1. Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht der aus dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler-West (ISTEK) hervorgegangenen Maßnahmen wird als Grundlage für den aktualisierten Gesamtantrag sowie die erforderlichen Programmanträge in den Jahren 2023 – 2027 beschlossen.

 

  1. Für die in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage beschriebenen Maßnahmen aus dem ISTEK Eschweiler-West werden der Bezirksregierung Köln ein aktualisierter Gesamtantrag sowie Programmanträge für die Aufnahme der Maßnahmen in das Städtebauförderungsprogramm vorgelegt.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: