I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße / Hovermühle - (Anlage 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird beschlossen.

 


Herr TB Gödde berichtete einleitend, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung Köln bezüglich der Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zwischenzeitlich eingegangen sei; hiernach bestünden keine Bedenken. Auch habe der Lebensmitteldiscounter ALDI zwischenzeitlich seine Stellungnahme zurückgezogen.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: