Sitzung: 09.03.2023 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 2
Vorlage: 026/23
I.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
1).
II. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III. Der Bebauungsplan 302 – Am Grachtweg West – (Anlagen 2 und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.
Bei zwei
Nein-Stimmen (AfD) und 46 Ja-Stimmen (SPD, CDU, GRÜNE, BASIS, FDP, RM
Borchardt, BMin Leonhardt) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den
nachfolgenden Beschluss mehrheitlich.