Betreff
Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung und der Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule in den Monaten Juni und Juli 2020
Vorlage
253/20
Aktenzeichen
II/51
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

1.       Die Stadt Eschweiler reduziert die Beitragserhebung auf Grundlage der örtlichen Satzungen in den Monaten Juni und Juli 2020 auf 50 % für die

 

  • Angebote zur Förderung von Kindertagespflege  gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie § 1 Abs. 1, §§ 3, 4, 13, 17, 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der bis zum 31. Juli 2020 gültigen Fassung 
  • Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1,3, §§13, 18, 23 KiBiz in der bis zum 31. Juli gültigen Fassung

 

2.       Die Stadt Eschweiler setzt die Beitragserhebung auf Grundlage der örtlichen Satzungen den Monaten Juni und Juli vollständig aus für

 

  • Angebote gem. § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS-Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW 12-63 Nr. 2)

 

Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen worden ist bzw. wird.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

10.07.2020

 

 

gez. Bertram

 

gez. Bündgens

 

 


Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen(i.S.v.: § 3 Nr: 1 und 2 IfSG) erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i.S.v. § 33 IfSG) im Land NRW erlassen. Durch Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur vom 01. Juli 2020 wurde das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuung und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen aufgehoben und durch die Aufnahme eines eingeschränkten Regelbetriebes ersetzt.

Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 18.05.2020 schon beschlossen, auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung und die Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für die Monate April und Mai 2020 zu verzichten  (vgl. VV 162/20).

Mit dem „Aktualisierungserlass Nummer 2“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 07. Juli 2020 spricht die Landesregierung nun die Empfehlung aus, die Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagesbetreuung für die Monate Juni und Juli auf die Hälfte zu reduzieren und auf die Erhebung von Elternbeiträgen für schulische Gemeinschaftseinrichtungen für die Monate Juni und Juli 2020 zu verzichten. Das soll auch für Eltern gelten, für die oder für deren Kinder  eine Ausnahmeregelung nach der Coronabetreuungsverordnung gilt und deren Kinder einen entsprechenden Betreuungsanspruch wahrnehmen.

Die Stadt Eschweiler stimmt dieser Empfehlung zu. In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. 


Bei den u.a. Produktsachkonten sind auf der Grundlage der Sollstellung für die beiden Monate folgende Mindererträge zu erwarten:

 

Elternbeiträge Kindergärten freie Träger und Elternbeiträge städt. Kindergärten (BKJ)

Produkt-Sachkonto 063610101-43212400 und -43212410                                              114.749,00€

 

Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII (Kindertagespflege)

Produkt-Sachkonto 063610101-42110310                                                                       23.907,00 €

 

Elternbeiträge Offene Ganztagsschule

Produkt-Sachkonto 032110101-43212500                                                                       78.980,00 €

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Reduzierung bzw. Aussetzung der Beitragserhebung für Juni und Juli einhergehenden Ertragsausfall auf kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen.  Die entsprechenden Antragsverfahren für die Erstattung der anteiligen Beitragsausfälle durch das Land NRW sind für die außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote zum 01.07.2020 und für die Kindertagesbetreuung zum 03.07.2020  aufgenommen worden.

 


keine