1.    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).

2.    Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

3.    Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West - (Anlagen 3 und 4 zur Verwaltungsvorlage) mit Begründung (Anlage 5 zur Verwaltungsvorlage) wird beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: