargestellt, welcher als Anlage mit der Bilanz und der Ergebnis- und der Finanzrechnung, dem Anhang und dem Lagebericht sowie den Spiegeln (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten-, Sonderposten-, Eigenkapital- und Rückstellungsspiegel) beigefügt ist. Eine vollständige Ausfertigung der Jahresrechnung mit ihren Anlagen, unter Einbeziehung der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen, wurde den Fraktionsvorsitzenden mit gesonderter Post vom 28.07.2020 übersandt; in diesem Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden.
Auf eine erneute Beifügung der Auflistung gem. § 95 Abs. 3 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie der Ratsmitglieder) wurde verzichtet, da diese den Fraktionen im Rat mit dem o.a. Schreiben vom 28.07.2020 überlassen wurde.
Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Finanzbuchhaltung allesamt buchmäßig korrigiert. Weiterhin wurden die durch die Finanzbuchhaltung nach Einbringung des Entwurfs vorgenommenen Korrekturbuchungen eingestellt. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von den am 18.03.2020 im Stadtrat eingebrachten Zahlen in einigen Positionen ab. Als wesentliche Änderungen der Jahresrechnung 2019 haben sich folgende Feststellungen ergeben:
Wesentliche Änderung der Jahresrechnung 2019 gegenüber dem eingebrachten Entwurf:
Aktiva
1.2.1
Unbebaute
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Umbuchung von Erbbaurechtsgrundstücken in einer Größenordnung von
352.220,01 € vom Umlaufvermögen in das Anlagevermögen..
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.2 Schulen
Reduzierung der Bilanzposition
um 470.761,24 € im Zusammenhang mit der Durchführung von
Sanierungsarbeiten an der
Realschule Patternhof. Ein Teilbetrag in Höhe von ca. 312 T€ wurde der
Bilanzposition 1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau zugeschrieben, der Restbetrag wurde
aufwandswirksam im
Ergebnishaushalt gebucht.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und
Betriebsgebäude
Erhöhung der Pos. um ca.
73 T€ infolge Umbuchung des Wertansatzes für ein städt. Gebäude an der
Marktstraße von „Anlagen im
Bau“. Reduzierung infolge einer Korrektur von investiv gebuchten
Sanierungsmaßnahmen in der
Festhalle Dürwiß in Höhe von ca. 160 T€
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Zuordnung von PC-Arbeitsplätzen
(90.099,04 €) zur Pos. „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ sowie
Ausbuchung
eines Straßenabschnittes im IGP mit einem Wert von 196.502,00 €.
Zu weiteren wesentlichen
Veränderungen der Bilanzpos. s. Anm. zu 1.2.2.2
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Korrektur von ursprünglich über
Forderungskonten gebuchte Tilgungszuschüsse der KFW-Bank in Höhe
von insgesamt 293.500,00 € über
den Verbindlichkeitenbereich.
Passiva
2. Sonderposten
2.1 für Zuwendungen
Ertragswirksame Auflösung eines Sonderpostens im Zusammenhang mit dem
P&R Parkplatz Weisweiler in Höhe von ca. 74 T€ sowie Zuordnung eines
Betrages von ca. 54 T€ von „Erhaltene Anzahlungen“ nach „Sonderposten für
Zuwendungen“
3. Rückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen
Erhöhung der
Überstundenrückstellungen (ca. 43 T€) sowie der Urlaubsrückstellungen (ca. 213
T€).
1. Verbindlichkeiten
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Nachzahlung einer Umlage an die
Rheinische Versorgungskasse (RVK) für das Jahr 2019 in Höhe von
25.528,00
€.
Insgesamt führten die vorgenommenen Korrekturbuchungen im Jahresabschluss 2019 zu einer Verschlechterung des Jahresergebnisses um 563.434,61 €. Der im Entwurf aufgeführte Jahresfehlbetrag von 6.504.830,30 € erhöhte sich danach auf den Wert von 7.068.264,91 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 endet mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prüfungsberichtes. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Sofern die Prüfung der Jahresrechnung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses zu keinem abweichenden Ergebnis führt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt dem Rechnungsprüfungsausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen und die vorbereitete Stellungnahme als schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses für den Rat zu werten.
keine
Die Prüfung erfolgte durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes.