Beschluss: einstimmig zugestimmt

 

 

 


RM Schlenter beantragte, die einzelnen Punkte A) bis D) getrennt abzustimmen und begründete den Antrag noch einmal ausführlich. Insbesondere führte er aus, dass sehr wohl im Bereich der Jülicher Straße mit der Rotfärbung eine Erhöhung der Sicherheit einhergehe. Auch werde die Roteinfärbung in verschiedenen Nachbarkommunen erfolgreich praktiziert. Die in der Verwaltungsvorlage beschriebenen hohen Entsorgungskosten könne er nicht in Gänze nachvollziehen.

 

Im Bereich der Kreuzung Talstraße sei in der Verwaltungsvorlage nur die Möglichkeit zur Errichtung eines Kreisverkehrs geprüft worden, deshalb schlage er als neuen Beschlussvorschlag die Prüfung einer anderweitigen Verkehrsberuhigung vor.

 

RM Möller widersprach den Ausführungen zu A) dahingehend, dass er eine Roteinfärbung nur in besonderen Gefahren-/ bzw. Kreuzungsbereichen für sinnvoll halte, wie auch seitens der Verwaltung in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen.

 

Dies wurde von Frau Weber (ADFC) bekräftigt, welche vehement eine höhere Sicherheit für Fahrradfahrer und eine Rotfärbung der Straße bei Einmündungen forderte.

 

RM Berndt verwies darauf, dass durch die StädteRegion der gesamte Fahrradstraßenbereich der Jülicher Straße in Dürwiss in ihrer Eigenschaft als Kreisstraße rot gefärbt wurde, und es somit offensichtlich verschiedene Sichtweisen zu roter Farbe geben würde.

 

RM Milar betonte, dass die Fahrradstraße sich als sehr sicher darstelle. Die Autofahrer würden Abstand halten und die Sicht-/ und Haltbarkeit sei sehr gut. Grundsätzlich sei die Roteinfärbung von Gefahrenstellen aber ausreichend.

 

Herr Vogelheim verwies in dem Zusammenhang darauf, dass die Jülicher Straße nicht als „klassische“ Fahrradstraße zu sehen sei und hob die hohen Unterhaltskosten zur Erneuerung der roten Farbe hervor. Hierbei würden sich die Kosten verdreifachen und dies würde die notwendige Verkehrswende weiter verkomplizieren.

 

RM Möller kritisierte die in dem Antrag geforderte gesamte Rotfärbung und verwies auf die Ausführungen von Frau Weber.

 

RM Widell forderte, dass endlich die beschlossenen Maßnahmen des Esklimo-Konzeptes entschieden umgesetzt werden. Eine Einfärbung von Gefahrenstelle halte er für sinnvoll, gleichwohl würden sich Autofahrer regelmäßig den Radfahrern gegenüber rechtswidrig verhalten und beispielsweise Fahrradwege zuparken oder die Vorfahrt nehmen.

 

RM Grafen bat um eine kurze Beratungspause (20:00 bis 20:10 Uhr)

 

RM Schlenter beantragte im Anschluss, Beschlussvorschlag A) als Prüfauftrag der Verwaltung für alle Kreuzungsbereiche für die Veloroute 1 und B) als Prüfauftrag mit der Findung einer anderweitigen Lösung zur Verkehrsberuhigung zu erweitern.

 

Die Erweiterung zu A) wurde bei 6 Ja-Stimmen (CDU) mit Mehrheit von 15 Gegenstimmen (SPD, GRÜNE, FDP, AfD und BASIS) abgelehnt.

 

Dem nachfolgenden ursprünglichen Beschlussvorschlag A) wurde mit bei 1 Gegen-Stimme (AfD) mit Mehrheit von 20 Ja-Stimmen zugestimmt:

A)      Die Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen wird nur in Einzelfällen eingesetzt, sie bleibt somit der Kennzeichnung potentieller Gefahrenstellen vorbehalten. Von einer generellen Roteinfärbung von Fahrradstraßen wird abgesehen.

 

RM Schlenter beantragte eine Erweiterung von Beschlussvorschlag B) dahingehend, dass die Verwaltung zu prüfen habe, ob eine anderweitige fahrradfreundliche Verkehrsberuhigung möglich ist.

 

Die Erweiterung zu B) wurde bei 6 Ja-Stimmen (CDU) mit Mehrheit von 15 Gegenstimmen (SPD, GRÜNE, FDP, AfD und BASIS) abgelehnt.

 

Dem nachfolgenden ursprünglichen Beschlussvorschlag B) wurde mit bei 1 Gegen-Stimme (AfD) mit Mehrheit von 20 Ja-Stimmen zugestimmt:

B)      Am Knoten Talstraße, Bourscheidtstraße und Franzstraße soll die zur Veloroute 1 vorgestellte Planung umgesetzt werden.

 

Dem nachfolgenden Beschlussvorschlag C) wurde einstimmig zugestimmt:

C)     Auf die Einrichtung einer Querungshilfe wird verzichtet, da hierfür nicht die erforderlichen Querschnittsbreiten zur Verfügung stehen.

 

Dem nachfolgenden Beschlussvorschlag D) wurde einstimmig zugestimmt:

D)      Auf Maßnahmen zur Verdeutlichung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei Verlassen des Talbahnhofs auf die Franzstraße wird zunächst verzichtet.