I.             Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.         Der Bebauungsplan 302 – Am Grachtweg West – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und 46 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, BASIS, FDP, RM Borchardt, BMin Leonhardt) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den nachfolgenden Beschluss mehrheitlich.