Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14

Herr Wiesen bat die Verwaltung um Prüfung, ob Vereine – ggf. nach Vorlage entsprechender Vollmachten – gesammelte Anträge für Führungszeugnisse für ihre Betreuer/innen beim Bürgerbüro einreichen können, damit nicht jeder Ehrenamtler/jede Ehrenamtlerin einzelne Termine wahrnehmen muss. Herr Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever sagte zu, die Thematik zu prüfen und eine Rückmeldung zu geben.

 

Sodann beschloss der Jugendhilfeausschuss einstimmig die überarbeiteten „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Gemäß § 30 Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz ist der Antrag persönlich oder mit amtlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen, insoweit die antragstellende Person innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes wohnt. Die persönliche Vorsprache zur Beantragung eines (erweiterten) Führungszeugnisses ist somit aus gesetzlichen Gründen erforderlich.