1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

2.       Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr RM Widell fragte, ob die Offenlage des Landschaftsplans III durch die StädteRegion erfolgt sei. Herr TB Gödde erwiderte, dass er noch keine Rückmeldung habe.

 

Herr RM Möller richtete daraufhin den Appell an die StädteRegion und die StädteRegionstagsmitglieder, das Verfahren der Unterschutzstellung jetzt schnell voranzutreiben.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste einstimmig den nachstehenden Beschluss: