1.    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

2.    Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Dürener Straße / Hovermühle – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: