Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 48

Vorbehaltlich der Zulässigkeit des Bäderbetriebes nach der jeweils aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) werden für die kommenden Freibadsaisons während der Coronapandemie folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Das Freibad wird im oben beschriebenen Zeitraum auf der Grundlage der mit den Verwaltungsvorlage 184/20 und 172/21 beschlossenen Maßnahmen je nach Witterung voraussichtlich vom April bis September geöffnet.

 

2. Die seit dem 01.01.2011 geltenden Entgelttarife der städtischen Schwimmbäder werden für das Freibad in den kommenden Freibadsaisons während der Coronapandemie aufgehoben.

 

3. Der Einlass in das Freibad im Rahmen des Öffentlichkeitsschwimmens kann während der Coronapandemie nur über im Vorfeld erworbene Onlinetickets und bereits erworbene Jahreskarten erfolgen.

 

4. Das Eintrittsentgelt beträgt bei Online-Buchung für Vollzahler 3,12 € und für ermäßigte Zahler 2,08 € inklusive Onlineticketgebühren und Zahlungsabwicklungsgebühr und berechtigt zu einer maximalen Nutzung von drei Stunden entsprechend des unter Ziffer 5 angesprochenen Nutzungskonzepts. Bei Bargeldzahlung im Freibad reduzieren sich die Tarife auf 3,00 € für Vollzahler und auf 2,00 € für ermäßigte Zahler.

 

5. Der als Anlage 5 des Nutzungskonzeptes der Verwaltungsvorlage 184/20 beigefügten Ergänzung der bestehenden Haus- und Badeordnung vom 01.11.2008 wird auch für die Freibadsaisons während der Coronapandemie zugestimmt.

 


RM Winterich beantragte eine separate Abstimmung zu den Punkten 1-5, da er an der Zulässigkeit des Bäderbetriebes zweifele. Frau Seeger wies auf den Zulässigkeitsvorbehalt laut Satz 1 des Beschlussvorschlages hin. RM Winterich zog seinen Antrag daraufhin zurück.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: