Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen zum Vertrag mit dem Landesarchiv NRW wurden von den Kulturausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.


SkB von Laufenberg merkte an, dass er den Vertrag für sehr sinnvoll hält und erkundigte sich, was an kommerzieller Nutzung vorgesehen sei.

 

Frau Baader erklärte, dass es bei dem Vertrag ausschließlich um die Weitergabe von Daten durch das Landesarchiv NRW gehe. Von Vorteil sei eine einheitliche Datenpflege, die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werde. Eine kommerzielle Nutzung sei nicht vorgesehen. Zusätzlich soll noch ein Zeitungsarchiv aufgebaut werden und die vom Archivar erstellten Findbücher sollen ebenfalls im Landesarchiv eingestellt werden.

 

Auf die Frage von RM Göbbels, wie die Archivierung von Zeitungen funktioniere, antwortete Frau Baader, dass die Zeitungen durch den Landschaftsverband verfilmt und für ein Langzeitarchiv auf einem Masterfilm digitalisiert werden. Sie gehe davon aus, dass diese dann auch als pdf.-Datei zur Verfügung stehen werde.