Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 48

  1. Die Beantragung und Finanzierung der im beigefügten Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2022 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) dar. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2022/2023 488, davon 4 inklusive, für unter 3-jährige und 1.757, davon 100 inklusive, für über 3-jährige Kinder mit öffentlichen Mitteln geförderte Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten.  Das Angebot wird ergänzt durch insgesamt 230 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege (200 U3 und 30 Ü3), die von insgesamt 54 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden,
  2. die Beantragung und Finanzierung der in der Sachverhaltsdarstellung dargelegten Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden,
  3. dass alle bestehenden und investiv geförderten U3-Betreuungsplätze, die noch einer Zweckbindung unterliegen, vorrangig mit U3-Kindern belegt werden.

 


Bürgermeisterin Leonhardt wies darauf hin, dass der Beschlussvorschlag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.03.2022 verändert wurde. Über diesen geänderten Beschlussvorschlag wurde abgestimmt. 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: