Betreff
10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
025/15
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                    Die Stellungnahme der Behörde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlage 1.

 

II.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.                Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße -, s. Anlage 2, mit Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 3, wird beschlossen.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 13.03.2014 (VV 082/14) die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 28.04.2014 bis 09.05.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Während der frühzeitigen Beteiligung sind von der Öffentlichkeit keine Bedenken und Anregungen eingegangen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu der eingegangenen Stellungnahme einer Behörde ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 15.01.2013 hat die Bezirksregierung Köln der beabsichtigten 10. Änderung des Flächennutzungsplans grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.

 

In seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung abgewogen und die öffentliche Auslegung beschlossen (VV 346/14).

 

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - hat in der Zeit vom 27.10.2014 bis 28.11.2014 öffentlich ausgelegen. Die Behörden wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden Bedenken oder Anregungen eingegangen.

 

Der unveränderte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - ist als Anlage 2 seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3 beigefügt.

Die Stellungnahme der Behörde die Anregungen und Hinweise beinhaltet, ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplans - Ackerstraße - zu beschließen.

 

 


Das Planverfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.