Sitzung: 03.12.2015 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 371/15
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Die 12.
Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle - (Anlage 3)
mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird beschlossen.
Herr TB Gödde berichtete einleitend, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln bezüglich der Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zwischenzeitlich eingegangen sei; hiernach bestünden keine Bedenken. Auch habe der Lebensmitteldiscounter ALDI zwischenzeitlich seine Stellungnahme zurückgezogen.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten
dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: