hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahme der Behörde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
wird nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 10.
Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße -, s. Anlage 2,
mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 3, wird
beschlossen.
Der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am
13.03.2014 (VV 082/14) die Aufstellung der 10. Änderung des
Flächennutzungsplans - Ackerstraße - sowie die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 28.04.2014 bis 09.05.2014 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Während der frühzeitigen Beteiligung sind von der Öffentlichkeit keine
Bedenken und Anregungen eingegangen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu der
eingegangenen Stellungnahme einer Behörde ist als Anlage 1 beigefügt.
Mit Schreiben vom 15.01.2013 hat die Bezirksregierung Köln der
beabsichtigten 10. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich die
Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.
In seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss der Stadt Eschweiler das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung
abgewogen und die öffentliche Auslegung beschlossen (VV 346/14).
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - hat
in der Zeit vom 27.10.2014 bis 28.11.2014 öffentlich ausgelegen. Die Behörden
wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
an der Planung beteiligt.
Während der öffentlichen Auslegung sind weder von der Öffentlichkeit noch
von den Behörden Bedenken oder Anregungen eingegangen.
Der unveränderte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans -
Ackerstraße - ist als Anlage 2 seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage
3 beigefügt.
Die Stellungnahme der Behörde die Anregungen und Hinweise beinhaltet, ist
als Anlage 4 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplans -
Ackerstraße - zu beschließen.
Das Planverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung der
10. Änderung des Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.