Sitzung: 22.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 396/23
Frau RM Mund erkundigte sich nach dem aktuellen
Planungsstand; insbesondere fragte sie nach, ob bereits eine geeignete
Immobilie gefunden wurde. Darüber hinaus fragte sie an, wie sich die Sachlage
in anderen Kommunen darstelle.
Herr Raida erwiderte, dass noch keine Immobilie zur
Verfügung stehe. Darüber hinaus berichtete er, dass sich die Situation
überregional, sogar bundesweit, ähnlich wie in Eschweiler darstelle und sich in
den letzten Jahren erheblich verschärft habe. Tatsächlich müssten die
Mitarbeitenden oftmals 50 bis 100 Einrichtungen kontaktieren, um einen Platz
anzufragen. Die Jugendämter stehen
aufgrund ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung (§ 79 SGB VIII) in der
Pflicht, ausreichende geeignete Plätze für Unterbringungen vorzuhalten. Das
Jugendamt ist insofern verpflichtet, geeignete Angebote zu garantieren bzw.
selbst vorzuhalten, um der Verpflichtung zur Inobhutnahme gerecht zu werden.
Fehlende Plätze entbinden das Jugendamt nicht, von der Erfüllung der gesetzlichen
Pflicht zur Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, wenn Rechtsgüter wie
Leib und Leben gefährdet sind.
Herr Lippert als Vertreter des Hauses St. Josef
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bestätigte anschließend die Aussagen von
Herrn Raida und berichtete über die aktuelle Platz- und Personalsituation aus
Sicht eines freien Jugendhilfeträgers.
Sodann stimmten die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu:
Der Kinder- und
Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:
1. Er nimmt die Situation in
der stationären Kinder- und Jugendhilfe zur Kenntnis.
2. Er spricht den Trägern
der freien Jugendhilfe Dank und Anerkennung für ihr fortgesetztes Engagement
aus.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Gründung einer eigenen stationären Jugendhilfeeinrichtung auf dem Gebiet der Städteregion mitzuwirken und die erforderlichen Schritte zu unternehmen (Suche einer geeigneten Immobilie, Erstellung eines Konzepts, Klärung der Finanzierung, Erwirkung einer Betriebserlaubnis, Einstellung von Personal etc.). Hiermit soll eine Möglichkeit der schnellen und sicheren Unterbringung junger Menschen aus der Region geschaffen werden.