I.                    Die Stellungnahme der Behörde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage.

 

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße -, s. Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage, wird beschlossen.

 


RM Widell erklärte, dass eine weitere Bebauung in den Außenbereichen von Kinzweiler nicht mehr tragbar sei.

 

RM Göbbels erkundigte sich, inwieweit eine weitere Bebauung überhaupt noch möglich sei.

 

Erster und Techn. Beig. Gödde antwortete, dass dies nach dem derzeitigen Flächennutzungsplan nicht zulässig sei. 


Der Stadtrat stimmte dem nachstehenden Beschluss mit 49 Ja-Stimmen (Bgm., SPD, CDU, FDP, Grüne, UWG, Piraten) bei 2 Gegenstimmen (Linke) mehrheitlich zu: