Frau RM Mund erkundigte sich nach dem aktuellen Planungsstand; insbesondere fragte sie nach, ob bereits eine geeignete Immobilie gefunden wurde. Darüber hinaus fragte sie an, wie sich die Sachlage in anderen Kommunen darstelle.

 

Herr Raida erwiderte, dass noch keine Immobilie zur Verfügung stehe. Darüber hinaus berichtete er, dass sich die Situation überregional, sogar bundesweit, ähnlich wie in Eschweiler darstelle und sich in den letzten Jahren erheblich verschärft habe. Tatsächlich müssten die Mitarbeitenden oftmals 50 bis 100 Einrichtungen kontaktieren, um einen Platz anzufragen.  Die Jugendämter stehen aufgrund ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung (§ 79 SGB VIII) in der Pflicht, ausreichende geeignete Plätze für Unterbringungen vorzuhalten. Das Jugendamt ist insofern verpflichtet, geeignete Angebote zu garantieren bzw. selbst vorzuhalten, um der Verpflichtung zur Inobhutnahme gerecht zu werden. Fehlende Plätze entbinden das Jugendamt nicht, von der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, wenn Rechtsgüter wie Leib und Leben gefährdet sind.

 

Herr Lippert als Vertreter des Hauses St. Josef Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bestätigte anschließend die Aussagen von Herrn Raida und berichtete über die aktuelle Platz- und Personalsituation aus Sicht eines freien Jugendhilfeträgers. 

 

Sodann stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er nimmt die Situation in der stationären Kinder- und Jugendhilfe zur Kenntnis.

 

2. Er spricht den Trägern der freien Jugendhilfe Dank und Anerkennung für ihr fortgesetztes Engagement aus.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Gründung einer eigenen stationären Jugendhilfeeinrichtung auf dem Gebiet der Städteregion mitzuwirken und die erforderlichen Schritte zu unternehmen (Suche einer geeigneten Immobilie, Erstellung eines Konzepts, Klärung der Finanzierung, Erwirkung einer Betriebserlaubnis, Einstellung von Personal etc.). Hiermit soll eine Möglichkeit der schnellen und sicheren Unterbringung junger Menschen aus der Region geschaffen werden.