Sitzung: 10.03.2022 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 48
Vorlage: 032/22
Vorbehaltlich der
Zulässigkeit des Bäderbetriebes nach der jeweils aktuellen
Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) werden für die kommenden Freibadsaisons
während der Coronapandemie folgende Beschlüsse gefasst:
1. Das Freibad wird
im oben beschriebenen Zeitraum auf der Grundlage der mit den Verwaltungsvorlage
184/20 und 172/21 beschlossenen Maßnahmen je nach Witterung voraussichtlich vom
April bis September geöffnet.
2. Die seit dem
01.01.2011 geltenden Entgelttarife der städtischen Schwimmbäder werden für das
Freibad in den kommenden Freibadsaisons während der Coronapandemie aufgehoben.
3. Der Einlass in
das Freibad im Rahmen des Öffentlichkeitsschwimmens kann während der
Coronapandemie nur über im Vorfeld erworbene Onlinetickets und bereits erworbene
Jahreskarten erfolgen.
4. Das
Eintrittsentgelt beträgt bei Online-Buchung für Vollzahler 3,12 € und für
ermäßigte Zahler 2,08 € inklusive Onlineticketgebühren und
Zahlungsabwicklungsgebühr und berechtigt zu einer maximalen Nutzung von drei
Stunden entsprechend des unter Ziffer 5 angesprochenen Nutzungskonzepts. Bei
Bargeldzahlung im Freibad reduzieren sich die Tarife auf 3,00 € für Vollzahler
und auf 2,00 € für ermäßigte Zahler.
5. Der als Anlage 5
des Nutzungskonzeptes der Verwaltungsvorlage 184/20 beigefügten Ergänzung der
bestehenden Haus- und Badeordnung vom 01.11.2008 wird auch für die
Freibadsaisons während der Coronapandemie zugestimmt.
RM Winterich beantragte eine separate Abstimmung zu den Punkten 1-5, da er an der Zulässigkeit des Bäderbetriebes zweifele. Frau Seeger wies auf den Zulässigkeitsvorbehalt laut Satz 1 des Beschlussvorschlages hin. RM Winterich zog seinen Antrag daraufhin zurück.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: