Sitzung: 12.12.2023 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Vorlage: 414/23
RM Schlenter
beantragte, die einzelnen Punkte A) bis D) getrennt abzustimmen und begründete
den Antrag noch einmal ausführlich. Insbesondere führte er aus, dass sehr wohl
im Bereich der Jülicher Straße mit der Rotfärbung eine Erhöhung der Sicherheit
einhergehe. Auch werde die Roteinfärbung in verschiedenen Nachbarkommunen
erfolgreich praktiziert. Die in der Verwaltungsvorlage beschriebenen hohen
Entsorgungskosten könne er nicht in Gänze nachvollziehen.
Im Bereich der Kreuzung Talstraße sei in der Verwaltungsvorlage nur die
Möglichkeit zur Errichtung eines Kreisverkehrs geprüft worden, deshalb schlage
er als neuen Beschlussvorschlag die Prüfung einer anderweitigen
Verkehrsberuhigung vor.
RM Möller
widersprach den Ausführungen zu A) dahingehend, dass er eine Roteinfärbung nur
in besonderen Gefahren-/ bzw. Kreuzungsbereichen für sinnvoll halte, wie auch
seitens der Verwaltung in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen.
Dies wurde von Frau Weber (ADFC) bekräftigt, welche vehement
eine höhere Sicherheit für Fahrradfahrer und eine Rotfärbung der Straße bei
Einmündungen forderte.
RM Berndt verwies
darauf, dass durch die StädteRegion der gesamte Fahrradstraßenbereich der
Jülicher Straße in Dürwiss in ihrer Eigenschaft als Kreisstraße rot gefärbt
wurde, und es somit offensichtlich verschiedene Sichtweisen zu roter Farbe
geben würde.
RM Milar betonte,
dass die Fahrradstraße sich als sehr sicher darstelle. Die Autofahrer würden
Abstand halten und die Sicht-/ und Haltbarkeit sei sehr gut. Grundsätzlich sei
die Roteinfärbung von Gefahrenstellen aber ausreichend.
Herr Vogelheim
verwies in dem Zusammenhang darauf, dass die Jülicher Straße nicht als
„klassische“ Fahrradstraße zu sehen sei und hob die hohen Unterhaltskosten zur
Erneuerung der roten Farbe hervor. Hierbei würden sich die Kosten verdreifachen
und dies würde die notwendige Verkehrswende weiter verkomplizieren.
RM Möller
kritisierte die in dem Antrag geforderte gesamte Rotfärbung und verwies auf die
Ausführungen von Frau Weber.
RM Widell forderte,
dass endlich die beschlossenen Maßnahmen des Esklimo-Konzeptes entschieden
umgesetzt werden. Eine Einfärbung von Gefahrenstelle halte er für sinnvoll,
gleichwohl würden sich Autofahrer regelmäßig den Radfahrern gegenüber
rechtswidrig verhalten und beispielsweise Fahrradwege zuparken oder die
Vorfahrt nehmen.
RM Grafen bat um
eine kurze Beratungspause (20:00 bis 20:10 Uhr)
RM Schlenter
beantragte im Anschluss, Beschlussvorschlag A) als Prüfauftrag der Verwaltung
für alle Kreuzungsbereiche für die Veloroute 1 und B) als Prüfauftrag mit der
Findung einer anderweitigen Lösung zur Verkehrsberuhigung zu erweitern.
Die Erweiterung zu A) wurde bei 6 Ja-Stimmen (CDU) mit Mehrheit von 15
Gegenstimmen (SPD, GRÜNE, FDP, AfD und BASIS) abgelehnt.
Dem nachfolgenden ursprünglichen Beschlussvorschlag A) wurde mit bei 1
Gegen-Stimme (AfD) mit Mehrheit von 20 Ja-Stimmen zugestimmt:
A) Die Roteinfärbung von
Radverkehrsanlagen wird nur in Einzelfällen eingesetzt, sie bleibt somit der
Kennzeichnung potentieller Gefahrenstellen vorbehalten. Von einer generellen
Roteinfärbung von Fahrradstraßen wird abgesehen.
RM Schlenter
beantragte eine Erweiterung von Beschlussvorschlag B) dahingehend, dass die
Verwaltung zu prüfen habe, ob eine anderweitige fahrradfreundliche
Verkehrsberuhigung möglich ist.
Die Erweiterung zu B) wurde bei 6 Ja-Stimmen (CDU) mit Mehrheit von 15
Gegenstimmen (SPD, GRÜNE, FDP, AfD und BASIS) abgelehnt.
Dem nachfolgenden ursprünglichen Beschlussvorschlag B) wurde mit bei 1
Gegen-Stimme (AfD) mit Mehrheit von 20 Ja-Stimmen zugestimmt:
B) Am Knoten Talstraße,
Bourscheidtstraße und Franzstraße soll die zur Veloroute 1 vorgestellte Planung
umgesetzt werden.
Dem nachfolgenden Beschlussvorschlag C) wurde einstimmig zugestimmt:
C) Auf die Einrichtung einer
Querungshilfe wird verzichtet, da hierfür nicht die erforderlichen
Querschnittsbreiten zur Verfügung stehen.
Dem nachfolgenden Beschlussvorschlag D) wurde einstimmig zugestimmt:
D)
Auf Maßnahmen zur Verdeutlichung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung bei
Verlassen des Talbahnhofs auf die Franzstraße wird zunächst verzichtet.