Betreff
Vertrag mit dem Landesarchiv NRW
Vorlage
155/15
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Landesarchiv NRW betreibt seit 1998 das Internet-Portal „Archive in NRW“, in dem neben den Abteilungen des Landesarchivs auch alle Kommunalarchive sowie zahlreiche kirchliche, Wirtschafts-, Hochschul- und Privatarchive aufgeführt sind. Das Portal bietet mindestens die Kontaktdaten zu den Archiven, wird von sehr vielen Beteiligten aber auch für die Präsentation ihrer Findmittel zu den Archivbeständen im Internet genutzt.

 

Mit der Freischaltung des Archivportals D als deutschlandweitem Archivportal im September 2014 hat das Portal „Archive in NRW“ nun zusätzlich zu seiner eigenen Portalfunktion die Funktion als Regionalaggregator für das Archivportal D übernommen. Es nimmt damit den Archiven in NRW die Mühe ab, ihre Daten an zwei verschiedenen Stellen pflegen und synchron halten zu müssen.

 

Die Archive müssen sich aber für eine Präsenz im Archivportal D bei der DDB (Deutsche Digitale Bibliothek) registrieren. und ein ISIL (International Standard Identifier for Libraries and Related Organisations) bei der Staatsbibliothek zu Berlin beantragen. Der ISIL wird dem Archiv von der Staatsbibliothek zugewiesen und sollte dann von dem jeweiligen Archiv auch dem Landesarchiv NRW mitgeteilt werden.

Zudem müssen die Archive dem Landearchiv NRW die Weitergabe der Daten aus dem Archivportal „Archive in NRW“ an das Archivportal D erlauben. Dazu braucht das Landesarchiv die schriftliche Einwilligung derjenigen Kommune bzw. desjenigen Archivs, von der bzw. von dem jeweils die Daten stammen.

 

Bei der Weitergabe an das Archivportal D handelt es sich lediglich um diejenigen Daten, die von den Archiven selbst bereits jetzt im Portal „Archive in NRW“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden sind bzw. in Zukunft von den Archiven im Portal „Archive in NRW“ öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

Für die Weitergabe der Daten an das Archivportal D stellt das Landesarchiv NRW den beteiligten Archiven und ihren Trägern keine Kosten in Rechnung.

 

Für die Einwilligung hat das Landesarchiv den Vertragstext zur Verfügung gestellt, der als Anlage beigefügt ist.

 

Die Stadt Eschweiler als Archivträger beabsichtigt, diesen Vertrag, der seinerseits die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landearchiv NRW als Regionalaggregator und der Deutschen Digitalen Bibliothek als Betreiber des Archivportals D beinhaltet, abzuschließen, um ihr Archiv auch im Archivportal D präsentieren zu können.


Keine


Keine