I.        Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.      Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.    Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.    Der Bebauungsplan 301 - Zur Bohler Heide / Bohler Straße - (Anlagen 3 und 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Cremer betonte, hier seien die Einlassungen der Bürger und der Naturschutzverbände nicht ausreichend berücksichtigt, daher könnte die BASIS nicht zustimmen.

 

Herr RM Widell betonte, die Einlassungen der Naturschutzverbände seien leider auch nicht sehr aussagekräftig, so dass kein Hinderungsgrund für die Zustimmung gesehen werde. 


Bei 2 Gegenstimmen (BASIS) wurde der folgende Beschuss mit Mehrheit von 19 Stimmen (SPD, GRÜNE, CDU, FDP und AfD) gefasst: