hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
1. Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
2.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans –
Solarpark Propsteier Wald – (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich
Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 (Vorlagen-Nr. 362/20) die
Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Solarpark auf
einer versiegelten Teilfläche im Propsteier Wald beschlossen. In der
PlUBA-Sitzung am 22.04.2021 (Vorlagen-Nr.
128/21) wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche
Grundlage für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Propsteier Wald, und zwar
auf einer versiegelten Teilfläche von ca. 3,4 ha, geschaffen werden. Die Fläche
ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als „Wald“ dargestellt. Diese
Darstellung soll für die Fläche in eine „Sonderbaufläche“ mit der
Zweckbestimmung „Solarpark“ geändert werden.
Ursprünglich war gemäß Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung die
gesamte Plangebietsfläche als Sonderbaufläche dargestellt. Im aktualisierten
Planentwurf ist die Sonderbaufläche auf die versiegelte Fläche eingegrenzt
worden, weil der Solarpark nur auf dieser Fläche errichtet werden soll. Die
südlich angrenzende Freifläche an der Gemeindegrenze zu Stolberg wird als
„Wald“ dargestellt, gemäß der vorhandenen rechtswirksamen Darstellung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom
05.05.2021 bis 21.05.2021 über das Internet sowie durch Aushang im Rathaus
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme bei der Stadt eingegangen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 6
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen einen
Konflikt durch Inanspruchnahme von Waldflächen, die Zufahrtmöglichkeit über die
Straße „Glücksburg“ zum angrenzenden Gewerbegebiet „Camp Astrid“ der Stadt
Stolberg einschließlich des Vorschlags zur verkehrlichen Anbindung an die A4
und eine vorhandene Altlastenfläche. Hinweise sind vor allem zum Bergbau, zu
vermuteten Kampfmitteln, zu Wasserleitungen in der Straße „Glücksburg“ und zur
Erdbebenzone vorgebracht worden.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans – Solarpark
Propsteier Wald – wurde die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 29.03.2021
gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die
Ziele der Raumordnung gebeten. Die Zustimmung ist mit Schreiben der
Bezirksregierung Köln vom 08.06.2021 erfolgt mit der Einschränkung, dass die
zuständige untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen eine Befreiung aus
dem Landschaftsschutzgebiet in Aussicht stellt und die artenschutzrechtlichen
Vorgaben erfüllt werden. Gemäß der Stellungnahme der StädteRegion Aachen vom
26.05.2021 bestehen keine Bedenken zum Aufgabengebiet Natur und Landschaft für
die FNP-Änderung. Eine Artenschutzprüfung wird im Rahmen des nachfolgenden
Bebauungsplanverfahrens erstellt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans – Solarpark Propsteier Wald – (Anlagen 3 und 4) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) zum Zweck der
öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für
Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 – Räumliche Planung und
Entwicklung – geführten Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige
Dienstleistungen – zur Verfügung.
Die Aufstellung des
o. a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.