Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nachfolgender Sachverhalt wurde vom Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.

 

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Durchführung der straßenbaulichen Maßnahmen in der Velauer Straße entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV.NRW. 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben. Die endgültige Fertigstellung erfolgte am 03.06.2014.