Sitzung: 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 073/22
Herr
Wiesen bat
die Verwaltung um Prüfung, ob Vereine – ggf. nach Vorlage entsprechender
Vollmachten – gesammelte Anträge für Führungszeugnisse für ihre Betreuer/innen
beim Bürgerbüro einreichen können, damit nicht jeder Ehrenamtler/jede
Ehrenamtlerin einzelne Termine wahrnehmen muss. Herr Beigeordneter und
Stadtkämmerer Kaever sagte zu, die Thematik zu prüfen und eine Rückmeldung
zu geben.
Sodann beschloss der
Jugendhilfeausschuss einstimmig die überarbeiteten „Richtlinien der
Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“.
Anmerkung der
Schriftführerin: Gemäß § 30
Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz ist der Antrag persönlich oder mit
amtlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen,
insoweit die antragstellende Person innerhalb des Geltungsbereiches dieses
Gesetzes wohnt. Die persönliche Vorsprache zur Beantragung eines (erweiterten)
Führungszeugnisses ist somit aus gesetzlichen Gründen erforderlich.