Betreff
Jugendhilfeplan; Bereich: Tageseinrichtungen für Kinder; hier: Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2022 - 2023
Vorlage
004/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Die Beantragung und Finanzierung der im beigefügten Jugendhilfeplan, Tageseinrichtungen für Kinder, dargelegten Fortschreibung der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023. Diese stellt die Grundlage für die Beantragung der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen zum 15.03.2022 nach § 33 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz NRW) dar. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe werden im Kindergartenjahr 2022/2023 488, davon 4 inklusive, für unter 3-jährige und 1.757, davon 100 inklusive, für über 3-jährige Kinder mit öffentlichen Mitteln geförderte Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen vorgehalten.  Das Angebot wird ergänzt durch insgesamt                230 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege (200 U3 und 30 Ü3), die von insgesamt 54 Kindertagespflegepersonen bereitgestellt werden,
  2. die Beantragung und Finanzierung der in der Sachverhaltsdarstellung dargelegten              Praktikumsplätze in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund: Mit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 müssen die vom Land gewährten Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen zum 15.03. für das dann folgende Kindergartenjahr beantragt werden,
  3. dass alle seit 01.08.2008 investiv geförderten U3-Betreuungsplätze vorrangig mit U3-Kindern belegt werden.

 


 

  1. Notwendigkeit der Beschlussfassung

 

Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist die Bedarfsfeststellung durch die örtliche Jugendhilfeplanung (§§ 33 und 38 KiBiz). Hieraus ergeben sich Höhe und Anzahl der auf die jeweiligen Kindertageseinrichtungen entfallenden Kindpauschalen, die bis zum 15.03. beim Land zur Förderung beantragt werden. Laut Vorgabe des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bedarf es zudem eines formellen Beschlusses, der seitens der Verwaltung im elektronischen Antragsverfahren bestätigt werden muss. Gemäß der „Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler“ ist der Jugendhilfeausschuss für die Vorberatung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für Kinder gem. §§ 79 u. 80 SGB VIII (i.V.m. §§ 32 Abs. 1 und 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zuständig.

 

Auf dieser Grundlage haben die Träger der Kindertageseinrichtungen der Jugendhilfeplanung die von ihnen für ihre Kitas vorgesehenen Plätze und Gruppenstrukturen für das Kindergartenjahr 2022/2023 gemeldet. Diese wurden nach den erforderlichen Abstimmungen in die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr aufgenommen.

 

Darüber hinaus werden seit Inkrafttreten der KiBiz-Novelle am 01.08.2020 seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 Praktikumsplätze durch das Land mit Pauschalen finanziert. Auch diese müssen zum 15.03. für das jeweils folgende Kindergartenjahr beim Land beantragt werden.

 

  1. Planung für das Kindergartenjahr 2022/2023

 

Nach aktuellem Planungsstand ist vorgesehen, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2022/2023, nachfolgende Betreuungsplätze zusätzlich geschaffen werden:

 

Träger

Einrichtung mit Anschrift

Zu schaffende Betreuungsplätze

Sozialdienst kath. Frauen e.V.

Ortsverband Alsdorf

Kindertageseinrichtung

am Blausteinsee

2 x Gruppenform I inklusiv mit insgesamt jeweils 15 Betreuungsplätzen, 1 x Gruppenform II mit 10 Betreuungsplätzen für U3-Kinder und 2 x Gruppenform III mit insgesamt 40 Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder

 

Die im Stadtteil Eschweiler-Dürwiß in Trägerschaft der BKJ eingerichtete Naturkita hat am 22.11.2021 ihren Betrieb aufgenommen und bietet dort 20 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren eine naturnahe Betreuungsform an.

Die Erweiterung der ebenfalls in Trägerschaft der BKJ befindlichen Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt, Weierstraße wird um eine zusätzliche Gruppe des Typs III (20 bis 25 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) nach derzeitiger Planung voraussichtlich im April 2022 zur Umsetzung gelangen; ebenso wie die Errichtung des Kita-Neubaus Florianweg (60 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren, Trägerin: BKJ).

 

Nach § 33 KiBiz gibt es drei Gruppenformen als Berechnungsgrundlage für die Kindpauschalen. Diese Gruppenformen, näher beschrieben in der Anlage zu § 33 KiBiz, sind Grundlage für die Gruppenstruktur in den Kindertageseinrichtungen. Die Gruppenformen müssen aber nicht zwingend in der im Folgenden dargestellten Form gewählt werden, sondern können zum Beispiel auch miteinander kombiniert werden.

 

Gruppenformen nach KiBiz sind:

Gruppenform I: 20 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25, 35

                               oder 45 Wochenstunden

Gruppenform II: 10 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden

Gruppenform III: 25 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit 25

                                oder 35 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden

 

 

  1. Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen

 

Gemäß § 46 Absatz 2 und 3 KiBiz werden Zuschüsse für Praktikumsplätze von Auszubildenden in Kindertageseinrichtungen mit pauschalen Zuschüssen durch das Land gefördert.

 

In der Förderhöhe wird wie folgt unterschieden:

 

Schülerinnen und Schüler im

 

ersten Ausbildungsjahr

„piA 1“

zweiten Ausbildungsjahr

„piA 2“

dritten Ausbildungsjahr

„piA 3“

Berufspraktikum

8.000,00 Euro

4.000,00 Euro

4.000,00 Euro

4.000,00 Euro

 

Für das Kindergartenjahr 2022/2023 werden insgesamt die folgenden Praktikumsplätze zur Förderung beantragt:

 

Schülerinnen und Schüler im

 

ersten Ausbildungsjahr

„piA 1“

zweiten Ausbildungsjahr

„piA 2“

dritten Ausbildungsjahr

„piA 3“

Berufspraktikum

10 Plätze

13 Plätze

11 Plätze

11 Plätze

 


 

Das Land beteiligt sich an den Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege) nach Maßgabe des zum 01.08.2020 in Kraft getretenen „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“. Grundlage hierfür ist u.a. die Jugendhilfeplanung (§§ 32 und 38 KiBiz).

 

Die Kindpauschalen (Betriebskosten) werden grundsätzlich anteilig durch die Stadt Eschweiler, durch das Land und durch die Träger finanziert. Auch die Eltern leisten einen Anteil an den Betriebskosten im Rahmen von Elternbeiträgen. Die Abwicklung erfolgt über die nachfolgenden Sachkonten im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege -.

 

Ertrag:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2022

41413000

LZW Betriebskosten Kindergarten

13.000.650,00 €

43212400

Elternbeiträge Kindergärten freie Träger

1.122.000,00 €

43212410

Elternbeiträge städt. Kindergärten

660.600,00 €

41413400

LZW Familienzentren

547.900,00 €

41410010

LZW Kindertagespflege

306.400,00 €

42110310

Elternbeiträge gem. § 23 SGB VIII

248.000,00 €

 

 

Aufwand:

 

Sachkonto

Bezeichnung

Haushaltsansatz für 2022

53118180

Betriebskostenzuschüsse freie Träger KiTa

13.643.900,00 €

53118340

Betriebskostenzuschüsse AöR-Kindergärten

11.752.950,00 €

53118120

Zuschüsse Beitragsfreies Kindergartenjahr

700.000,00 €

53118150

Fehlbedarfsabdeckung AöR-Kindergärten

2.380.000,00 €

53118230

Weiterleitung Landeszuschüsse Familienzentren

547.900,00 €

53320100

Tagespflege gem. § 23 SGB VIII

2.479.200,00 €

 

 


 

Die Abwicklung erfolgt über das Personal des Jugendamtes, explizit der Abteilung 510 – Kinder- und Jugendförderung, Kindergartenangelegenheiten.