1.       Der Änderungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – gemäß der in der Anlage 1 dargestellten neuen Abgrenzung wird beschlossen.

2.       Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

3.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 3) abgewogen.

4.       Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans – Hüchelner Straße / Stadionstraße – (Anlage 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr RM Widell wies darauf hin, dass es Flächen für Landschaftsschutzgebiete geben müsse und die Flora und Fauna zu berücksichtigen sei. 


Der Beschlussvorlage 213/23 wurde einstimmig zugestimmt.